Softwareentwicklung: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
Die fortschreitende Digitalisierung hat die Nachfrage im Bereich Softwareentwicklung massiv erhöht: Viele IT-Spezialisten entscheiden sich deshalb, sich als Softwareentwickler selbstständig zu machen. Sie profitieren von einer hervorragenden Auftragslage und verfügen über gute Chancen, ein attraktives Einkommen zu erzielen. Hierbei stellt sich aber eine wichtige Frage: Erwirtschaften sie ihre Einkünfte als Freiberufler oder Gewerbetreibender?
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelIn einigen Berufen fällt die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit leicht. Angehörige sogenannter Katalogberufe arbeiten im Regelfall freiberuflich, dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Journalisten und Ingenieure. Bei Softwareentwicklern gestaltet sich die Beantwortung dieser Frage schwieriger. In diesem Artikel geben wir Ihnen Hinweise, die Ihnen zur Orientierung dienen. Kontaktieren Sie für eine Einzelfallprüfung Ihre etablierte Guhr Steuerberatung!
Softwareentwickler ist ein typischer Beruf der sich rasant entwickelnden IT-Branche. Bei der rechtlichen Einordnung dieser Tätigkeit zeigt sich ein Problem, das auch in anderen Rechtsfeldern existiert: Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung halten mit dieser dynamischen Entwicklung nicht Schritt. Das führt zu manchen Unklarheiten.
Der Beruf des selbstständigen Softwareentwicklers zeigt dies exemplarisch. In § 18 EStG listet der Gesetzgeber Katalogberufe, die unter die Definition des freien Berufs fallen. Moderne Berufsbilder wie Softwareentwickler fehlen in dieser Auflistung. Bei der Einstufung interessiert deshalb, ob sie Ähnlichkeiten zu den genannten Katalogberufen aufweisen. Für Softwareentwickler kommen zwei dieser Katalogberufe infrage:
- Ingenieur: Die meisten Softwareentwickler berufen sich darauf, dass sie in einem ingenieurähnlichen Beruf arbeiten. Die erforderlichen Fachkenntnisse ähneln insbesondere dem Know-how von Wirtschaftsingenieuren.
- beratender Betriebswirt: Auch dieser Beruf verfügt über Schnittmengen zur Tätigkeit eines Softwareentwicklers. Das trifft zu, wenn Sie Ihren Schwerpunkt auf die betriebswirtschaftliche Beratung bei Digitalisierungsprozessen legen.
Wichtig: Bei der Einstufung kommt es auf Ihre konkreten Qualifikationen und die Art Ihrer Berufsausübung an!
Bei der selbstständigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung verdienen mehrere Aspekte Beachtung. Wenn Sie freiberuflich arbeiten wollen, müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Eine große Rolle spielen die beiden Bereiche Qualifikation und Leistungserbringung:
- Qualifikation: Bestenfalls weisen Sie Ihre Fachkenntnisse mit einem entsprechenden Studium nach. Hierfür eignen sich Ingenieur- und Informatikstudiengänge. Auch praktische Berufserfahrungen erkennen die Behörden häufig an. Eventuell verlangen sie zusätzlich eine Wissensprüfung, um das Vorhandensein der notwendigen Expertise zu prüfen.
- Leistungserbringung: Als freiberuflicher Softwareentwickler müssen Sie Ihre Tätigkeit so ausüben, dass sie unter die Definition der freien Berufe fällt. Verkaufen Sie zum Beispiel gleichzeitig Softwareprodukte, ist Ihr freiberuflicher Status in Gefahr: Solche Verkaufs- und Vermittlungsleistungen schätzt das Finanzamt im Regelfall als gewerblich ein.
Wenn Sie ein Fach wie Wirtschaftsinformatik studiert haben, erfüllen Sie im Normalfall die fachlichen Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit. Bei Softwareentwicklern besteht aber wie in anderen IT-Berufen eine Besonderheit: In diesen Bereichen finden sich zahlreiche Quereinsteiger, die als Autodiktaten arbeiten. Bei diesen fällt die Einstufung schwerer.
Als Beweismittel für Quereinsteiger dienen unter anderem:
- Zertifikate über Fortbildungen
- Dokumentation eines Selbststudiums
- Arbeitsverträge
- erfolgreich bestandene Wissensprüfung
Wenn Sie als Softwareentwickler einen Betrieb gründen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Status befassen. Bedenken Sie, dass die meisten Finanzämter und Gewerbeämter Ihre Selbsteinstufung zunächst akzeptieren. Ungemach droht später: Finanzbeamte prüfen diesen Aspekt zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung. Gelangen sie zu einer anderen Einschätzung, sehen sich Selbstständige mit Folgen wie einer Nachzahlung von Gewerbesteuer konfrontiert.
Meiden Sie diese Problematik und lassen Sie vorab von einer kompetenten Steuerberatung prüfen, ob Sie als freiberuflicher Softwareentwickler arbeiten können!
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https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Softwareentwicklung-gewerbliche-oder-freiberufliche-Taetigkeit.html
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/softwareentwickler-ohne-studienabschluss-uebt-keinen-ingenieuraehnlichen-beruf-aus_idesk_PI20354_HI4051220.html

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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