Als spezialisierter Steuerberater für Freiberufler übernehmen wir gerne die steuerliche Beratung für Sie als Heilpraktiker.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer Praxis konzentrieren können.
Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zuverlässig und unkompliziert.
Sie sind Heilpraktiker und suchen einen erfahrenen Steuerberater? Dann sind Sie bei der Guhr Steuerberatung genau richtig. Wir haben mehr als 10 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von Heilpraktikern und kümmern uns effizient und unkompliziert um Ihre Buchhaltung, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer Praxis konzentrieren zu können.
Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte verkürzen oder automatisieren.
Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.
Faire Preise ist uns wichtig! Wir rechnen nach der StBVV ab und können Ihnen eine transparente Preisgestaltung garantieren. Ein individueller Kostenvoranschlag ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.
Wir beraten Sie kompetent und persönlich, um Ihre Steuerlast als Heilpraktiker gering zu halten. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft als Angehöriger der freien Berufe.
Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung (Fibu) unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften.
Neues Personal beudetet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Wir kümmern uns um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie das Tagesgeschäft im Blick behalten können.
Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen. Wir ermitteln Ihren Gewinn mit Anlagespiegel und Anlage EüR und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden.
Alle Jahre wieder. Wir erstellen Ihre private und betriebliche Steuererklärung und beraten Sie in weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kompetent und präzise.
Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Gemeinsam ermitteln wir Potentiale für ein weiteres Wachstum Ihres Unternehmens.
Neue Investitionen wollen gut geplant werden. Wir bei der Guhr Steuerberatung prüfen die Rentabilität Ihrer Investitionen und optimieren sie steuerlich.
In unserem Netzwerk erhalten Sie Informationen und Beratung zur Künstlersozialversicherung sowie Unterstützung bei der Anmeldung.
Als Steuerberatungskanzlei in Berlin-Friedrichshain haben wir uns auf die steuerliche Beratung und Betreuung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden spezialisiert.
Ob Existenzgründung oder steuerliches Tagesgeschäft, wir stehen unseren Mandanten engagiert, zuverlässig und kompetent zur Seite. Viele unserer Mandanten begleiten wir langjährig.
Wir legen viel Wert auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Transparente Kosten sind für uns selbstverständlich. Wir erarbeiten professionelle Lösungen und setzen verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren!
Lernen Sie die Meinung einiger zufriedener Mandanten kennen. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Beratungsleistungen, unsere Zuverlässigkeit im Tagesgeschäft sowie unsere Kompetenz im Steuerrecht. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und überzeugen Sie sich selbst.
Laut § 18 EStG handelt es sich bei der Arbeit von Heilpraktikern um eine freiberufliche Tätigkeit: Dieser Job gehört zu den Katalogberufen, bei denen das Finanzamt die freiberufliche Existenz automatisch anerkennt. Heilpraktiker müssen somit weder ein Gewerbe anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen. Zudem profitieren sie unabhängig von ihrem Umsatz und ihrem Gewinn von einer vereinfachten Buchführung.
Die Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung reicht aus, die umständliche doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen sind nicht erforderlich.
Sämtliche Rechnungsbeträge für die Einrichtung der Praxis erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Dabei fragt sich, ob Heilpraktiker diese Ausgaben unmittelbar steuerlich geltend machen können oder über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen. Das hängt von der Höhe der Rechnungssummen ab.
Bei Kosten bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer fallen Anschaffungen unter die Definition des geringwertigen Wirtschaftsguts: Freiberufler können die Ausgaben sofort von ihren Betriebseinnahmen abziehen. Bei Summen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer erlaubt der Gesetzgeber alternativ die Bildung eines Sammelpostens, den Heilpraktiker über 5 Jahre abschreiben.
Für höhere Ausgaben ist die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer laut AfA-Tabellen relevant.
Einige Heilpraktiker verdienen in der Gründungsphase vergleichsweise wenig oder arbeiten dauerhaft im Nebenerwerb. Für sie kommt die Kleinunternehmerregelung infrage. Gründer können von dieser Regelung Gebrauch machen, wenn sie im Gründungsjahr voraussichtlich weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuerbefreite Heilbehandlungen zählen nicht zu dieser Summe – die Berechnung ist deshalb kompliziert. Heilpraktiker lassen sich am besten von einem erfahrenen Steuerexperten beraten!
Versierte Steuerberater gewährleisten, dass Heilpraktiker korrekt ausgefüllte Steuererklärungen abgeben und Einsparpotenziale vollständig ausschöpfen. Zudem helfen sie bei der vorausschauenden Steueroptimierung.
Die Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung ist eine weitere Leistung, welche die Freiberufler von einem enormen bürokratischen Aufwand entlastet. Etablierte Anbieter wie die Guhr Steuerberatung zeichnen sich darüber hinaus durch eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung aus.
Mit einer klugen Ausgabenpolitik und der Nutzung vorteilhafter Abschreibungsregeln lässt sich die Steuerlast reduzieren. Beschäftigen Heilpraktiker Mitarbeiter, bieten sich bei der Lohnstruktur weitere Einsparmöglichkeiten.
Steuerberater zeigen die vorhandenen Optionen auf und legen plastisch dar, wie Freiberufler im beruflichen und privaten Rahmen die Steuerforderungen reduzieren. Auch Ausgaben für die private Altersvorsorge, Unterhaltszahlungen, Spenden und Handwerkerrechnungen können die gesamte Steuerlast verringern!
Weitere Branchen, in denen wir tätig sind: Steuerberatung für Rechtsanwälte, Steuerberatung für Ingenieure, Steuerberatung für Architekten, Steuerberatung für Heilpraktiker, Steuerberatung für Journalisten, Steuerberatung für Dolmetscher, Steuerberatung für Psychotherapeuten , Steuerberatung für Influencer, Steuerberatung für Künstler, Steuerberatung für Programmierer, Steuerberatung für Webdesigner, Steuerberatung für Regisseure, Steuerberatung für IT-Berater, Steuerberatung für Zahnärzte, Steuerberatung für Ärzte, Steuerberatung für Handwerker, Steuerberatung für Heilberufe, Alle Branchen
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