Ihre Guhr Steuerberatung hilft Ihnen bei sämtlichen Steuerfragen kompetent. Das komplizierte deutsche Steuerrecht verbietet pauschale Hinweise über die Steuerhöhe, es kommt immer auf den Einzelfall an. Zugleich gibt es selbstverständlich Regeln und Tipps, die für alle Freelancer gelten. Im folgenden Artikel finden Sie wertvolle Hinweise!
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Diese Steuern fallen für Freiberufler an
Das Steuerrecht sieht mit der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer zwei Formen der Gewinnsteuer vor. Die Art der Steuer beruht auf der Rechtsform Ihres Betriebs: Viele Freiberufler agieren als Einzelunternehmer, sie bezahlen Einkommensteuer.
Sie haben sich mit anderen Freiberuflern zusammengeschlossen und zum Beispiel eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet? In diesem Fall erhebt der Staat keine unmittelbaren Steuern auf den Gewinn des Unternehmens, er besteuert die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter. Auch hier führen Sie für Ihre Gewinnanteile Einkommensteuer ab.
Die Körperschaftssteuer spielt nur bei Rechtsformen wie Aktiengesellschaften und Genossenschaften eine Rolle. Theoretisch können Freelancer zusammen mit anderen solche Unternehmensformen gründen, in der Praxis kommen sie selten vor.
In fast allen Fällen sehen sich Freiberufler mit der Einkommensteuer auf ihren Gewinn konfrontiert. Zusätzlich müssen sich viele Selbstständige mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen. Die gute Nachricht: Von der Gewerbesteuer sind Freiberufler befreit!
Die Einkommensteuer für Freiberufler
Als Freiberufler versteuern Sie nicht Ihre Einnahmen, sondern Ihren Gewinn. In der Einkommensteuererklärung sind hierfür die beiden Anlagen EÜR und S vorgesehen. In der Anlage EÜR fordert das Finanzamt die Daten für die Gewinnermittlung, die Anlage S ist explizit für Freiberufler vorgesehen.
Nach der Abgabe der Steuererklärung berechnet die Finanzbehörde die Einkommensteuer für Ihr Einkommen. Das erfolgt aber nicht separat, Sie zahlen keine spezielle Einkommensteuer auf Ihre freiberufliche Tätigkeit! Das Finanzamt zieht Ihr Gesamteinkommen heran. Dazu gehören insbesondere:
– Einkommen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
– Einkommen als Arbeitnehmer
– Mieteinkünfte
– Kapitalerträge
Konkret bedeutet das: Wenn Sie zum Beispiel als Freiberufler und mit einem Teilzeitjob als Angestellter Geld verdienen, rechnet die Behörde beide Einkunftsarten zusammen. Das ist relevant, weil es sich bei der Einkommensteuer um eine progressive Steuer handelt. Je größer das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Auch hinsichtlich des Grundfreibeitrags kommt diesem Aspekt Bedeutung zu.
Im Jahr 2023 profitiert jeder Steuerzahler von einem Grundfreibeitrag von jährlich 10.908 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine Einkommensteuer abführen. Eventuell ist Ihr Gewinn als Freiberufler niedriger, Sie verbuchen aber zugleich Einnahmen aus anderen Bereichen. Dann kann es sein, dass Ihr Gesamteinkommen höher liegt und Sie trotz niedrigem Gewinn Einkommensteuer bezahlen.
Gewinn ermitteln: Basis für die Steuerberechnung
Als Freiberufler können Sie sich im Vergleich zu Gewerbetreibenden über einen großen Vorteil freuen: Sie ermitteln Ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Im Gegensatz zu vielen Gewerbetreibenden meiden Sie die komplizierte doppelte Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz.
Das Grundprinzip der EÜR ist Folgendes:
– Sie errechnen die Betriebseinnahmen.
– Diesen Einnahmen stellen Sie die Betriebsausgaben gegenüber.
– Aus der Rechnung Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt sich Ihr Gewinn.
Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Steuerberechnung.
Umsatzsteuer als durchlaufender Posten
Grundsätzlich unterliegen Selbstständige der Umsatzsteuerpflicht: Das gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen. Hierbei handelt es sich vor allem um eine bürokratische Herausforderung. Als Unternehmer berechnen Sie ihren Kunden Umsatzsteuer und führen diese an das Finanzamt ab.
Für Unternehmer mit geringem Umsatz hat der Gesetzgeber eine Ausnahme geschaffen. Die Kleinunternehmerregelung dient der bürokratischen Erleichterung. Davon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Im letzten Jahr haben Sie höchstens 22.000 Euro Jahresumsatz verbucht.
– Für dieses Jahr rechnen Sie mit maximal 50.000 Euro Umsatz.
Bei Gründern verschieben sich diese Grenzen auf das Gründungsjahr und das kommende Jahr, beide Werte dürfen Sie schätzen.
Die Kleinunternehmerregelung ist optional. Lassen Sie sich von Steuerexperten beraten! Sie erklären Ihnen, ob sich diese Regelung für Sie lohnt.
Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Beratung für Freiberufler & Gewerbetreibende
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Steuerberatung unterstützt Freiberufler umfassend
Als Freelancer sehen Sie sich mit diversen steuerrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Kontaktieren Sie bestenfalls eine etablierte Steuerberatung! Steuerexperten sorgen erstens dafür, dass Sie korrekte Steuererklärungen einreichen. Zweitens zeigen Ihnen die Profis alle Möglichkeiten der Steueroptimierung auf!
Fast alle Freelancer führen auf ihren Gewinn Einkommensteuer ab. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Freiberufler Kapitalgesellschaften gründen. Darüber hinaus fällt Umsatzsteuer an, sofern Freelancer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Sollten sie als Gewerbetreibende gelten, verlangt der Staat Gewerbesteuer. Viele freie Mitarbeiter profitieren aber von den Vorteilen der freien Berufe, entsprechend bezahlen sie keine Gewerbesteuer.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt. Dieser gilt aber für sämtliche Einkommen, die in den Bereich Einkommensteuer gehören. Das Finanzamt rechnet alle Einkünfte zusammen. Zugleich reduzieren zusätzliche Freibeiträge wie Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen die Steuerlast.
Hier kommt es auf die Höhe Ihrer Einnahmen an. Zudem beeinflussen viele weitere Faktoren wie Freibeträge und Sonderausgaben Ihre Steuerlast. Sie studieren und finanzieren Ihren Lebensunterhalt teilweise mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit? Sie verzeichnen darüber hinaus keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte? Dann profitieren Sie vom Grundfreibeitrag in Höhe von 10.908 Euro (2023): Bis zu dieser Summe sind Einkünfte steuerfrei.
Das kommt auf die Gesamtsituation an. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Steuerberechnung verschiedene Freibeträge, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Sie bezahlen einen hohen Betrag in eine staatlich anerkannte private Altersvorsorge ein? Dann sinkt Ihre Steuerlast beträchtlich! Auch bei einem Gewinn von 50.000 Euro kann es sein, dass Sie vergleichsweise wenig Einkommensteuer abführen müssen.