Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Das müssen Sie beachten
Wer plant, als Freiberufler sein eigener Chef zu sein, hat gegenüber anderen Selbstständigen eine Menge Vorteile: So entfallen die Bilanzierung, die Gewerbesteuerpflicht und der Eintrag ins Handelsregister.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelTrotzdem haben zukünftige Unternehmer beim Anmelden ihrer freiberuflichen Tätigkeit bestimmte Pflichten zu erfüllen. Mit diesen Tipps sind Sie für die Anmeldung Ihrer Freiberuflichkeit gut gerüstet.
Für viele Berufstätige stellt eine freiberufliche Tätigkeit eine komfortable Möglichkeit dar, in die Selbstständigkeit zu starten. Doch nicht für alle Selbstständigen kommt eine freiberufliche Tätigkeit infrage.
Diese ist bestimmten Berufen vorbehalten - welche das sind, entscheiden der Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Zu den sogenannten "Freien Berufen" zählen vor allem wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische, unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten ( § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Sie beruhen auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder auf einer schöpferischen Begabung.
Grundsätzlich gilt: Existenzgründer, die in der Freiberuflichkeit durchstarten wollen, können sich den Weg zum Gewerbeamt und zum Handelsregister sparen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt reicht hier vollkommen aus, um die Steuernummer und auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten.
Spätestens vier Wochen nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie sich bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt anmelden.
Dies funktioniert heutzutage üblicherweise elektronisch per Elster-Portal, wahlweise aber auch noch per PDF oder in Papierform.
Im Zuge der Anmeldung werden verschiedene Punkte abgefragt, die im Wesentlichen darauf abzielen einzugruppieren, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler einzuordnen sind, ob Sie Einkommensteuervorauszahlungen leisten sollten und auch, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen oder ob Sie evtl. als Kleinunternehmer einzuordnen sind.
Wenn Sie in einem kammerpflichtigen freien Beruf selbstständig tätig sein wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kammer als Freiberufler registrieren. Das trifft zu auf alle freiberuflichen Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Kammerpflichtige freie Berufe sind oftmals an eine Pflichtmitgliedschaft beim zuständigen Versorgungswerk gebunden - durch die Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig.
Falls Sie als Lehrer, Seelotse oder Hebamme freiberuflich arbeiten, müssen Sie ebenfalls Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Hintergrund: Diese Berufe gelten als besonders schutzbedürftig.
Freiberuflern, die in anderen Bereichen tätig sind, steht es frei, in die Rentenversicherung einzuzahlen oder privat für die Rente vorzusorgen.
Die Künstlersozialkasse ist die gesetzliche Krankenkasse der Freiberufler. Freiberufliche Journalisten, Schriftsteller und Kunstschaffende sind hier versichert, um im Bedarfsfall Leistungen zu erhalten. Achtung: Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt, muss sich dort auch versichern.
Der Beitrag wird dabei zur Hälfte vom Freiberufler erbracht. Die andere Hälfte steuern der Bund sowie Unternehmen bei, die publizistische und künstlerische Leistungen verwerten. Dies sind in der Regel Verlage, Rundfunkanstalten und Galerien.
Kostenlose Erstberatung
Steuern sind Ihre Sache nicht? Dann sind sie unsere.
Die Guhr Steuerberatung übernimmt Buchhaltung, Steuererklärungen und Gestaltung – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wie kann ich mich als Freiberufler anmelden?
Was muss ich machen um Freiberufler zu werden?
Ist freiberuflich das gleiche wie selbstständig?
Wann muss ich als Freiberufler eine Steuererklärung machen?

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
Vollständiges Profil →



