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Steuern zahlen als Einzelunternehmen: Das kommt auf Sie zu!

Steuern Einzelunternehmen
Wer in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, gründet meist ein Einzelunternehmen. Für diese Unternehmensform sprechen zum Beispiel der relativ unkomplizierte Gründungsprozess und dessen geringe Kosten.
Inhaltsübersicht

Auch aufgrund der oft wenig aufwendigen Buchhaltung stehen Einzelunternehmen bei Existenzgründern hoch im Kurs. Etwas komplexer stellt sich hingegen das Thema „Steuer“ bei Einzelunternehmen dar – hier hängt es von der gewählten Rechtsform ab, welche Steuern Solo-Selbstständige entrichten müssen.

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Was ist ein Einzelunternehmen?

Der Begriff „Einzelunternehmen“ ist im Gesetz nicht definiert. Grundsätzlich werden darunter alle Unternehmen zusammengefasst, die von einer Einzelperson gegründet werden.

 

Ihr gehört das Unternehmen zu 100 Prozent – Absprachen mit anderen Miteigentümern oder Geschäftsführern sind nicht erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Einzelunternehmer mit seinem Business ein Einzelkämpfer ist: Er kann durchaus Angestellte beschäftigen.

 

Einzelunternehmen unterscheiden sich im Hinblick auf die Haftung des Eigentümers mit seinem Privatvermögen. Verschiedene Rechtsformen sind möglich, welche wiederum festlegen, welche Steuern Einzelunternehmen abführen müssen.

 

Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung des Eigentümers

 

  • Kleingewerbetreibender
  • Kaufmann (Kaufmann e.K.)
  • Freiberufler

 

Achtung: Die Rechtsform Freiberufler ist nicht frei wählbar, sondern bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern vorbehalten.

 

Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung des Eigentümers

  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Ein-Personen GmbH

 

  Welche Steuern muss welche Rechtsform abführen?
 
Kleingewerbetreibender
Einkommensteuer
ggf. Gewerbesteuer
ggf. Umsatzsteuer
 
Kaufmann (e.K.)
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Freiberufler
Einkommensteuer
ggf. Umsatzsteuer
 
Unternehmergesellschaft (UG)
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
 
Ein-Personen GmbH
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer

 

Die wichtigsten Steuern für Einzelunternehmen

Die Einkommensteuer

Wer seinen Lebensunterhalt als Selbstständiger verdient, muss ebenso wie alle Angestellten Einkommensteuer abführen.

 

Bei Einzelunternehmern ist die Höhe der Einkommensteuer abhängig vom erwirtschafteten Gewinn, also der Summe, die verbleibt, wenn Sie die Kosten Ihres Unternehmens vom Umsatz abziehen.

 

Auf Gewinne von bis zu 9.984 Euro zahlen Einzelunternehmer keine Steuern. Danach steigt der Einkommensteuersatz prozentual an (Steuerprogression). Zwischen 14 und 45 Prozent können anfallen.

 

Gut zu wissen: Bei neu gegründeten Einzelunternehmen erhebt das Finanzamt die Einkommensteuer rückwirkend mit der Steuererklärung. Nachdem es sich einen Überblick über die Einkünfte verschafft hat, muss die Einkommensteuer quartalsweise im Voraus entrichtet werden.

 

Einzelunternehmer sind gut beraten, schon vor der Existenzgründung einen Steuerberater zu kontaktieren. Die Steuerberatung Guhr aus Berlin klärt mit Ihnen alle steuerrechtlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.

 

  Wie ermitteln Einzelunternehmen den Gewinn?
 
Zur Ermittlung des Gewinns stehen Einzelunternehmen verschiedene Verfahren zur Verfügung.

Liegt der Umsatz unter 600.000 Euro pro Jahr und der Gewinn unter 60.000 Euro, genügt eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

 

Liegen die Umsätze, beziehungsweise Gewinne darüber, ist eine doppelte Buchführung notwendig. Freiberufler dürfen immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung heranziehen.

 

Die Gewerbesteuer

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie als Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig. Bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr (Gewinn) fällt keine Gewerbesteuer an. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG.

 

Unabhängig davon, ob Sie unter dem Freibetrag liegen, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Freiberufler sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Gut zu wissen: Die Gewerbesteuer ist auf die Einkommensteuer anrechenbar.

 

Für die Ermittlung der Höhe der Gewerbesteuer werden neben dem Gewinn weitere Faktoren hinzugezogen, unter anderem sogenannte Hinzurechnungen und Kürzungen des Gewerbeertrags.

 

Anschließend kommen noch die Steuermesszahl und der Hebesatz der Gemeinde ins Spiel, in der das Einzelunternehmen seinen Sitz hat – hier gibt es erhebliche regionale Unterschiede und eine entsprechende Konkurrenz zwischen den Kommunen.

 

Gerne unterstützt Sie das Team der Guhr Steuerberatung bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung – so gewinnen Sie jede Menge Zeit, in der Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen können.

 

Die Umsatzsteuer

In Deutschland wird für alle Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer erhoben. Der Umsatzsteuersatz liegt bei 19 Prozent, beziehungsweise 7 Prozent für Lebensmittel und Bücher.

