Nebenberuflich als Freiberufler: Anmeldung, Steuern & Verdienst
Mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit erhöhen Sie Ihr Gesamteinkommen. Zudem handelt es sich hierbei um eine gute Möglichkeit, die hauptberufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. Eine Existenzgründung geht mit wirtschaftlichen Risiken einher, mit einem nebenberuflichen Einstieg meiden Sie diese Gefahren. Sie verzeichnen weiterhin ein Haupteinkommen aus Ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit und sind damit umfassend abgesichert.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelDoch welche Regeln gelten, wenn Sie sich nebenberuflich als Freiberufler selbstständig machen? Drei Bereiche verdienen Ihre Aufmerksamkeit:
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles, was Sie über die Aufnahme einer freiberuflichen Nebentätigkeit wissen müssen. Häufig kommt es aber auf individuelle Faktoren an: Es empfiehlt sich deshalb, zuvor eine Steuerberatung zu kontaktieren!
Im ersten Schritt fragt sich, ob eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb arbeitsrechtlich möglich ist. Die Antwort fällt positiv aus: Gewöhnlich gibt es keine Hinderungsgründe! Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Arbeitgeber zwar informieren, Sie benötigen aber keine explizite Erlaubnis.
Arbeitgeber können die freiberufliche Tätigkeit nur aus wichtigen Gründen untersagen:
- Die Arbeit im Hauptjob leidet unter der Nebentätigkeit.
- Die freiberufliche Tätigkeit steht in unmittelbarer Konkurrenz zum Geschäft des Arbeitgebers.
- Angestellte nutzen für ihren Nebenerwerb Daten oder Arbeitsmittel ihres Arbeitgebers.
Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Ein angestellter Werbetexter investiert so viel Zeit in seinen freiberuflichen Nebenjob, dass er regelmäßig übermüdet zur Arbeit erscheint. Das ist ein relevanter Grund, die Nebentätigkeit zu unterbinden. Eventuell wirbt der Angestellte auch Kunden seines Arbeitgebers ab und nutzt dafür die Kundendatei: In diesem Fall verwendet er Unternehmensinformationen und begibt sich zugleich in ein direktes Konkurrenzverhältnis - das sind zwei Gründe für den Arbeitgeber, den Nebenjob zu verbieten.
Meist steht einer freiberuflichen Nebentätigkeit aber nichts entgegen. Anders sieht es bei Beamten aus. Sie befinden sich in einem besonderen Arbeitsverhältnis, bei dem bezüglich Nebenjobs strenge Voraussetzungen gelten. Beamte müssen sich eine Erlaubnis einholen, eine reine Information genügt nicht. Zudem beschränkt der Gesetzgeber den Umfang des Nebenerwerbs:
- Er darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit in Anspruch nehmen.
- Der Verdienst aus selbstständiger Arbeit darf höchstens bei 40 % des jährlichen Grundgehalts liegen.
Wenn Sie mit Ihrem freiberuflichen Nebenjob Gewinn erzielen, fallen Einkommensteuer an. Ihre Einkünfte geben Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständige Arbeit) und im Formular zur Einnahmenüberschussrechnung an.
Sie haben bisher keine Einkommensteuererklärung eingereicht? Bei Angestellten ist dies möglich, da das Finanzamt die Lohnsteuer direkt vom Lohn einbehält. Mit der Aufnahme eines freiberuflichen Nebenerwerbs besteht die Pflicht, künftig eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt verlangt ausführliche Informationen zu allen Ihren Einkünften!
Sie senden bereits eine jährliche Steuererklärung ab oder überlassen diese Aufgabe Ihrer Steuerberatung? In diesem Fall nimmt nur der Umfang der Steuererklärung zu. Die Finanzbehörde fordert die Anlage S und die Anlage EÜR.
In den folgenden Absätzen befassen wir uns mit der Anmeldung beim Finanzamt und den Details der Einkommen- sowie Umsatzsteuer.
Als Existenzgründer müssen Sie das lokal zuständige Finanzamt über die Aufnahme Ihrer Tätigkeit informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neben- oder Haupterwerb handelt. Nutzen Sie hierfür das Formular zur steuerlichen Erfassung und reichen Sie es auf elektronischem Weg ein!
