Kategorie: Einzelunternehmen

Sie wollen künftig als Freiberufler oder Gewerbetreibender Geld verdienen? Dann müssen Sie bei Ihrem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Hierbei stellt sich die Frage, an welche Finanzbehörde Sie dieses Dokument senden müssen.
Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit der Steuerpflicht. Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen: Hierbei kann es sich zum Beispiel um Sozialleistungen oder Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten handeln. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel auf, für welche Einnahmen keine Steuern anfallen. Hierbei gehen wir auf die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Arten an steuerfreien und nicht steuerbaren Einnahmen ein.
Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich um eine EU-weit standardisierte Kennzeichnung von Unternehmen. Bei Transaktionen mit Geschäftspartnern im EU-Ausland ist sie unverzichtbar. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen ausschließlich innerhalb Deutschlands anbieten, benötigen Sie diese Nummer nicht: Sie kann als Alternative zur gewöhnlichen Steuernummer dennoch wertvolle Dienste leisten!
Mitglieder in der Künstlersozialversicherung profitieren von einem relevanten Vorteil: Sie versichern sich günstig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherte bezahlen nur den typischen Arbeitnehmerbeitrag der gesetzlichen Sozialversicherungen, den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse.
Für Selbstständige handelt es sich um einen Albtraum - eine Kontopfändung durch das Finanzamt! Diese Problematik tritt schnell auf, wenn Sie Forderungen Ihrer Finanzbehörde nicht rechtzeitig bezahlen. Im Vergleich zu anderen Gläubigern kann der Staat unmittelbar eine Zwangsvollstreckung einleiten, Finanzämter machen von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch.
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