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Kategorie: Einzelunternehmen

Das Vorbereiten und Erstellen des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen Arbeiten der Buchführung. Der Jahresabschluss dokumentiert in übersichtlicher Form den Geschäftsverlauf im vergangenen Geschäftsjahr, das häufig mit dem Kalenderjahr identisch ist. Einer Bilanz lassen sich auch exakte Angaben über die aktuelle Vermögenslage entnehmen. Dem Jahresabschluss kommt eine herausragende Bedeutung zu: Es ist deshalb wichtig, dass Ihr Jahresabschluss sämtlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts entspricht. Zudem sollten Sie die vorhandenen Spielräume bei Abschreibungen und Co. konsequent zu Ihrem Vorteil nutzen. Die Guhr Steuerberatung hilft Ihnen bei dieser Aufgabe!
Als Inhaber einer GmbH oder UG müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen: Das fordern das Handels- sowie das Steuerrecht. Handelsrechtlich sorgt die Bilanz für Transparenz, mit dem Jahresabschluss erhalten Geschäftspartner Einblicke in Ihre wirtschaftliche Lage. Steuerrechtlich dient der Jahresabschluss dazu, Ihren Gewinn und damit die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln.
Sie wollen Ihren Jahresabschluss einer Steuerberatung überlassen? Das ist eine gute Entscheidung. Ersparen Sie sich den Aufwand für diese Herausforderung - beauftragen Sie Profis! Viele stellen sich aber die Frage, welche Kosten für den Jahresabschluss durch einen Steuerberater anfallen. Erhalten Sie hier sämtliche relevanten Informationen!
Viele Existenzgründer starten als Einzelunternehmer. Diese Rechtsform erweist sich für Gründer als ideal: Zu den Vorteilen gehören der geringe Gründungsaufwand und die niedrigen Kosten. Manche Unternehmer stellen aber bald fest, dass damit auch relevante Nachteile einhergehen. Erwähnung verdienen die beträchtlichen Haftungsrisiken und steuerliche Aspekte.
Als selbstständiger Physiotherapeut profitieren Sie von zahlreichen Vorzügen: Sie arbeiten zum Beispiel eigenständig ohne Chef und sichern sich attraktive Verdienstmöglichkeiten. Wie gelingt dieser Weg in die Selbstständigkeit? Bereiten Sie Ihre Existenzgründung detailliert vor und befassen Sie sich mit allen relevanten Aspekten wie Steuern, Rechtsform und der Frage, ob Sie als Freiberufler anerkannt werden.
Für das Kleingewerbe sieht der Gesetzgeber verschiedene bürokratische Entlastungen vor: Das betrifft handels- und steuerrechtliche Aspekte. Als Kleingewerbetreibender müssen Sie Ihr Unternehmen zum Beispiel nicht im Handelsregister eintragen lassen.
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