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Freiberufler und die Umsatzsteuer: Alles was Sie wissen sollten!

Viele Freiberufler müssen sich zum Start ihrer Selbstständigkeit zum ersten Mal mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Diese Abgabe fällt in Deutschland für fast alle Dienstleistungen und Waren an (§ 1 Abs. 1 UStG).

Diese Abgabe fällt in Deutschland für fast alle Dienstleistungen und Waren an (§ 1 Abs. 1 UStG). Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent, für Bücher und viele Lebensmittel liegt er z.B. bei sieben Prozent. Doch inwiefern spielt das für die Freiberuflichkeit eine Rolle?

Für alle Umsätze mit Leistungsort im Inland müssen Freiberufler - wie auch Unternehmen und andere Selbstständige - Umsatzsteuer berechnen. Allerdings dürfen Freiberufler die Umsatzsteuer nicht einbehalten, sondern müssen sie ans Finanzamt abführen.

Wer als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig ist, muss in bestimmten Zeiträumen eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Wie oft diese erfolgen muss, hängt davon ab, wie hoch die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ausgefallen ist.

Haben Sie im vorausgegangenen Geschäftsjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, ist eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung am 10. des aufs Quartal folgenden Monats erforderlich. Ab 7.500 Euro müssen Sie dieser Pflicht monatlich (jeweils am 10. des Folgemonats) nachkommen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das [ELSTER-Portal](https://www.elster.de/eportal/start) der Finanzämter erfolgen.

Für viele Freiberufler stellt die Umsatzsteuervoranmeldung einen erheblichen Aufwand dar. Das Team der Guhr Steuerberatung entlastet Sie gerne bei diesen Aufgaben, sodass Sie mehr Zeit für Ihre Aufträge und Kunden haben.

Wer von der sogenannten "Kleinunternehmerregelung" Gebrauch macht, ist als Freiberufler nicht zur Abgabe von USt-Voranmeldungen verpflichtet (UStG § 19).

Voraussetzung dafür: Die erzielten Umsätze dürfen im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigen. Für das laufende Jahr liegt die (geschätzte) Obergrenze bei 50.000 Euro. Wichtig: Die Rechnungen müssen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden!

Die Kleinunternehmerregelung hat für Freiberufler einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Die Umsatzsteuervoranmeldungen und -überweisungen an das Finanzamt entfallen
  • Sie können Ihre Dienstleistungen gegenüber Privatpersonen günstiger anbieten
  • Steuerberaterkosten fallen in der Regel geringer aus

Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie infrage kommt oder ob Sie als Freiberufler Umsatzsteuer besser ausweisen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die Steuerberatung Guhr berät Sie gerne ausführlich dazu - sprechen Sie uns an!

Neben Kleinunternehmern sind manche Berufsgruppen von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 UStG). Zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.

Gleiches kann für Lehrkräfte gelten, die auf Honorarbasis unterrichten. Gerne prüft das Team der Guhr Steuerberatung, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer auf Sie zutrifft.

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgabe von USt-Voranmeldungen sind Freiberufler, die im vorausgegangenen Jahr unter 1.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen haben. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung genügt.

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Müssen Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
Ja, für alle Umsätze mit Leistungsort im Inland müssen Freiberufler – wie Unternehmen und andere Selbstständige – Umsatzsteuer berechnen (§ 1 Abs. 1 UStG). Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent, für Bücher und viele Lebensmittel gilt beispielsweise der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Die eingenommene Umsatzsteuer dürfen Sie nicht einbehalten, sondern müssen sie an das Finanzamt abführen.
Wie oft müssen Freiberufler eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Das hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab: Zwischen 1.000 und 7.500 Euro genügt eine vierteljährliche Voranmeldung zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats, ab 7.500 Euro ist sie monatlich zum 10. des Folgemonats fällig. Wer im Vorjahr unter 1.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen hat, ist von der Voranmeldung befreit – hier genügt die jährliche Umsatzsteuererklärung. Die Abgabe erfolgt ausschließlich online über das ELSTER-Portal der Finanzämter.
Wann können Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Voraussetzung für die Regelung nach § 19 UStG ist, dass Ihre Umsätze im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigen und die geschätzte Obergrenze für das laufende Jahr bei 50.000 Euro liegt. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, Voranmeldungen und Überweisungen an das Finanzamt entfallen, und Sie können Ihre Leistungen gegenüber Privatpersonen günstiger anbieten. Wichtig: Die Rechnungen müssen dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Welche Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit?
Neben Kleinunternehmern sind manche Berufsgruppen nach § 4 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Gleiches kann für Lehrkräfte gelten, die auf Honorarbasis unterrichten. Ob eine Befreiung auf Ihre Tätigkeit zutrifft, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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