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Entnahmen und Einlagen in der EÜR: Erklärung und Tipps

Entnahmen und Einlagen in der EÜR
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der jährlichen Steuererklärung müssen Sie in den Zeilen 125 und 126 Entnahmen und Einlagen eintragen. Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die Sie dem Betriebsvermögen entnehmen oder hinzufügen. Doch was heißt das konkret? Wir klären auf!
Inhaltsübersicht

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Entnahmen und Einlagen: Was bedeuten diese Begriffe?

Die Bezeichnung Privatentnahme umfasst sämtliche Vermögensgegenstände und Leistungen, die Sie aus Ihrem Betriebsvermögen in Ihr Privatvermögen verschieben beziehungsweise privat in Anspruch nehmen. Folgende vier Varianten gibt es:

  • Barentnahme: Sie entnehmen Geldmittel.
  • Sachentnahme: Sie überführen betriebliche Sachmittel in den Privatbereich.
  • Leistungsentnahme: Sie verwenden betriebliche Leistungen für private Zwecke.
  • Nutzungsentnahme: Sie fahren zum Beispiel ein Firmenauto privat.

 

Bei Privateinlagen verhält es sich in allen Fällen andersherum. Sie überweisen zum Beispiel 10.000 Euro von Ihrem Privatkonto auf Ihr Geschäftskonto und setzen das Geld für betriebliche Anlässe ein.

 

Hinweis: Entnahmen und Einlagen bei einem einzigen Bankkonto

 

Einige Kleinunternehmer und Freiberufler wickeln ihre geschäftlichen Transaktionen über ihr privates Girokonto ab. Trotzdem müssen sie unter gewissen Umständen Entnahmen und Einlagen gesondert dokumentieren, auch wenn sämtliche Überweisungen über dasselbe Konto erfolgen. Bestenfalls entscheiden sich Sie für ein separates Geschäftskonto – das erweist sich vor allem bei einer Betriebsprüfung als vorteilhaft!

 

Entnahmen und Einlagen nicht bei allen Rechtsformen möglich

Privatentnahmen und Privateinlagen kommen bei vielfältigen Unternehmensformen vor: Das trifft auf Einzelunternehmen und die unterschiedlichen Arten an Personengesellschaften zu. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH sind Entnahmen und Einlagen dagegen ausgeschlossen. Hier gibt es eine strikte Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, die auf der beschränkten Haftung basiert.

 

Entnahmen und Einlagen in der EÜR eintragen

In den Zeilen 125 und 126 der EÜR verlangt das Finanzamt detaillierte Angaben zu Ihren Entnahmen und Einlagen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Selbstständige mit diesen beiden Eingabefeldern überfordert sind.

 

Wichtig ist, dass die allgemeine Definition von Entnahmen und Einlagen nicht mit dieser Angabepflicht identisch ist. Als freiberuflicher Einzelunternehmer ohne Bilanzpflicht entnehmen Sie zum Beispiel ständig Geld aus Ihrem Betriebsvermögen: Theoretisch handelt es sich um Entnahmen, Sie müssen diese in der EÜR aber nicht ausweisen.

 

Diese Transaktionen sind steuerrechtlich irrelevant, weil Sie keinen Einfluss auf Ihren Gewinn und damit die Steuerberechnung haben. Geben Sie aber an, wenn Sie private Autos für betriebliche Zwecke nutzen. Hierbei handelt es sich um eine Einlage.

 

In anderen Fällen müssen Sie in diesen beiden Feldern in größerem Umfang Einträge vornehmen. Das trifft insbesondere zu, wenn Privatentnahmen zu einem erhöhten betrieblichen Kreditbedarf führen. Das Finanzamt geht von einer Überentnahme aus, sobald die Entnahme die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigt. Die Folge ist, dass Sie betriebliche Schuldzinsen nur begrenzt als Betriebsausgaben geltend machen können.

 

Wie wirken sich Entnahmen und Einlagen steuerlich aus?

Häufig haben Privatentnahmen und -einlagen keine steuerlichen Auswirkungen. Es gibt aber einige Ausnahmen: Die Beispiele Pkw-Nutzung und betriebliche Schuldzinsen haben wir erwähnt. Zudem besteht bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften mit Bilanz die Möglichkeit, einen nicht entnommenen Gewinn mit einem geringeren Steuersatz versteuern zu lassen. Sie belassen Geld im Betriebsvermögen, anstatt es zu entnehmen. Entsprechend müssen Sie Beträge erst in der EÜR angeben, wenn Sie diese tatsächlich entnehmen. Dann besteht eine Nachversteuerungspflicht.

 

EÜR Entnahmen und Einlagen: Fragen Sie Experten!

Wenn Sie sich mit dem betrieblichen Steuerrecht beschäftigen, merken Sie schnell: Es ist komplex. Das gilt auch im Fall der Entnahmen und Einlagen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten und Problemen an Ihre Guhr Steuerberatung!

 

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Fragen und Antworten

 

Was muss ich bei Entnahmen und Einlagen eintragen?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Das Finanzamt fordert nicht, dass Sie sämtliche Entnahmen und Einlagen angeben. Wichtig sind diese Angaben nur, wenn sie steuerrechtlich relevant sein können. Das gilt zum Beispiel bei möglichen Überentnahmen, die zu höheren betrieblichen Krediten und damit Schuldzinsen führen. Die Finanzbehörde benötigt eine exakte Auflistung von Entnahmen und Einlagen, um eine potenzielle Überentnahme und die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs prüfen zu können.

Was sind Entnahmen und Einlagen bei EÜR?

Das Finanzamt meint hiermit Privatentnahmen und Privateinlagen, die zwischen Ihrem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen wechseln. Es kann sich um Geld, Sachmittel, Leistungen und Nutzung handeln. In bestimmten Fällen müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben. Ihre Guhr Steuerberatung übernimmt diese Aufgabe für Sie und stellt eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung sicher.

Quellen

 

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In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der jährlichen Steuererklärung müssen Sie in den Zeilen 125 und 126 Entnahmen und Einlagen eintragen. Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die Sie dem Betriebsvermögen entnehmen oder hinzufügen. Doch was heißt das konkret? Wir klären auf!
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