In diesem Dokument geben Sie über Ihre Person und Ihren künftigen Betrieb Auskunft. Teilen Sie in diesem Formular auch mit, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen!
Dieser Informationspflicht müssen Sie spätestens einen Monat nach Ihrer Existenzgründung nachkommen. Die gute Nachricht: Diese Aufgabe nimmt kaum Zeit in Anspruch, es fallen keine Kosten an. Weitere Schritte sind bei einer freiberuflichen Tätigkeit nicht notwendig. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Sie kein Gewerbe bei Ihrer Kommune anmelden - einer von mehreren Vorteilen der Freiberuflichkeit!
Bei der Berechnung der Einkommenssteuer zählt das Finanzamt alle Ihre Arbeitseinkünfte zusammen. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie mit Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit einen Gewinn erzielen, erhöhen sich die Steuerforderungen. Rechnen Sie beim Steuerbescheid für das erste Geschäftsjahr mit einer Nachzahlung! Bestenfalls legen Sie präventiv Geld zur Seite, sodass Sie die Nachzahlung problemlos leisten können. Ihre Steuerberater können bereits während des Geschäftsjahrs eine entsprechende Prognose abgeben.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit kann es zu Verlusten kommen: In diesem Fall verrechnet das Finanzamt Ihren Verlust mit Ihrem Einkommen aus dem Hauptjob. Die Steuerforderung reduziert sich, gegebenenfalls erhalten Sie eine Rückzahlung! Beachten Sie, dass Sie nicht dauerhaft Verluste ausweisen dürfen. Ansonsten schiebt die Finanzbehörde einen Riegel vor. Selbstständige Tätigkeiten setzen eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Geben Sie über mehrere Jahre Verluste an, bezweifeln Finanzbeamte, dass Sie einen Gewinn erzielen wollen oder können.
Selbstständige unterliegen der Umsatzsteuerpflicht: Das gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausüben, bestehen aber gute Chancen, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen. Sie profitieren von der Kleinunternehmerregelung!
Ihr Umsatz beträgt im Gründungsjahr höchstens 22.000 Euro und im Folgejahr maximal 50.000 Euro? Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden. Teilen Sie dies im Formular zur steuerlichen Erfassung mit! Als Existenzgründer dürfen Sie diese Werte schätzen. Wichtig ist, dass diese Schätzung auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.
Überschreiten Sie im Laufe der nächsten Jahre die Umsatzgrenze von 22.000 Euro, müssen Sie im nächsten Geschäftsjahr Umsatzsteuer berechnen und dem Finanzamt weiterleiten. Behalten Sie deshalb Ihre Umsatzzahlen im Blick!
Bedenken Sie, dass die Kleinunternehmerregelung Vor- und Nachteile hat. In den meisten Fällen lohnt es sich, diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Sie reduzieren Ihren bürokratischen Aufwand. Bei hohen Betriebsausgaben wirkt sich diese Regelung jedoch nachteilig aus, da Sie keinen Vorsteuerabzug vornehmen können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihren Guhr Steuerexperten beraten!
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Bevor Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Folgen beschäftigen. Im schlimmsten Fall sind Sie nicht mehr über Ihren Hauptjob versichert, sondern müssen eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Das verursacht enorme Kosten - versuchen Sie diese Situation zu meiden!
Die entscheidende Frage ist, welche Tätigkeit überwiegt. Hierbei kommt es auf die Arbeitszeiten und die Einkünfte an. Wenn Sie in Ihrem Hauptjob 40 Stunden arbeiten, bleibt für den Nebenerwerb wenig Zeit. Diesbezüglich müssen Sie sich keine Sorgen machen. Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrem bisherigen sozialversicherungspflichtigen Job nur Teilzeit arbeiten. Das Herausfallen aus der gesetzlichen Pflichtversicherung droht auch, wenn Sie mit Ihrem Nebenerwerb trotz geringer Arbeitszeit außergewöhnlich viel Geld verdienen. Übersteigt Ihr Einkommen aus dem Nebenjob Ihr Gehalt, können ebenfalls Nachforderungen der Krankenkasse auf Sie zukommen.
Sie sind sich unsicher? Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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