Steuerfreibeträge für Freiberufler: aktuelle Regelungen
Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in jedem Fall Einkommensteuer zahlen müssen. Erstens fragt sich, ob Sie mit Ihrem Betrieb einen Gewinn erzielen. Sie müssen ausschließlich den Gewinn versteuern - ziehen Sie die Betriebsausgaben von Ihren Betriebseinnahmen ab! Zweitens können Steuerfreibeträge dazu führen, dass trotz Gewinn keine Einkommensteuer anfällt.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelDas Einkommensteuerrecht sieht unterschiedliche Freibeträge vor. Die größte Bedeutung kommt dem Grundfreibetrag zu. Jeder Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer profitiert von diesem Steuerfreibetrag. Weitere Freibeträge wie der Kinderfreibetrag und diverse Pauschalen verdienen ebenfalls Beachtung.
Im Steuerrecht gibt es unterschiedliche Mechanismen, welche die Steuerlast senken. Berücksichtigen Sie hierbei gravierende Unterschiede! Verwechseln Sie insbesondere die Begriffe Freibetrag und Freigrenze nicht:
- Freibetrag: Hierbei handelt es sich um eine feste Summe, auf die keine Steuer anfällt. Betrachten wir das anhand eines hypothetischen Beispiels: Es existiert ein Freibetrag von 1.000 Euro, Ihre Einkünfte liegen bei 1.300 Euro. Bei einem Freibetrag bezahlen Sie nur für 300 Euro Steuern.
- Freigrenze: Das Prinzip der Freigrenze unterscheidet sich deutlich. Sobald Sie die Grenze überschreiten, fällt auf die gesamte Summe Steuern an. Beim erwähnten Beispiel würde das bedeuten, dass Sie für die komplette Summe von 1.300 Euro Steuern stemmen müssen. Von der Freigrenze profitieren Sie nur, wenn Sie den maximalen Betrag nicht übertreffen.
Zudem interessiert, ob Sie bedingungslos in den Genuss eines Steuerfreibetrags kommen oder bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Der Grundfreibeitrag im Einkommensteuerrecht gehört zu den bedingungslosen Freibeträgen, dasselbe gilt für den Sparer-Pauschbetrag im Bereich Kapitaleinkünfte.
Andere Freibeträge gewährt das Finanzamt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das trifft unter anderem auf Kinderfreibeträge und die Homeoffice-Pauschale zu.
Beim Grundfreibetrag handelt es sich um den zentralen Freibetrag im Steuerrecht. Bis zu dieser Summe fallen keine Steuern an: Als Freiberufler dürfen Sie den Gewinn steuerfrei einstreichen, erst bei darüber hinausgehenden Gewinnen müssen Sie gegebenenfalls Einkommensteuer abführen. Der jährliche Grundfreibetrag liegt momentan auf folgendem Niveau:
- 2023: 10.908 Euro, Paare: 21.816 Euro
- 2024: 11.604 Euro, Paare: 23.208 Euro
Die Werte für Paare sind relevant, wenn sich Verheiratete für eine Zusammenveranlagung entscheiden.
Bei Einkünften über dem Grundfreibetrag müssen Sie nicht automatisch Einkommensteuer zahlen. Selbstständige, Arbeitnehmer und Co. können weitere Frei- und Pauschbeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei vielen Steuerpflichtigen beginnen die Steuerzahlungen bei einem Betrag, der deutlich über diesem Grundfreibetrag liegt.
Steuerfreibeträge sollen verhindern, dass sich Bürger mit einer zu starken Steuerbelastung konfrontiert sehen. Der Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht zeigt dies exemplarisch: Er orientiert sich am Existenzminimum des Sozialhilferechts und schließt damit aus, dass der Staat unverzichtbares Einkommen für den Lebensunterhalt besteuert.
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf sämtliche Arbeitseinkommen: Wenn Sie zum Beispiel als Freiberufler Geld verdienen und zudem einen Nebenjob ausüben, erhalten Sie den Grundfreibetrag nur ein Mal. Bei der Berechnung der Einkommensteuer zählt das Finanzamt alle Arbeitseinkommen zusammen. Für Kapitaleinkünfte gibt es mit dem Sparer-Pauschbetrag einen separaten Freibetrag.
Den Grundfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch: Hier besteht kein Handlungsbedarf. Darüber hinaus existieren aber viele Möglichkeiten, Ihre Steuerzahlungen zu reduzieren. Bei Selbstständigen lohnt sich zum Beispiel ein Blick auf die Betriebsausgaben: Deren Höhe beeinflusst den Gewinn und damit die Besteuerungsgrundlage. Zudem können Sie als Freiberufler Ihre Steuerlast mit Sonderausgaben und Co. verringern. Lassen Sie sich von den erfahrenen Steuerexperten der Guhr Steuerberatung unterstützen!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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