 

Die Höhe der Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen ausgewiesen und den Kunden in Rechnung gestellt. Ab einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen alle Einzelunternehmer diese Steuer an das Finanzamt abführen.

 

 Was ist ein Kleinunternehmer?
 
Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihr Jahresumsatz 22.000 Euro nicht überschreitet – zum Beispiel, weil sich Ihr Unternehmen noch in der Aufbauphase befindet oder Sie die Selbstständigkeit neben Ihrem Hauptjob ausüben.

 

Ihr Vorteil: Sie können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Neben der Zahlung der Steuer müssen Einzelunternehmer zudem keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

In der Regel fallen auch die Steuerberatungskosten niedriger aus.

 

Die Umsatzsteuervoranmeldung für Einzelunternehmer

Umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmen müssen die Steuer in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Mithilfe dieses Prozederes stellt der Staat sicher, dass er seine Steuereinnahmen zügig und regelmäßig erhält.

 

Für Sie als Einzelunternehmer hat das ebenfalls Vorteile: Sie müssen die gesamte Umsatzsteuer nicht auf einen Schlag bezahlen und bekommen die Umsatzsteuer, die Sie selbst – zum Beispiel auf betriebliche Anschaffungen – gezahlt haben, zeitnah zurückerstattet.

 

Wie häufig Sie die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung tätigen müssen, ist abhängig davon, wie viel Umsatzsteuer Sie im vorausgegangenen Jahr an das Finanzamt abgeführt haben („Umsatzsteuerzahllast“).

 

Liegt dieser Betrag zwischen 1.000 und 7.500 Euro ist eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ausreichend. Über 7.500 Euro pro Jahr muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erfolgen.

 

Übrigens: Unter 1.000 Euro kann die Umsatzsteuervoranmeldung komplett entfallen – eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende ist ausreichend.

 

Die Abgabe-, beziehungsweise Zahlungsfristen für diese Steuer für Einzelunternehmen lauten wie folgt: Bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung jeweils der 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Anmeldung der 10. des auf das Quartal folgenden Monats.

 

Wichtig zu wissen: Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung muss online erfolgen, und zwar über das ELSTER-Portal der Finanzämter.

 

Da die Umsatzsteuervoranmeldung vor allem bei frischgebackenen Existenzgründern eher zu den unliebsamen Aufgaben gehört, bietet es sich an, eine Steuerkanzlei damit zu beauftragen.

 

Das Team der Guhr Steuerberatung aus Berlin kümmert sich gerne darum – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer muss von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) abgeführt werden. Sie ist bei sogenannten „juristischen Personen“ das Äquivalent zur Einkommensteuer. Der Steuersatz liegt einheitlich bei 15 Prozent.

 

Es existieren keine Freibeträge. Einzelunternehmer, die sich für diese Rechtsform entscheiden, müssen jedes Jahr eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

FAQ – Häufig gestellte Fragen & Antworten zu den Steuern als Einzelunternehmer

Wie viel Prozent Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Selbstständiger bemisst sich die Höhe der Einkommensteuer nach der Höhe Ihres Jahreseinkommens. Ab einem Gewinn von 9.985 Euro steigt der Einkommenssteuersatz gemäß Steuerprogression von 14 bis 45 Prozent an.
 
Gewinne unter 9.985 Euro sind steuerfrei. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewinn sowie vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Kommune. Die Umsatzsteuer berechnen Einzelunternehmer ihren Kunden und leiten den Betrag an das Finanzamt weiter – sozusagen ein durchlaufender Posten.

Welche Steuererklärung muss ich als Selbstständiger machen?

Je nach Rechtsform und Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen Einzelunternehmer eine Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung und eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
 
Die Einkommensteuererklärung ist – ebenso wie für angestellte Beschäftigte – für nahezu alle Solo-Selbstständigen verpflichtend. Wer als Einzelunternehmer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Damit entfällt auch die Umsatzsteuererklärung.

Wie wird die Steuer bei Selbstständigen berechnet?

Um die Höhe der Einkommensteuer bei Einzelunternehmen zu berechnen, ist der Jahresgewinn ausschlaggebend. Als Faustregel gilt: Je höher der Gewinn, desto höher der Einkommenssteuersatz. Der niedrigste Einkommensteuersatz liegt bei 14 Prozent, der höchste bei 45 Prozent.
 
Da die Einkommensteuererklärung vor allem bei Selbständigen überaus komplex ist und es vielfältige Möglichkeiten gibt, Steuern zu sparen, sollte eine Steuerkanzlei mit dieser Aufgabe betraut werden.

Wie hoch sind betriebliche Steuern?

Gemäß Einkommensteuergesetz entstehen betriebliche Steuern durch die Existenz eines Betriebes, beziehungsweise durch die unternehmerischen Aktivitäten. Zu den bekanntesten betrieblichen Steuern zählen die Grundsteuer für Firmengrundstücke oder die Kraftfahrzeugsteuer für den Fuhrpark.
 
Auch die Gewerbesteuer stellt eine betriebliche Steuer dar. Wie hoch sie für Einzelunternehmen ausfällt, hängt zum einen vom erzielten Gewinn, zum anderen vom Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.

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