Alle Fristen für Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses
Als Inhaber einer GmbH oder UG müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen: Das fordern das Handels- sowie das Steuerrecht. Handelsrechtlich sorgt die Bilanz für Transparenz, mit dem Jahresabschluss erhalten Geschäftspartner Einblicke in Ihre wirtschaftliche Lage. Steuerrechtlich dient der Jahresabschluss dazu, Ihren Gewinn und damit die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelBis wann müssen Sie dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen? Das ist eine Frage, die viele Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften interessieren dürfte. Eine pauschale Antwort verbietet sich aus zwei Gründen:
- Zwischen der handels- und steuerrechtlichen Pflicht gibt es diverse Unterschiede, das gilt auch für die Fristen beim Jahresabschluss.
- Im Handelsrecht hängen die Fristen von der Größe Ihrer Kapitalgesellschaft ab. Dabei gilt der Grundsatz: Kleinen Unternehmen gewährt der Gesetzgeber mehr Zeit.
Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass Kapitalgesellschaften und Unternehmen weiterer Rechtsformen jährlich einen Jahresabschluss anfertigen. Dieser Jahresabschluss enthält unter anderem eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, die detailliert über die ökonomische Situation informieren.
Die Frist ist vergleichsweise knapp bemessen: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personengesellschaften müssen diese Pflicht bis Ende März erfüllen.
Liberaler zeigt sich der Gesetzgeber bei kleineren Kapitalgesellschaften: Hier verdoppelt sich die Frist. Diese Höchstfrist gilt aber nur dann, wenn Unternehmen den Jahresabschluss aus nachvollziehbaren Gründen nicht früher erstellen können. Sie sind unsicher, ob diese Regelung auf Sie zutrifft? Erkundigen Sie sich vorsichtshalber bei Ihrer Guhr Steuerberatung!
Zusätzlich interessiert, was danach folgt. Das Handelsrecht gewährt bis zur offiziellen Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung eine Frist von acht Monaten - beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres. Bei kleinen GmbHs kann sie elf Monate betragen. Spätestens am 31.12. müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss veröffentlichen.
Die Fristen für den steuerrechtlich relevanten Jahresabschluss weichen davon ab. Sie geben Ihren Jahresabschluss zusammen mit Ihrer Steuererklärung ab, bei Kapitalgesellschaften ist dies die Körperschaftssteuererklärung.
Im Regelfall gelten für GmbHs, UGs und andere Unternehmen folgende Fristen: Die Steuererklärung muss das zuständige Finanzamt spätestens am 31.07. nach dem Steuerjahr erreichen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist deutlich: Sie endet am 28.02. des Folgejahres. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Abgabefristen vorübergehend nach hinten verschoben. Beraten Sie sich am besten mit Ihrer Steuerkanzlei!
Sie wollen sicherstellen, dass Sie die Fristen für die Aufstellung und Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses einhalten? Dann beauftragen Sie eine etablierte Steuerberatung für diese komplexe und wichtige Aufgabe! Die Guhr Steuerberatung ist Ihr bewährter Ansprechpartner - erfahrene Steuerexperten erstellen Ihren Jahresabschluss und informieren Sie umfassend.
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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