Freiberufler werden: So machen Sie sich 2022 erfolgreich selbstständig
Mit einer freiberuflichen Tätigkeit profitieren Sie von allen Vorzügen der Selbstständigkeit: Sie arbeiten unabhängig und sichern sich attraktive Verdienstmöglichkeiten. Bei Freiberuflern kommen im Vergleich zu Gewerbetreibenden weitere Vorteile hinzu, so genügt eine einfache Buchführung. Zusätzlich müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelViele Interessierte fragen sich aber, wie sie ihre Arbeit als Freiberufler konkret beginnen. Welche Aspekte verdienen in der Vorbereitungsphase Beachtung? Welche steuerlichen Pflichten entstehen? Wie melden Angehörige freier Berufe ihre Tätigkeit an? In diesem Ratgeber erläutern wir Ihnen den Weg in die freiberufliche Existenz!
Bevor Sie den Gründungsprozess einleiten, sollten Sie einige Punkte bedenken. Fragen Sie sich vor allem, ob Ihnen das freiberufliche Arbeiten entgegenkommt. Manche sehen nur die Chancen wie die Unabhängigkeit, die Risiken ignorieren sie. Als Freiberufler gehen Sie im Gegensatz zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Wagnis ein.
Während Sie als Arbeitnehmer ein planbares Einkommen erzielen, unterliegen die Einkünfte von Selbstständigen Schwankungen. Diese Tatsache sollten Sie berücksichtigen: Wenn Sie mit gewissen Unsicherheiten umgehen können und über organisatorisches Talent für die Selbstständigkeit verfügen, steht Ihrer Existenzgründung als Freiberufler aber nichts im Weg!
Auch die beste Geschäftsidee führt nicht automatisch zum geschäftlichen Erfolg. Die Etablierung als Freiberufler hängt von zahlreichen Faktoren ab - mit einer umfangreichen Vorbereitung minimieren Sie die Risiken und schöpfen das Potenzial einer freiberuflichen Tätigkeit vollständig aus.
In der Vorbereitungsphase geht es darum, die Geschäftsidee zu konkretisieren. Aus einer bloßen Idee wird ein detailliertes Geschäftskonzept, das sich mit allen Details der Selbstständigkeit befasst. Die Bandbreite reicht von der Finanzierung über die Rechtsform bis zum Marketing. Wir stellen Ihnen zwei wichtige Punkte vor:
Der Status des Freiberuflers besagt noch nichts über die Rechtsform Ihres Betriebs. Diese legen Sie vor der Existenzgründung fest, wägen Sie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten ab. Die Rechtsform wirkt sich vor allem bei den Steuern, der Art der Buchführung und der Haftung aus.
Diese Optionen bestehen:
- Einzelunternehmer
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kapitalgesellschaften wie GmbH
Als Einzelunternehmer bezahlen Sie auf Ihren Gewinn Einkommensteuer und haften mit Ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Ihre Einnnahmen und Ausgaben dokumentieren Sie mit einer einfachen Buchführung.
Verwechseln Sie den Einzelunternehmer nicht mit einem Soloselbstständigen: Als Einzelunternehmer können Sie Mitarbeiter beschäftigen! Dieser Begriff beschreibt die Rechtsform, er bezieht sich nicht auf Ihre Betriebsorganisation.
Partnergesellschaften und GbRs eignen sich, wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen wollen. Die Gewinnanteile unterliegen wie beim Einzelunternehmer dem individuellen Einkommensteuersatz, die Haftung der Gesellschafter ist unbeschränkt, die EÜR reicht zur Gewinnermittlung aus.
Es gibt inzwischen die Möglichkeit, dass sich diese Gesellschaften alternativ mit der Körperschaftssteuer besteuern lassen. Dann fällt aber automatisch Gewerbesteuer an: Im Regelfall bringt die Körperschaftssteuer Nachteile!
Wenn Sie sich für eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH entscheiden, profitieren Sie von einer beschränkten Haftung. Sie verlieren höchstens Ihre Einlage. Allerdings büßen Sie wichtige Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit ein.
Sie müssen Körperschaftssteuer plus Gewerbesteuer bezahlen und sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Guhr Steuerberatung klärt Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch auf!
Der ausreichenden Finanzierung einer Existenzgründung kommt eine große Bedeutung zu. Die Rahmenbedingungen bei den freien Berufen differieren jedoch erheblich: Im Bereich IT und Neue Medien arbeiten zum Beispiel viele Freelancer im Homeoffice.
Als Ausrüstung genügt ihnen ein Notebook oder ein PC. Der Finanzbedarf ist entsprechend überschaubar, die meisten Gründer können auf ein spezielles Finanzierungskonzept für ihr Vorhaben verzichten.
Anders sieht es aus, wenn künftige Freiberufler kostspielige Geräte und Software anschaffen müssen. In diesen Fällen kann eine Kreditfinanzierung erforderlich sein. Das gilt auch bei Freiberuflern, die Arbeitsräume anmieten und einrichten müssen. Die Beschäftigung weiterer Mitarbeiter führt ebenfalls zu einem Finanzbedarf, da Selbstständige in der Gründungsphase nicht kostendeckend arbeiten.
Sie benötigen durch einen Förderkredit oder einen Bankkredit Liquidität, um die ersten Monate finanziell zu überstehen. Das trifft auf Sie zu? Ermitteln Sie im ersten Schritt präzise Ihren Finanzbedarf! Vergleichen Sie anschließend vielfältige Finanzierungsoptionen und beziehen Sie auch Varianten wie Leasing, den Forderungsverkauf und Lieferantenkredite ein. Ihre Experten der Guhr Steuerberatern erläutern Ihnen die steuerlichen Effekte!
Für Freiberufler ist der bürokratische Aufwand für die Anmeldung minimal: Melden Sie sich spätestens vier Wochen nach der Aufnahme Ihrer betrieblichen Tätigkeit beim Finanzamt, das für den Standort Ihrer Betriebsstätte zuständig ist. Die Behörde akzeptiert ein formloses Schreiben.
Bestenfalls nutzen Sie den Standort-Fragebogen der Finanzämter, auf dem Sie Details zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit und alle wichtigen Daten wie Adresse sowie Bankverbindung angeben. Auf diesem Fragebogen teilen Sie Ihrem Finanzamt zudem mit, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Als Existenzgründer verfügen Sie hinsichtlich der Umsatzsteuer über ein Wahlrecht: Sie können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn Sie im Gründungsjahr einen Umsatz von höchstens 22.000 Euro und im Folgejahr von höchstens 50.000 Euro erzielen.
Den Umsatz dürfen Sie schätzen. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, Sie dürfen die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auch nicht ausweisen. Zudem dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen.
Viele nutzen die Kleinunternehmerregelung, weil sie den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Wenn Sie auf diese Regelung verzichten, binden Sie sich für fünf Jahre an diese Entscheidung. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, es kommt auf den individuellen Fall an: Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an die Experten der Guhr Steuerberatung!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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