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Freiberufler oder Gewerbe? – Was sind die Unterschiede?

Freiberufler oder Gewerbe
Mit einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit gibt es in Deutschland zwei Arten von Selbstständigkeit. Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Frage ist insbesondere im Hinblick auf die Buchführung und die Steuern relevant.
Inhaltsübersicht

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, welche Selbstständigen freiberuflich oder gewerblich arbeiten und welche rechtlichen Auswirkungen die Eingruppierung hat.

 

Teilweise herrscht bei dem Begriff Freiberufler Verwirrung. Viele verwechseln freie Berufe mit freier Mitarbeit oder glauben, dass ein Freiberufler automatisch ein Soloselbstständiger ist. Beides erweist sich bei näherer Betrachtung als falsch.

 

So handelt es sich bei der freien Mitarbeit um eine bestimmte Form der Geschäfts- und Arbeitsbeziehung – Beteiligte können gleichermaßen Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Die Soloselbstständigkeit existiert ebenfalls in beiden Bereichen, zugleich schließen sich viele Freiberufler zu Personengesellschaften zusammen.

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So definiert der Staat freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten

Es findet sich in der deutschen Gesetzgebung keine eindeutige und abschließende Definition für freie Berufe und gewerbliche Tätigkeiten. In verschiedenen Fällen haben Gerichte festgelegt, ob eine Tätigkeit in den Bereich der freien Berufe gehört.

 

Der Gesetzgeber listet aber in § 18 des Einkommensteuergesetzes sogenannte Katalogberufe für Freiberufler auf – diese Definitionen sind präzise und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Wenn Sie einen der aufgelisteten Berufe ausüben, arbeiten Sie freiberuflich.

 

Darüber hinaus können Sie sich an folgenden Hinweisen auf eine freiberufliche Tätigkeit orientieren:

 

  • Sie bieten Dienstleistungen auf höherem Niveau.
  • Sie verfügen über besondere fachliche Kenntnisse oder eine schöpferische Begabung.
  • Sie organisieren Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
  • Ihre Arbeit dient dem Interesse des Auftraggebers und in einem gewissen Maß der Allgemeinheit.

 

Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, sind Sie automatisch als Gewerbetreibender tätig. Das gilt zum Beispiel für die gesamten Sektoren Handel, Industrie und Handwerk.

 

Freiberufliche Tätigkeiten: Beispiele

Im Einkommenssteuergesetz nennt der Gesetzgeber Katalogberufe und weist darauf hin, dass auch ähnliche Berufe unter diese Definition fallen können. Damit sagt er explizit aus, dass die Auflistung der freien Berufe nicht abschließend ist.

 

Zu den genannten freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:

 

  • Heilberufe
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuer- und Unternehmensberater
  • Journalisten und Wissenschaftler
  • Künstler und Schriftsteller

 

Ihr Beruf zählt nicht zu den Katalogberufen? Sie vermuten aber, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt? Dann kontaktieren Sie uns – Ihre Steuerberatung prüft, ob Sie als Freiberufler arbeiten können.

 

Recht und Steuern: Erleichterungen für Freiberufler

Freiberufler oder Gewerbe? Die Beantwortung dieser Frage hat rechtlich und vor allem steuerrechtlich gravierende Auswirkungen. Als freiberuflich Tätiger profitieren Sie von erheblichen Vorteilen – das betrifft den bürokratischen Aufwand und die Höhe der Steuerzahlungen.

 

Freiberufler gehören einer privilegierten Gruppe an: Bei Unsicherheiten über Ihren beruflichen Status sollten Sie deshalb dringend prüfen, ob Sie sich die Vorzüge der freiberuflichen Tätigkeit sichern können.

 

Anmeldung bei Behörden: Freiberufler oder Gewerbe?

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie das Ihrem lokal zuständigen Finanzamt melden. Auf dem Formular geben Sie auch an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeiten.

 

Für Gewerbetreibender kommt aber ein weiterer Schritt hinzu: Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Kommune anmelden. Die entsprechenden Anträge nimmt das Gewerbeamt entgegen, je nach Kommune und Bundesland sind andere Ämter wie das Ordnungsamt dafür zuständig.

 

Die Beantragung des Gewerbescheins kostet eine niedrige Gebühr. Zudem müssen Sie gegebenenfalls Auflagen der Gewerbeordnung erfüllen, Sie müssen zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen oder Ihre berufliche Qualifikation nachweisen.

 

Freiberufler profitieren von vereinfachter Buchführung

Der Staat sieht für Selbstständige zwei Formen der Buchführung vor: die vereinfachte Buchführung in Form der Einnahmenüberschussrechnung und die doppelte Buchführung inklusive Erstellung einer Bilanz.

 

Die vereinfachte Buchführung erspart viel Arbeit: Als Freiberufler dürfen Sie unabhängig von Ihrem Umsatz und Ihrem Gewinn diese Form wählen.

