In der Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler dokumentieren Sie übersichtlich Ihre Einnahmen und Ausgaben. Daraus errechnen Sie Ihren Gewinn, auf den Sie Steuern zahlen. Diese Form basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip, während Sie bei der doppelten Buchführung einen Vergleich des Betriebsvermögens vornehmen. Die EÜR reduziert Ihren Aufwand – dennoch sollten Sie einige Vorgaben beachten!
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Vorteil für Freiberufler: EÜR als einfache Methode zur Gewinnermittlung
Der Staat erlaubt sämtlichen Freiberuflern die Erstellung einer EÜR – die einzige Voraussetzung ist, dass Ihre selbstständige Tätigkeit zu den freien Berufen zählt. Es muss sich entweder um einen Katalogberuf oder einen vergleichbaren Beruf handeln. Aspekte wie Umsatz und Höhe des Gewinns spielen keine Rolle. Auch Freiberufler mit mehreren Millionen Jahresumsatz und einem hohen Gewinn dürfen beim Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen.
In manchen Fällen empfiehlt es sich jedoch, freiwillig die doppelte Buchführung zu wählen und eine Bilanz anzufertigen. Das gilt vor allem für Freiberufler, die hohe Investitionen in das Anlagevermögen tätigen.
Sie überblicken dank der doppelten Buchführung und der Bilanzerstellung ihre Finanz- und Vermögenssituation besser. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Guhr Steuerberatung, ob Sie diesen zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen sollten!
Einige Gewerbetreibende dürfen genauso wie Freiberufler eine EÜR erstellen. Diese Wahlmöglichkeit hängt aber von der Rechtsform, dem jährlichen Umsatz und dem Gewinn ab. Insbesondere Einzelunternehmer nutzen diese Option, sofern sie im Jahr höchstens 600.000 Euro Umsatz und höchstens 60.000 Euro Gewinn erzielen. Bei einem höheren Umsatz oder Gewinn und bei anderen Rechtsformen wie einer GmbH müssen Unternehmer eine Bilanz anfertigen. Die EÜR zeigt transparent auf, wie viel Gewinn Freiberufler in einem Jahr erwirtschaften. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Zuflüssen und Abflüssen. Zu den Zuflüssen zählen alle Betriebseinnahmen, zu den Abflüssen sämtliche Betriebsausgaben inklusive Abschreibungen. In der EÜR für Jahr X berücksichtigen Sie Zu- und Abflüsse, die in diesem Jahr X tatsächlich stattgefunden haben. Rechnungsdaten sind irrelevant. Zwei Beispiele verdeutlichen das: Bei wiederkehrenden Zahlungen zum Jahreswechsel sieht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Zuordnung zum jeweiligen Jahr vor, sofern die Zahlung zwischen dem 22.12. und dem 10.01. erfolgt. Sie bezahlen Ihre Dezember-Miete am 08.01.? Dann berücksichtigen Sie die Betriebsausgabe im Vorjahr! Bei Investitionen beginnen Sie die Abschreibung in dem Jahr der ersten Nutzung. Kaufen Sie zum Beispiel im November ein Firmenauto und bezahlen Sie es erst im Januar, starten Sie die Abschreibung im November-Jahr. Grundsätzlich dokumentieren Sie sämtliche Betriebsausgaben in dem Jahr, in dem Sie die Rechnungsbeträge bargeldlos oder mit Bargeld beglichen haben. Bedenken Sie aber, dass das Einkommensteuerrecht für Investitionen in Wirtschaftsgüter Abschreibungsregeln vorsieht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettokosten bis 800 Euro dürfen Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen, teurere Investitionen schreiben Sie über mehrere Jahre ab. Die präzisen Zeiträume für die Abschreibung entnehmen Sie den amtlichen AfA-Tabellen, bei einem Dienstwagen liegt die Abschreibungsdauer zum Beispiel bei sechs Jahren. In der Regel erfolgt die Abschreibung linear, Sie verteilen die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Anzahl der Jahre. Kosten bewegliche, selbstständig nutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter weniger als 800 Euro netto, reduziert sich Ihr Gewinn unmittelbar um diese Summe. Beachten Sie aber eine weitere Grenze: Bei Beträgen zwischen 250 Euro und 800 Euro müssen Sie diese Wirtschaftsgüter in einem gesonderten Verzeichnis dokumentieren. Für Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis zwischen 250 Euro und 1.000 Euro gibt es zudem die Möglichkeit eines Sammelpostens, den Sie über fünf Jahre abschreiben. Die Experten der Guhr Steuerberatung erläutern Ihnen, welche Option für Sie vorteilhaft ist! Die Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler ist die Grundlage für die Steuerberechnung. Es liegt deshalb auf der Hand, dass die Finanzbehörden auf ein standardisiertes Verfahren der Gewinnermittlung setzen. So stellen sie eine einheitliche und damit faire Steuerberechnung sicher. Als Freiberufler oder Gewerbetreibender, der