Freelancer werden: Das gibt es steuerlich zu beachten!
Als Freelancer arbeiten Sie für verschiedene Auftraggeber und profitieren von den Vorteilen der Selbstständigkeit. Zugleich erweist sich dieses selbstständige Arbeiten als Herausforderung: Das gilt insbesondere für die steuerrechtlichen Aspekte.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelWenn Sie als Angestellter ein Gehalt beziehen, behält der Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer ein. Bei Freelancern sieht das anders aus. Sie müssen sich umfassend um alle Aspekte der Einkommensteuer und weiterer Steuerarten wie der Umsatzsteuer kümmern. Angesichts des komplizierten deutschen Steuerrechts fällt das schwer. Beauftragen Sie am besten eine renommierte Steuerberatung, wenn Sie Freelancer werden wollen! Steuerexperten bieten Ihnen auch eine fundierte Gründungsberatung, bei der sie unter anderem die steuerrechtlichen Facetten thematisieren.
Freelancer und Steuern? Bei vielen Fragen kommt es auf den Einzelfall an. Sie benötigen hierfür eine individuelle Beratung und Unterstützung. Der folgende Artikel beschränkt sich deshalb auf allgemeine Hinweise, die der ersten Orientierung dienen!
Der Begriff Freelancer ist weit verbreitet, das trifft vor allem auf digitalaffine Berufe zu. Doch was bedeutet diese Bezeichnung konkret? Viele verwenden diesen Begriff, ohne ihn exakt definieren können. Freelancer können steuerrechtlich zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibende gelten. Es verbietet sich deshalb, diese beiden Bezeichnungen Freelancer und Freiberufler als Synonyme zu benutzen. In der Praxis lässt sich das aber häufig beobachten.
Grundsätzlich handelt es sich bei Freelancern um Selbstständige, welche im Regelfall die Funktion eines freien Mitarbeiters übernehmen. Sie arbeiten für Unternehmen, ohne unmittelbar in deren Betriebsorganisation eingebunden zu sein.
Steuerrechtlich ist relevant, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender agieren. Als freiberuflich Tätiger profitieren Sie von mehreren Vorteilen:
- Sie müssen keinen Gewerbebetrieb anmelden.
- Sie bezahlen keine Gewerbesteuer.
- Unabhängig vom Umsatz und Gewinn dürfen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.
Wie finden Sie Ihren Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender heraus? Im ersten Schritt fragt sich, ob Ihre Tätigkeit zu den Katalogberufen der freien Berufe gehört. Typische Beispiele sind Arzt, Rechtsanwalt, Unternehmensberater und Journalist. Im zweiten Schritt interessieren Ihre Qualifikation und die genaue Ausübung Ihrer Tätigkeit. Auch als Angehöriger eines freien Berufs gelten Sie gegebenenfalls als Gewerbetreibender. Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihre Guhr Steuerberatung und lassen Sie Ihren individuellen Fall prüfen!
Wenn Sie als Freelancer Umsätze erzielen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen:
- Vorbereitung: Planen Sie den Gang in die Selbstständigkeit!
- Durchführung: Denken Sie insbesondere an die bürokratischen Pflichten!
Die Selbstständigkeit ist ein Wagnis: Das gilt insbesondere, wenn Sie von einem festen Beschäftigungsverhältnis in die Rolle des Freelancers wechseln wollen. Bei diesem Schritt empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung, bei der Sie alle Vor- und Nachteile des selbstständigen Arbeitens bedenken sollten.
Auch als Berufsanfänger gehen Sie mit der Arbeit als Freelancer ein Risiko ein. Im Gegensatz zu Angestellten verzeichnen Sie keinen regelmäßigen Gehaltseingang. Wägen Sie diese Entscheidung deshalb ab und berücksichtigen Sie hierbei alle Facetten.
Bestenfalls erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Im ersten Teil beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell, im zweiten Teil entwerfen Sie einen fundierten Finanzplan. Beim Formulieren dieses Geschäftsplans entdecken Sie mögliche Mängel und Lücken. Die Erfahrung zeigt, dass diese systematische Vorgehensweise die Chance auf eine erfolgreiche Existenzgründung erhöht!
Als Freelancer müssen Sie dieselben Pflichten wie jeder andere Selbstständige erfüllen: An erster Stelle steht, dass Sie Ihren neu gegründeten Betrieb beim lokal zuständigen Finanzamt anmelden. Füllen Sie hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus - diese Aufgabe können Sie auch Ihrer Steuerberatung überlassen. Den Fragebogen müssen Sie spätestens einen Monat nach Ihrer Betriebsaufnahme einreichen.
Sie gelten als Gewerbetreibender? In diesem Fall müssen Sie sich zudem beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Hierfür gibt es ein separates Formular. Zusätzlich fällt eine Gebühr an. Die Anmeldung beim Finanzamt ist dagegen kostenlos!
Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Diese Regelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Als anerkannter Kleinunternehmer entgehen Sie dem Aufwand, Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Für Gründer gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Umsatz im Gründungsjahr darf höchstens 22.000 Euro betragen.
- Im Folgejahr darf er maximal 50.000 Euro betragen.
Existenzgründer dürfen beide Werte schätzen. Lassen Sie sich von Ihren Steuerexperten über die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung beraten!
Was muss ich tun um Freelancer zu werden?
Was darf man als Freelancer verdienen?
Wie starte ich als Freelancer?

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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