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Steuern & Erklärung4 Min. Lesezeit

Steuerberatungskosten absetzen: Diese Optionen gibt es

Viele Privatpersonen und Unternehmer nutzen die Dienste einer Steuerberatung. Die hierfür anfallenden Gebühren können Sie teilweise steuerlich geltend machen. Das gilt ausschließlich für den Kostenanteil, der im Zusammenhang mit Ihrem Einkommen steht. Private Kosten für die Steuerberatung erkennt die Finanzbehörde nicht an.

Die Regelungen sind seit einer Änderung 2006 komplex. Früher konnten Sie die Steuerberatungskosten insgesamt als Sonderausgaben absetzen, mittlerweile müssen Sie die Kosten der jeweiligen Einkommensart wie Arbeitslohn, Mieteinkünfte oder Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit zuordnen. Eine Pauschalregelung sowie eine Vereinfachungsregelung erleichtern aber die Handhabung.

Grundsätzlich können Sie alle beruflich veranlassten Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen. Bei der Aufteilung kommt es darauf, auf welche Teile der Steuererklärung sich die Arbeit des Steuerberaters bezieht. Den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung und Anlagen wie Kind sowie AV (Altersvorsorge) rechnet die Finanzbehörde dem privaten Sektor zu.

Anders verhält es sich bei folgenden Anlagen:

  • N: Einkommen als Arbeitnehmer
  • S: Einkommen aus freiberuflicher Arbeit (Gewinnermittlung mit Formular EÜR)
  • G: Einkommen aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung mit Formular EÜR)
  • KAP: Kapitaleinkünfte
  • V: Miet- und Pachteinnahmen
  • R: Einkünfte aus Renten

Die jeweiligen Kostenanteile für die Steuerberatung müssen Sie präzise diesen unterschiedlichen Einkünften zuordnen. Sie arbeiten als Arbeitnehmer und verdienen nebenberuflich als Freiberufler Geld? In diesem Fall geben Sie einen Teil der Steuerberatungsgebühren als Werbungskosten in Anlage N und einen anderen Teil als Betriebsausgaben in Formular EÜR an.

Steuerberater teilen die Kosten automatisch in einen privaten und beruflichen Anteil auf. Für Sie als Steuerzahler bedeutet dies, dass Sie sich nicht mit den komplizierten Regelungen der Kostenaufteilung befassen müssen. Tragen Sie die Kosten gemäß der Steuerberatungsrechnung in Ihre Steuererklärung ein. Im Regelfall überlassen Mandanten diese Aufgabe ihrer Steuerberatung, sodass keinerlei Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus verdient die Pauschalregelung einen Blick. Diese ist vor allem für Kostenpunkte wie Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe und Ausgaben für Software sowie Bücher relevant. Bei diesen Ausgaben müssten Sie umständlich eine Kostentrennung vornehmen. Stattdessen können Sie pauschal 100 Euro Jahreskosten angeben. Es spielt hierbei keine Rolle, in welchem Umfang diese Kosten auf privaten und anderen Anteilen basieren.

Die Vereinfachungsregelung geht in dieselbe Richtung und empfiehlt sich für höhere Beträge. Das Finanzamt erkennt ohne Aufschlüsselung der Kosten die Hälfte der jeweiligen Summe an. Geben Sie zum Beispiel 300 Euro für Software und Bücher aus, berücksichtigt die Finanzbehörde 150 Euro.

Ob Arbeitnehmer, Rentner oder Kapitalanleger: Die Kosten für die Steuerberatung geben Sie als Werbungskosten an. Beachten Sie hierbei die Pauschbeträge in den jeweiligen Einkunftsarten. Ihre Steuerberatungsgebühren führen nur zu einer zusätzlichen Steuerersparnis, wenn Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Andernfalls sind sie mit der Pauschale abgegolten - Sie können sich den Aufwand für die separate Auflistung ersparen.

Diesen Pauschbeträgen kommt Bedeutung zu:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro ab 2023
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro ab 2023 (Ehepaare: 2.000 Euro)
  • Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten: 102 Euro

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler berücksichtigen Sie Kosten für die Steuerberatung in Ihrer Gewinnermittlung, die Sie mit dem Formular EÜR durchführen. Im Abschnitt Betriebsausgaben gibt es hierfür ein extra Feld - in Zeile 52 tragen Sie "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung" ein.

Achten Sie darauf, dass Sie betrieblich und privat veranlasste Kosten nicht vermischen. In der Regel lohnt sich die exakte Aufschlüsselung, weil bei den meisten Unternehmern die Gebühren im Bereich Freiberufler oder Gewerbebetrieb den privaten Anteil deutlich überwiegen.

Steuerberater entlasten Sie umfangreich von bürokratischen Aufgaben und unterstützen Sie tatkräftig bei der Steueroptimierung. Einen Teil der Kosten können Sie zudem steuerlich geltend machen: Das ist ein weiterer Grund, Steuerexperten zu beauftragen! Ihre Guhr Steuerberatung gibt sämtliche Kostenanteile korrekt an den jeweiligen Stellen Ihrer Steuererklärung an: Sie müssen sich um nichts kümmern!

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Welche Steuerberatungskosten kann ich absetzen?
Das Finanzamt erkennt ausschließlich beruflich veranlasste Steuerberatungsgebühren an. Arbeitnehmer können zum Beispiel den Kostenanteil für die Anlage N steuerlich geltend machen. Die Unterstützung beim Mantelbogen oder bei Anlagen wie der Anlage Kind müssen Sie vollständig selbst stemmen - eine steuerliche Absetzbarkeit verneint das Finanzamt. Auch Unternehmer, Vermieter und Bezieher von Kapitaleinkommen können nur die Kosten, die sich auf die jeweilige Einkunftsart beziehen, von der Steuer absetzen. Ausnahmen bestehen bei der Pauschal- sowie der Vereinfachungsregel.
Welche Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben?
Gewerbetreibende und Freiberufler können sämtliche Kosten im Bereich betrieblich veranlasster Steuern steuerlich geltend machen. Das betrifft unter anderem die Unterstützung durch einen Steuerberater bei den Anlagen G, S und EÜR. Zudem können Sie alle Steuerberatungsgebühren im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung als Betriebsausgabe angeben.
Wo trage ich bei Elster Steuerberatungskosten ein?
Die Eintragung muss im korrekten Formular wie Anlage N für Arbeitnehmer und Formular EÜR für Gewerbetreibende und Freiberufler erfolgen. In den jeweiligen Formularen existiert eine entsprechende Zeile für Steuerberatungskosten, Steuersoftware und Co. Bei der EÜR tragen Sie Ihre Steuerberatungskosten in Zeile 52 ("Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung ein").

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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