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Unternehmensberater: freiberuliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Wenn Sie sich als Unternehmensberater selbstständig machen wollen, sehen Sie sich mit einer entscheidenden Frage konfrontiert: Arbeiten Sie künftig als Freiberufler oder Gewerbetreibender? Darauf gibt es keine pauschal gültige Antwort.

Bei der Einstufung existieren zwei Schwierigkeiten. Erstens ist der Beruf des Unternehmensberaters nicht eindeutig definiert. Jeder kann sich als Unternehmensberater bezeichnen, entsprechend groß ist die Bandbreite der Tätigkeiten. Zweitens kommt es bei der Einordnung auf die konkreten Leistungen eines Beraters an. In einigen Fällen bedarf es einer Einzelfallprüfung.

In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen wertvolle Hinweise. Wichtig ist, dass Sie Ihre Tätigkeit vor der Gründung eigenständig korrekt einschätzen. Andernfalls drohen später erhebliche negative Auswirkungen wie eine nachträgliche Veranlagung zur Gewerbesteuer.

Im Einkommenssteuergesetz § 18 Abs. 1 Nr. 1 zählt der Gesetzgeber Katalogberufe auf: Hierbei handelt es sich um Beispiele für freie Berufe. Er erwähnt auch explizit beratende Volks- und Betriebswirte. Bei einer oberflächlichen Betrachtung scheint die Lage klar zu sein - Unternehmensberater agieren als Freiberufler!

Die Einstufung erweist sich aber als komplexer. In der Rechtsprechung haben sich drei wichtige Voraussetzungen etabliert:

- Freiberufliche Unternehmensberater müssen Fachwissen nachweisen können. Infrage kommt ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium. Auch ein Selbststudium erkennt das Finanzamt an, sofern Sie zugleich praktische Berufserfahrungen vorweisen können.

- Ihre Tätigkeit muss eine große Bandbreite im Feld der Unternehmensberatung abdecken. Sie dürfen sich nicht auf einzelne Teilbereiche wie die Personalberatung spezialisieren.

- Sie müssen sich auf die Beratung konzentrieren. Verkaufen oder vermitteln Sie zum Beispiel Produkte, fällt dies unter gewerbetreibende Tätigkeit.

Vielfach arbeiten Unternehmensberater als Freiberufler - das trifft auf die Mehrheit der selbstständigen Berater zu. Es gibt aber auch einige Selbstständige, die ein Gewerbe anmelden müssen oder bei denen ein Grenzfall vorliegt. Befassen wir uns mit drei typischen Beispielen:

- Sie wollen sich als Unternehmensberater auf den Bereich PR-Beratung spezialisieren. Gehen Sie davon aus, dass Sie als Gewerbetreibender gelten! Ihre Tätigkeit ist eng begrenzt, entsprechend dürfte das Finanzamt eine gewerbliche Berufsausübung annehmen.

- Sie gründen eine Personalberatung, die Unternehmen beim Personalmanagement unterstützt und zugleich Leistungen der Personalvermittlung anbietet. Ihr Angebot ist auf einen speziellen Bereich beschränkt, zusätzlich verdienen Sie mit Vermittlungsleistungen Geld. Sie müssen ein Gewerbe anmelden!

- Sie bieten mit Ihrer Unternehmensberatung einen Schwerpunkt wie Beratung im Marketing an, kümmern sich aber auch um andere Bereiche. In diesem Fall bedarf es in der Regel einer Einzelfallprüfung.

Die Frage nach dem selbstständigen Status lässt sich teilweise schwer beantworten - die Antwort ist aber bedeutend! Zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden gibt es relevante Unterschiede. Im besten Fall arbeiten Sie als freiberuflicher Unternehmensberater und profitieren unter anderem von diesen Vorteilen:

- Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zusenden.

- Als Angehöriger der freien Berufe bezahlen Sie keine Gewerbesteuer.

Im Rahmen der Existenzgründung nehmen Sie eine Selbsteinschätzung vor: Das Finanzamt übernimmt im Regelfall Ihre Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Erst später kann es zu einer Überprüfung kommen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Gewerbeamt Jahre danach Ihren Status als Freiberufler anzweifelt.

Vergewissern Sie sich deshalb im Vorfeld, in welche Kategorie Ihre Tätigkeit als Unternehmensberater gehört. Die Experten der Guhr Steuerberatung prüfen Ihr Gründungskonzept oder Ihre bisherige selbstständige Tätigkeit und teilen Ihnen eine fundierte Einschätzung mit!

Ist Unternehmensberatung eine freiberufliche Tätigkeit?
Tendenziell handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, pauschal lässt sich die Frage aber nicht beantworten. Die Einstufung als Freiberufler setzt insbesondere ein entsprechendes Fachwissen und ein breites betriebswirtschaftliches Beratungsangebot voraus. Wenn Sie sich auf einzelne Teilbereiche spezialisieren oder Produkte und Vermittlungsleistungen anbieten, gelten Sie als Gewerbetreibender.
Ist ein Consultant ein Freiberufler?
Wenn Sie als Consultant bei vielfältigen betriebswirtschaftlichen Aspekten beraten, kann eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen. Bei Spezialisten wie einem IT-Consultant spricht viel dafür, dass Finanz- und Gewerbeämter von einer gewerbetreibenden Selbstständigkeit ausgehen. Lassen Sie sich bestenfalls von erfahrenen Experten beraten - die Guhr Steuerberatung ist Ihr fachkundiger Ansprechpartner!

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/abgrenzung-gewerbe-und-freier-beruf-4333398

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Unternehmensberatung-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/gemischte-Taetig/Journalismus-und-PR-Public-Relations-Taetigkeit-gemischte-Taetigkeit.html

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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