Die gründliche Vorbereitung erhöht die Wahrscheinlichkeit Ihres Erfolgs. Hohe Priorität genießt, dass Sie ausreichend Umsätze erwirtschaften. Hier kommt es unter anderem auf die Bedingungen an Ihrem Standort an. Gibt es eine ausreichende Nachfrage für Ihr Angebot? Vergewissern Sie sich auch, ob Sie eine Zulassung von den Berufsgenossenschaften und den Krankenkassen erhalten. Das beeinflusst Ihre Umsatzchancen erheblich. Häufig unterschätzt, aber enorm wichtig: Beziehen Sie Ihren Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender in Ihre vorbereitenden Abwägungen ein!
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Selbstständiger Physiotherapeut: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Die meisten Physiotherapeuten gehen ihrer Tätigkeit freiberuflich nach. Das Einkommensteuergesetz (EStG) zählt im § 18 sogenannte Katalogberufe auf: Dazu gehört der Beruf des Krankengymnasten. Diese Katalogberufe sind grundsätzlich freiberuflicher Natur, sofern Sie einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen und Ihre Aufgaben eigenverantwortlich erledigen. Bei Praxisinhabern mit Angestellten kann es bei der Einstufung allerdings zu Schwierigkeiten kommen – damit befassen wir uns in einem eigenen Abschnitt.
Warum ist diese Frage so wichtig?
Im ersten Schritt interessiert: Warum ist es bedeutend, ob ein Physiotherapeut als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeitet? Das liegt daran, dass Freiberufler mehrere Vorzüge genießen:
– Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Das reduziert die Bürokratie.
– Sie zahlen keine Gewerbesteuer und geben entsprechend keine Gewerbesteuererklärung ab.
– Freiberufliche Physiotherapeuten dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen. Die doppelte Buchführung ist nicht notwendig.
Praxisinhaber mit Angestellten: Es kommt auf die Organisation an!
Wenn Sie als Soloselbstständiger Geld verdienen, können Sie mit der Einstufung als Freiberufler rechnen. Beschäftigen Sie dagegen Fachpersonal, hängt die Anerkennung von den konkreten Betriebsabläufen ab. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil 2014 Regeln aufgestellt: Als Praxisinhaber agieren Sie nur freiberuflich, wenn Sie maßgeblichen Einfluss auf Behandlungspläne und Behandlungen ausüben und zugleich Ihre Belegschaft fachlich kontrollieren. Das bedeutet nicht, dass Sie Behandlungen selbst vornehmen müssen. Sie müssen sich aber unter anderem beim Aufstellen von Behandlungsplänen in irgendeiner Form beteiligen.
Diese Vorgaben des Bundesfinanzhofs sind allgemein gehalten: Finanzämter verfügen weiterhin über einen Ermessensspielraum. Hierbei gilt der Grundsatz: Je mehr Physiotherapeuten Sie beschäftigen, desto stärker werden die Zweifel bei der Finanzbehörde. Das lässt sich leicht nachvollziehen. Bei einer Praxis mit zehn Angestellten ist tatsächlich fraglich, ob ein Praxisinhaber seine Aufgaben erfüllen kann.
Das Problem: Die Prüfung des freiberuflichen oder gewerblichen Status erfolgt häufig im Nachhinein, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann für mehrere Jahre Gewerbesteuer nachzahlen. Dieses Ärgernis meiden Sie, indem Sie Ihren Status vom Finanzamt feststellen lassen. Ihre Steuerberatung übernimmt das für Sie!
Zudem helfen Steuerberater dabei, dass Sie mit höherer Wahrscheinlichkeit als Freiberufler anerkannt werden. Einen wichtigen Beitrag leistet in Streitfällen die Dokumentation Ihrer Mitwirkung. Lassen Sie sich von Experten beraten!