eine EÜR erstellen darf, müssen Sie bei der Steuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen. Auf wenigen Seiten geben Sie übersichtlich alle wichtigen Daten zu Ihren Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben an. Prüfen Sie vor der Abgabe der Steuererklärung, welche Anlagen- und Abschreibungsverzeichnisse das Finanzamt fordert! Für jedes Geschäftsjahr erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Zudem bewahren Sie sämtliche Belege für den Fall einer Betriebsprüfung auf – einreichen müssen Sie diese Unterlagen nicht. In der EÜR geben Sie die Ergebnisse Ihrer Buchhaltung kompakt an, Sie nennen zum Beispiel Ihre Gesamteinnahmen. Die Betriebsausgaben müssen Sie dagegen teilweise aufschlüsseln. Folgende Regeln gelten bei der EÜR: Viele Freiberufler arbeiten ausschließlich bargeldlos: Sie erhalten ihre Rechnungsbeträge als Überweisung oder Lastschrift, Rechnungen bezahlen sie ebenfalls über ihr Bankkonto. Manche freiberuflich Tätigen nehmen dagegen Bargeld ein und begleichen in derselben Form Ausgaben: Wie alle anderen Rechnungsposten erfordert dies eine exakte und nachvollziehbare Dokumentation. Konkret bedeutet dies, dass Sie alle Bareinnahmen und Barausgaben in chronologischer Reihenfolge und einzeln festhalten. Bewahren Sie die entsprechenden Belege auf! Ein Kassenbuch müssen Sie dagegen nicht führen, es kann Ihre Arbeit aber erleichtern. Seit einigen Jahren müssen Sie die Anlage EÜR und sämtliche Verzeichnisse elektronisch an Ihr Finanzamt senden. Das erledigen Sie über die Steuersoftware ELSTER. In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag von dieser Pflicht abweichen und stattdessen einen Papiervordruck aushändigen. Das betrifft aber nur wenige Ausnahmen. Bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler tauchen manche Fragen auf: Das gilt zum Beispiel in den Bereichen Abschreibung und beschränkt abziehbare Ausgaben. Es kann sich auch lohnen, Investitionen vorausschauend hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen zu planen. Ihre Guhr Steuerberatung zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf, erklärt die Steuereffekte und übernimmt konkret das Anfertigen der EÜR für das Finanzamt! Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten Für die EÜR gibt es praktische Vorlagen, entsprechende Tools und Buchhaltungsprogramme. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und die Aufzeichnungsregeln beachten. Sie müssen zum Beispiel die Umsatzsteuer und unterschiedliche Investitionen gesondert auflisten. Insbesondere eine Buchhaltungssoftware kann sich als hilfreiche Unterstützung erweisen. Bei der Einkommensteuererklärung nutzen Sie die Anlage EÜR und fügen Verzeichnisse hinzu. Sämtliche Freiberufler müssen die Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen. Bis 2017 bestand die Möglichkeit, die EÜR bei einem Umsatz bis 22.000 Euro formlos zu erstellen. Es genügte eine einfache Tabelle. Diese Regelung hat das Finanzministerium aber ersatzlos gestrichen. Wichtig ist zudem, dass die Übermittlung der EÜR im Regelfall elektronisch erfolgen muss. Nur in Härtefällen erlaubt das Finanzamt, die EÜR in auf einem Papiervordruck einzusenden. Bestenfalls bearbeiten Sie die EÜR für das laufende Jahr fortwährend – dadurch meiden Sie, im Rahmen der Steuererklärung die Buchführung für das gesamte Steuerjahr nachholen zu müssen. Zugleich behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation. Spätestens vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Einnahmenüberschussrechnung vervollständigen. Übergeben Sie diese Aufgabe Ihrer Steuerberatung, erledigen die Experten diese Arbeit. In der Einnahmenüberschussrechnung dokumentieren Sie sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Der Gesetzgeber fordert eine übersichtliche Aufzeichnung, die zwischen unterschiedlichen Arten trennt. So müssen die Umsatzsteuer und die Vorsteuer extra ausweisen. Erstellen Sie zudem ein Abschreibungsverzeichnis für alle Investitionen, die sich über mehrere Jahre steuermindernd auswirken. Einnahmen und Ausgaben in Bargeldform halten Sie genauso wie bargeldlose Transaktionen in der EÜR fest. Das grundlegende Prinzip der Einnahmenüberschussrechnung
Ausnahmen bei wiederkehrenden Zahlungen und Abschreibungen
Einschränkungen beim Abflussprinzip: Abschreibungen nach AfA
EÜR und Finanzamt: Diese Punkte verdienen Beachtung
Die formale Gestaltung der Einnahmenüberschussrechnung
Dokumentation von Bargeld-Transaktionen
Elektronische Übermittlung der EÜR
EÜR für das Finanzamt erstellen: Erfahrene Steuerberater helfen!
Fragen und Antworten zur Einnahmenüberschussrechnung
Quellen