 

Viele Gewerbetreibende verpflichtet der Gesetzgeber dagegen zur doppelten Buchführung und zum Erstellen einer Bilanz. Für Einzelunternehmer gibt es aber eine Ausnahme, sofern sie weniger als 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz im Jahr verzeichnen.

 

Bilanz kann sich auch für Freiberufler empfehlen

Bei einigen freiberuflichen Tätigkeiten kann sich der Mehraufwand für die doppelte Buchführung und das Erstellen einer Bilanz lohnen: Das gilt vor allem für Freiberufler, die hohe Umsätze, zahlreiche Buchungen und vielfältige Investitionen aufweisen.

 

Mit einer Bilanz behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle und wirtschaftliche Situation. Sie verbessert auch die Chancen auf Kredite. Als etablierte Steuerberatung übernehmen wir diese Aufgabe für Sie!

 

So unterscheidet sich die Steuerpflicht bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Grundsätzlich handelt es sich bei allen Einkünften von Freiberuflern und Gewerbetreibenden um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.

 

Je nach Unternehmensform fordert der Staat Steuern auf den Gewinn, Einzelunternehmen bezahlen zum Beispiel Einkommensteuer. Bei anderen Rechtsformen fällt Körperschaftssteuer an.

 

Es gibt aber einen gravierenden Unterschied: Gewerbetreibende bezahlen zusätzlich Gewerbesteuer. Das ist eine kommunale Steuer, die ebenfalls von der Höhe des Gewinns abhängt. Den Steuersatz für die Gewerbesteuer legen die Kommunen eigenständig fest. Diese steuerliche Mehrbelastung meiden Freiberufler!

 

Kleinunternehmerregelung für Freiberufler und Gewerbe

Wer im vorangegangenen Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz verzeichnet hat und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

 

In diesem Fall muss er keine Umsatzsteuer abführen – das reduziert den Aufwand. Diese Möglichkeit haben Freiberufler und Gewerbetreibende!

 

Wenden Sie sich als Existenzgründer an unsere Steuerkanzlei: Wir erläutern Ihnen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen sollten.

 

Freiberufler oder Gewerbe? Lassen Sie sich beraten!

Wenn Sie als Selbstständiger Geld verdienen wollen, spielt Ihr konkreter Status als freiberuflich oder gewerblich tätiger eine große Rolle.

 

Das ist bereits bei der Anmeldung Ihres Betriebs relevant, als besonders wichtig erweist sich diese Frage bei der Buchführung und den Steuererklärungen. Unsere kompetente Steuerberatung berät Sie umfassend und meistert für Freiberufler sowie Gewerbetreibende alle steuerrechtlichen Herausforderungen!

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich?

Im Regelfall handelt es sich bei einer unternehmerischen Tätigkeit um ein Gewerbe – eine freiberufliche Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie einen im Gesetz explizit erwähnten Katalogberuf oder einen ähnlichen Beruf ausüben.

Die meisten freien Berufe zeichnen sich durch anspruchsvolle Dienstleistungen aus – Beispiele sind die Berufe des Arztes, des Rechtsanwalts und des Steuerberaters. Auch Künstler, Wissenschaftler und Schriftsteller gehen einer freiberuflichen Tätigkeit nach.

Bin ich selbstständig oder Freiberufler?

Als Freiberufler sind Sie ein Selbstständiger, allerdings gehören Sie nicht zur Gruppe der Gewerbetreibenden. Ihre Einnahmen erzielen Sie aus selbstständiger Tätigkeit – das Gegenteil ist ein Arbeitseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit.

Der Staat unterscheidet diese beide Varianten auch bei der Einkommenssteuererklärung, Angehörige freier Berufe geben ihre Einnahmen und Ausgaben im Formular „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ an.

Ist man als Freiberufler Gewerbetreibender?

Nein, als Freiberufler betreiben Sie kein Gewerbe. Entsprechend müssen Sie auch keinen Gewerbeschein beantragen und keine Gewerbesteuer bezahlen. Manche Freiberufler führen im Nebenerwerb einen Gewerbebetrieb, zum Beispiel einen Onlineshop oder eine Gastwirtschaft.

In diesem Fall arbeiten Sie zugleich als Freiberufler und Gewerbetreibender. Die Umsätze müssen Sie separat dokumentieren.

Wann spricht man von einer gewerblichen Tätigkeit?

Dazu gehören alle unternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unter die Definition der freien Berufe fallen. Typische Beispiele sind Einzelhändler, Handwerker und Industriebetriebe.

Die Bandbreite ist groß, Gewerbebetriebe decken einen Großteil der Wirtschaft ab: Die meisten Unternehmen in Deutschland fallen unter das Gewerberecht und sind deshalb gewerbesteuerpflichtig.

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