Existenzgründung für Physiotherapeuten: Schritt für Schritt
Bevor Sie sich selbstständig machen, sollten Sie einen ausgefeilten Businessplan erarbeiten. In diesem Geschäftsplan befassen Sie sich mit allen Aspekten Ihrer Existenzgründung. Dazu zählen eine Standortanalyse, eine konkrete Beschreibung Ihres Angebots und die Rechtsformwahl. Ein Physiotherapeut als Freiberufler kann zum Beispiel als Einzelunternehmer oder als Mitgründer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts agieren. Eine Partnerschaftsgesellschaft kommt ebenfalls infrage. In allen diesen Fällen bezahlen Sie auf Ihren Gewinn oder Ihre Gewinnausschüttung Einkommensteuer. Anders sieht es bei einer körperschaftssteuerpflichtigen GmbH aus.
Ein professioneller Businessplan enthält zudem einen detaillierten Finanzplan. Ihre Steuerberater unterstützen Sie bei der Erstellung. Der Finanzplan umfasst alle einmaligen und laufenden Kosten sowie die geschätzten Einnahmen. Auf dieser Basis lässt sich unter anderem feststellen, ob Sie in den ersten Jahren über ausreichend liquide Mittel verfügen. Eine Steuerberatung zeigt Ihnen auch auf, mit welchen Steuerforderungen Sie rechnen müssen.
Physiotherapeut als Kleinunternehmer
Manche Existenzgründer verdienen in der Anfangsphase vergleichsweise wenig, eventuell erfolgt die Gründung auch im Nebenerwerb oder im Haupterwerb mit zusätzlichem Nebenjob. Der prognostizierte Jahresumsatz liegt unter der Grenze von 22.000 Euro? Dann können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen! Der Vorteil besteht darin, dass Sie sich einen enormen bürokratischen Aufwand sparen. Sie müssen weder Umsatzsteuer ausweisen noch abführen. Allerdings dürfen Sie auch keine Vorsteuer abziehen. Fragen Sie am besten Ihre Guhr Steuerberater, ob sich die Kleinunternehmerregelung für Sie auszahlt!
Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Sie arbeiten als Freiberufler? In diesem Fall genügt es, Ihre Existenzgründung dem örtlichen Finanzamt anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort geben Sie auch an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden wollen. Ihre Tätigkeit gilt als gewerblich? Melden Sie Ihre Existenzgründung zusätzlich dem Gewerbeamt.
Denken Sie darüber hinaus an die berufsspezifischen Herausforderungen wie die Zulassung der Berufsgenossenschaften.
Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten
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- Beratung für Freiberufler & Gewerbetreibende
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Steuerberatung gibt wertvolle Hilfe
Ihre Guhr Steuerberatung begleitet Sie während des gesamten Gründungsprozesses: fachkundig und tatkräftig! Erfahrene Spezialisten beantworten alle Ihre Fragen und präsentieren vielfältige Lösungsvorschläge.
Im Regelfall erfüllen Physiotherapeuten die Voraussetzungen des freien Berufs. Das EStG listet Krankengymnasten ausdrücklich als Katalogberuf der freien Berufe: Das sind die optimalen Voraussetzungen, um als Freiberufler anerkannt zu werden. Im Einzelfall kann es aber eine abweichende Einschätzung geben. Das droht zum Beispiel Praxisinhabern, die mehrere Angestellte beschäftigten. Holen Sie Rat bei Steuerexperten ein!
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Sie über die entsprechenden fachlichen Kompetenzen verfügen. Trifft dies zu, steht einer Existenzgründung als Freiberufler nichts im Wege. Als wichtig erweist sich, dass Sie tatsächlich eigenständig arbeiten. Nehmen Sie zum Beispiel Arbeitsaufträge von physiotherapeutischen Praxen an, können die Behörden Ihnen Scheinselbstständigkeit vorwerfen. Sie erfüllen die Kriterien des Freiberuflers? Melden Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an!
Ein freiberuflicher Physiotherapeut arbeitet als Selbstständiger, der von den Vorzügen des Freiberufler-Status profitiert. Er muss kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer abführen. Auch bei der Buchführung und bei der Steuererklärung sieht der Gesetzgeber relevante Erleichterungen vor. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, als Freiberufler anerkannt zu werden!