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Steuerberatung für Heilpraktiker

Als spezialisierter Steuerberater für Freiberufler übernehmen wir gerne die steuerliche Beratung für Sie als Heilpraktiker. 

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer Praxis konzentrieren können.

 

Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zuverlässig und unkompliziert.

Karsten Guhr Steuerberater

Sie sind Heilpraktiker und suchen einen kompetenten Steuerberater?

Sie sind Heilpraktiker und suchen einen erfahrenen Steuerberater? Dann sind Sie bei der Guhr Steuerberatung genau richtig. Wir haben mehr als 10 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von Heilpraktikern und kümmern uns effizient und unkompliziert um Ihre Buchhaltung, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer Praxis konzentrieren zu können.

Deshalb sollten Sie als Heilpraktiker mit uns zusammenarbeiten

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Digitale Prozesse

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte verkürzen oder automatisieren.

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24 h Terminvereinbarung

Wir sind für Sie telefonisch unter der 030 555 721 370 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.
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Zeitersparnis

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

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Kommunikation auf Augenhöhe

Wir nehmen uns die nötige Zeit um Sie ganzheitlich und informativ zu beraten. Für unsere Mandanten haben wir immer ein offenes Ohr, beantworten Ihre Fragen und finden Wege komplexe Probleme zu lösen.
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Ganzheitliche Beratung

Der alleinige Blick auf Zahlen reicht oftmals nicht aus. Wir betreuen unsere Mandanten daher nicht nur in allen steuerlichen Themen, sondern bieten darüber hinaus umfassende Hilfestellung bei allen wirtschaftlichen sowie finanziellen Fragen.
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Faire Preisgestaltung

Faire Preise ist uns wichtig! Wir rechnen nach der StBVV ab und können Ihnen eine transparente Preisgestaltung garantieren. Ein individueller Kostenvoranschlag ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.

Unsere Leistungen für Sie als Heilpraktiker

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Steuerberatung

Wir beraten Sie kompetent und persönlich, um Ihre Steuerlast als Heilpraktiker gering zu halten. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft als Angehöriger der freien Berufe.

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Finanzbuchhaltung

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung (Fibu) unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften.

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Lohnbuchhaltung

Neues Personal beudetet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Wir kümmern uns um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie das Tagesgeschäft im Blick behalten können.

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Jahresabschluss

Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen. Wir ermitteln Ihren Gewinn mit Anlagespiegel und Anlage EüR und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden.

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Steuererklärung

Alle Jahre wieder. Wir erstellen Ihre private und betriebliche Steuererklärung und beraten Sie in weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kompetent und präzise.

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Betriebswirtschaftliche Optimierung

Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Gemeinsam ermitteln wir Potentiale für ein weiteres Wachstum Ihres Unternehmens.

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Investitionen und Erweiterungen

Neue Investitionen wollen gut geplant werden. Wir bei der Guhr Steuerberatung prüfen die Rentabilität Ihrer Investitionen und optimieren sie steuerlich.

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Künstlersozialversicherung

In unserem Netzwerk erhalten Sie Informationen und Beratung zur Künstlersozialversicherung sowie Unterstützung bei der Anmeldung.

Ihre Experten aus Berlin Friedrichshain

Als Steuerberatungskanzlei in Berlin-Friedrichshain haben wir uns auf die steuerliche Beratung und Betreuung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden  spezialisiert.

 

Ob Existenzgründung oder steuerliches Tagesgeschäft, wir stehen unseren Mandanten engagiert, zuverlässig und kompetent zur Seite. Viele unserer Mandanten begleiten wir langjährig.

 

Wir legen viel Wert auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Transparente Kosten sind für uns selbstverständlich. Wir erarbeiten professionelle Lösungen und setzen verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.

 

Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren!

Stimmen zufriedener Mandanten

Lernen Sie die Meinung einiger zufriedener Mandanten kennen. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Beratungsleistungen, unsere Zuverlässigkeit im Tagesgeschäft sowie unsere Kompetenz im Steuerrecht. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und überzeugen Sie sich selbst.

FAQ - Sie Fragen – Wir Antworten.

Arbeiten Heilpraktiker als Freiberufler?

Laut § 18 EStG handelt es sich bei der Arbeit von Heilpraktikern um eine freiberufliche Tätigkeit: Dieser Job gehört zu den Katalogberufen, bei denen das Finanzamt die freiberufliche Existenz automatisch anerkennt. Heilpraktiker müssen somit weder ein Gewerbe anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen. Zudem profitieren sie unabhängig von ihrem Umsatz und ihrem Gewinn von einer vereinfachten Buchführung.

 

Die Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung reicht aus, die umständliche doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen sind nicht erforderlich.

Wie machen Heilpraktiker Kosten für die Praxiseinrichtung geltend?

Sämtliche Rechnungsbeträge für die Einrichtung der Praxis erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Dabei fragt sich, ob Heilpraktiker diese Ausgaben unmittelbar steuerlich geltend machen können oder über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen. Das hängt von der Höhe der Rechnungssummen ab.

 

Bei Kosten bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer fallen Anschaffungen unter die Definition des geringwertigen Wirtschaftsguts: Freiberufler können die Ausgaben sofort von ihren Betriebseinnahmen abziehen. Bei Summen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer erlaubt der Gesetzgeber alternativ die Bildung eines Sammelpostens, den Heilpraktiker über 5 Jahre abschreiben.

 

Für höhere Ausgaben ist die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer laut AfA-Tabellen relevant.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für Heilpraktiker?

Einige Heilpraktiker verdienen in der Gründungsphase vergleichsweise wenig oder arbeiten dauerhaft im Nebenerwerb. Für sie kommt die Kleinunternehmerregelung infrage. Gründer können von dieser Regelung Gebrauch machen, wenn sie im Gründungsjahr voraussichtlich weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

 

Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuerbefreite Heilbehandlungen zählen nicht zu dieser Summe – die Berechnung ist deshalb kompliziert. Heilpraktiker lassen sich am besten von einem erfahrenen Steuerexperten beraten!

Welche Vorteile bietet eine Steuerberatung für Heilpraktiker?

Versierte Steuerberater gewährleisten, dass Heilpraktiker korrekt ausgefüllte Steuererklärungen abgeben und Einsparpotenziale vollständig ausschöpfen. Zudem helfen sie bei der vorausschauenden Steueroptimierung.

 

Die Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung ist eine weitere Leistung, welche die Freiberufler von einem enormen bürokratischen Aufwand entlastet. Etablierte Anbieter wie die Guhr Steuerberatung zeichnen sich darüber hinaus durch eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung aus.

Welches Einsparpotenzial bietet das deutsche Steuerrecht?

Mit einer klugen Ausgabenpolitik und der Nutzung vorteilhafter Abschreibungsregeln lässt sich die Steuerlast reduzieren. Beschäftigen Heilpraktiker Mitarbeiter, bieten sich bei der Lohnstruktur weitere Einsparmöglichkeiten.

 

Steuerberater zeigen die vorhandenen Optionen auf und legen plastisch dar, wie Freiberufler im beruflichen und privaten Rahmen die Steuerforderungen reduzieren. Auch Ausgaben für die private Altersvorsorge, Unterhaltszahlungen, Spenden und Handwerkerrechnungen können die gesamte Steuerlast verringern!

Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt mit unseren Experten einen Termin für eine Erstberatung.