Übersetzer-Tätigkeit - freiberuflich oder gewerblich?
Viele Übersetzer entscheiden sich für die Selbstständigkeit: Als Soloselbstständiger oder Arbeitgeber erzielen sie mit Übersetzungsaufträgen Einnahmen. Dabei stellt sich aber die wichtige Frage, ob diese Art der Berufstätigkeit als freiberuflich oder gewerbetreibend gilt.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelZwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden existieren erhebliche Unterschiede: Das gilt insbesondere für steuerrechtliche Aspekte. Vergewissern Sie sich deshalb vor der Existenzgründung, wie das zuständige Finanzamt Ihre Arbeit einschätzen wird. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihre Guhr Steuerberatung!
Der Gesetzgeber definiert die Freiberuflichkeit unter anderem im Einkommensteuergesetz. Dort zählt er sogenannte Katalogberufe auf: Wer sich in diesen beispielhaft genannten Berufe als Selbstständiger engagiert, agiert im Regelfall freiberuflich. Das trifft auch auf die beiden Katalogberufe Übersetzer und Dolmetscher zu - beide Tätigkeiten sind in § 18 Abs. 1 explizit erwähnt.
Die Arbeit als Übersetzer oder Dolmetscher zählt zu den typischen freien Berufen. Entsprechend viele Selbstständige verdienen ihr Geld als Freiberufler. Es gibt aber Ausnahmen: Die bloße Zugehörigkeit zu einem Katalogberuf reicht nicht aus, es kommt auch auf die Qualifikationen und die konkrete Ausübung der Tätigkeit an.
Bei der freiberuflichen Tätigkeit als Übersetzer verdienen mehrere allgemeine und berufsspezifische Kriterien Beachtung. Im ersten Schritt fragt sich, ob grundsätzlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Selbstständige müssen zum Beispiel auf eigene Rechnung arbeiten und dürfen nicht von einem einzelnen Auftraggeber abhängig sein: Andernfalls kann es sich um eine Scheinselbstständigkeit handeln.
Im zweiten Schritt interessiert, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer erfüllen. Folgende Punkte sind relevant:
- Qualifikation: Die freiberufliche Berufsausübung setzt voraus, dass Sie entsprechende Kompetenzen nachweisen können. Sie verfügen zum Beispiel über den Abschluss "Staatlich geprüfter Übersetzer" oder haben ein sprachwissenschaftliches Studium absolviert. Ihre Qualifikation können Sie alternativ mit berufspraktischen Erfahrungen belegen. Wenn Sie bei einem Unternehmen als Übersetzer angestellt waren, kann dies als Nachweis genügen. In diesem Fall gelten auch Übersetzer ohne Abschluss als Freiberufler.
- Art der Leistungserbringung: Eine wichtige Rolle spielt die Organisation der selbstständigen Arbeit. Bestenfalls führen Freiberufler oder ihre Angestellten die Aufträge selbst aus. Sie dürfen Aufträge nur mit guten Gründen und in einem bestimmten Umfang an Dritte auslagern.
Freiberufler profitieren im Vergleich zu Gewerbetreibenden von mehreren Vorzügen. Dazu gehören:
- Sie müssen beim örtlichen Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden - eine Anmeldung beim Finanzamt genügt.
- Sie zahlen keine Gewerbesteuer, das ist eine finanzielle und vor allem bürokratische Erleichterung.
- Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz eine Einnahmenüberschussrechnung vornehmen, eine aufwendige doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.
Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, als Übersetzer freiberuflich zu arbeiten. Eventuell lohnt es sich, Einnahmen aus eher freiberuflicher und eher gewerbetreibender Arbeit separat zu erfassen. Damit verhindern Sie, dass Ihre gesamte Selbstständigkeit als Gewerbebetrieb gewertet wird. Die Experten der Guhr Steuerberatung beraten Sie kompetent!
Ist ein Übersetzer ein Freiberufler?
Wie wird man freiberuflicher Dolmetscher?
Wie kann man sich als Freiberufler anmelden?

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
Vollständiges Profil →



