Als Inhaber einer GmbH oder UG müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen: Das fordern das Handels- sowie das Steuerrecht. Handelsrechtlich sorgt die Bilanz für Transparenz, mit dem Jahresabschluss erhalten Geschäftspartner Einblicke in Ihre wirtschaftliche Lage. Steuerrechtlich dient der Jahresabschluss dazu, Ihren Gewinn und damit die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln.
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