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Übersetzer-Tätigkeit – freiberuflich oder gewerblich?

Viele Übersetzer entscheiden sich für die Selbstständigkeit: Als Soloselbstständiger oder Arbeitgeber erzielen sie mit Übersetzungsaufträgen Einnahmen. Dabei stellt sich aber die wichtige Frage, ob diese Art der Berufstätigkeit als freiberuflich oder gewerbetreibend gilt.
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Zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden existieren erhebliche Unterschiede: Das gilt insbesondere für steuerrechtliche Aspekte. Vergewissern Sie sich deshalb vor der Existenzgründung, wie das zuständige Finanzamt Ihre Arbeit einschätzen wird. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihre Guhr Steuerberatung!

 

Viele Übersetzer arbeiten als Freiberufler

 

 

Der Gesetzgeber definiert die Freiberuflichkeit unter anderem im Einkommensteuergesetz. Dort zählt er sogenannte Katalogberufe auf: Wer sich in diesen beispielhaft genannten Berufe als Selbstständiger engagiert, agiert im Regelfall freiberuflich. Das trifft auch auf die beiden Katalogberufe Übersetzer und Dolmetscher zu – beide Tätigkeiten sind in § 18 Abs. 1 explizit erwähnt.

 

Die Arbeit als Übersetzer oder Dolmetscher zählt zu den typischen freien Berufen. Entsprechend viele Selbstständige verdienen ihr Geld als Freiberufler. Es gibt aber Ausnahmen: Die bloße Zugehörigkeit zu einem Katalogberuf reicht nicht aus, es kommt auch auf die Qualifikationen und die konkrete Ausübung der Tätigkeit an.

 

Übersetzer als Freiberufler: Diese Voraussetzungen gelten

 

Bei der freiberuflichen Tätigkeit als Übersetzer verdienen mehrere allgemeine und berufsspezifische Kriterien Beachtung. Im ersten Schritt fragt sich, ob grundsätzlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Selbstständige müssen zum Beispiel auf eigene Rechnung arbeiten und dürfen nicht von einem einzelnen Auftraggeber abhängig sein: Andernfalls kann es sich um eine Scheinselbstständigkeit handeln.

 

Im zweiten Schritt interessiert, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer erfüllen. Folgende Punkte sind relevant:

 

– Qualifikation: Die freiberufliche Berufsausübung setzt voraus, dass Sie entsprechende Kompetenzen nachweisen können. Sie verfügen zum Beispiel über den Abschluss „Staatlich geprüfter Übersetzer“ oder haben ein sprachwissenschaftliches Studium absolviert. Ihre Qualifikation können Sie alternativ mit berufspraktischen Erfahrungen belegen. Wenn Sie bei einem Unternehmen als Übersetzer angestellt waren, kann dies als Nachweis genügen. In diesem Fall gelten auch Übersetzer ohne Abschluss als Freiberufler.

– Art der Leistungserbringung: Eine wichtige Rolle spielt die Organisation der selbstständigen Arbeit. Bestenfalls führen Freiberufler oder ihre Angestellten die Aufträge selbst aus. Sie dürfen Aufträge nur mit guten Gründen und in einem bestimmten Umfang an Dritte auslagern.

 

Übersetzungen als Gewerbe – Beispiel:

 

Manche Übersetzer müssen sich als Gewerbetreibender anmelden. Ein typischer Fall ist, wenn Selbstständige viele Aufträge an externe Übersetzer weiterleiten. Sie erzielen dann als Vermittler Einnahmen – dieses Geschäftsprinzip wertet das zuständige Finanz- oder Gewerbeamt als gewerbetreibend. Ein zusätzliches Indiz kann sein, dass die Übersetzung dieser Aufträge in einer anderen Sprache als der Arbeitssprache erfolgt. Ein Übersetzer für englische Texte nimmt zum Beispiel viele Aufträge in französischer Sprache an und vergibt diese an andere Akteure: Das deutet auf eine gewerbetreibende Tätigkeit hin. Es existieren bei dieser Frage viele Grenzfälle – häufig ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

 

Freiberuflicher oder gewerblicher Übersetzer: Warum ist das wichtig?

 

Freiberufler profitieren im Vergleich zu Gewerbetreibenden von mehreren Vorzügen. Dazu gehören:

 

– Sie müssen beim örtlichen Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden – eine Anmeldung beim Finanzamt genügt.

– Sie zahlen keine Gewerbesteuer, das ist eine finanzielle und vor allem bürokratische Erleichterung.

– Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz eine Einnahmenüberschussrechnung vornehmen, eine aufwendige doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.

 

Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, als Übersetzer freiberuflich zu arbeiten. Eventuell lohnt es sich, Einnahmen aus eher freiberuflicher und eher gewerbetreibender Arbeit separat zu erfassen. Damit verhindern Sie, dass Ihre gesamte Selbstständigkeit als Gewerbebetrieb gewertet wird. Die Experten der Guhr Steuerberatung beraten Sie kompetent!

 

Fragen und Antworten 

 

Ist ein Übersetzer ein Freiberufler?

Die meisten Übersetzer können die Vorteile der freien Berufe nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Qualifikation für Ihre Tätigkeit aufweisen und Aufträge vornehmlich selbst bearbeiten. Sie dürfen Aufträge nur in einem gewissen Rahmen weitervermitteln. Kontaktieren Sie Ihre Steuerberater, wenn Sie bezüglich Einstufung unsicher sind. Bei manchen Übersetzern fällt die Abgrenzung schwer: Mit kompetenter Unterstützung meiden Sie, dass das Finanzamt Sie nachträglich als Gewerbetreibender einstuft.

Wie wird man freiberuflicher Dolmetscher?

Für Dolmetscher gelten dieselben Regeln wie für Übersetzer: Sie müssen die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit erfüllen, es kommt insbesondere auf Ihre Qualifikation und die Art der Leistungserbringung an. Zeigen Sie die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim lokal zuständigen Finanzamt an – nutzen Sie hierfür den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“! Teilen Sie dort auch mit, ob Sie als Kleinunternehmer agieren wollen.

Wie kann man sich als Freiberufler anmelden?

Freiberufliche Übersetzer und Dolmetscher erledigen diese Aufgabe mit minimalem Aufwand: Es reicht aus, dem lokalen Finanzamt den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zuzusenden. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, dass Ihre Tätigkeit tatsächlich unter die Definition der freiberuflichen Arbeit fällt. Die Anmeldung können Sie auch innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit nachreichen.

 

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