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Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Das müssen Sie beachten

Wer plant, als Freiberufler sein eigener Chef zu sein, hat gegenüber anderen Selbstständigen eine Menge Vorteile: So entfallen die Bilanzierung, die Gewerbesteuerpflicht und der Eintrag ins Handelsregister.

Trotzdem haben zukünftige Unternehmer beim Anmelden ihrer freiberuflichen Tätigkeit bestimmte Pflichten zu erfüllen. Mit diesen Tipps sind Sie für die Anmeldung Ihrer Freiberuflichkeit gut gerüstet.

Für viele Berufstätige stellt eine freiberufliche Tätigkeit eine komfortable Möglichkeit dar, in die Selbstständigkeit zu starten. Doch nicht für alle Selbstständigen kommt eine freiberufliche Tätigkeit infrage.

Diese ist bestimmten Berufen vorbehalten - welche das sind, entscheiden der Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Zu den sogenannten "Freien Berufen" zählen vor allem wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische, unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten ( § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Sie beruhen auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder auf einer schöpferischen Begabung.

Grundsätzlich gilt: Existenzgründer, die in der Freiberuflichkeit durchstarten wollen, können sich den Weg zum Gewerbeamt und zum Handelsregister sparen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt reicht hier vollkommen aus, um die Steuernummer und auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten.

Spätestens vier Wochen nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie sich bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt anmelden.

Dies funktioniert heutzutage üblicherweise elektronisch per Elster-Portal, wahlweise aber auch noch per PDF oder in Papierform.

Im Zuge der Anmeldung werden verschiedene Punkte abgefragt, die im Wesentlichen darauf abzielen einzugruppieren, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler einzuordnen sind, ob Sie Einkommensteuervorauszahlungen leisten sollten und auch, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen oder ob Sie evtl. als Kleinunternehmer einzuordnen sind.

Wenn Sie in einem kammerpflichtigen freien Beruf selbstständig tätig sein wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kammer als Freiberufler registrieren. Das trifft zu auf alle freiberuflichen Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Kammerpflichtige freie Berufe sind oftmals an eine Pflichtmitgliedschaft beim zuständigen Versorgungswerk gebunden - durch die Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig.

Falls Sie als Lehrer, Seelotse oder Hebamme freiberuflich arbeiten, müssen Sie ebenfalls Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Hintergrund: Diese Berufe gelten als besonders schutzbedürftig.

Freiberuflern, die in anderen Bereichen tätig sind, steht es frei, in die Rentenversicherung einzuzahlen oder privat für die Rente vorzusorgen.

Die Künstlersozialkasse ist die gesetzliche Krankenkasse der Freiberufler. Freiberufliche Journalisten, Schriftsteller und Kunstschaffende sind hier versichert, um im Bedarfsfall Leistungen zu erhalten. Achtung: Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt, muss sich dort auch versichern.

Der Beitrag wird dabei zur Hälfte vom Freiberufler erbracht. Die andere Hälfte steuern der Bund sowie Unternehmen bei, die publizistische und künstlerische Leistungen verwerten. Dies sind in der Regel Verlage, Rundfunkanstalten und Galerien.

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Wie kann ich mich als Freiberufler anmelden?
Der erste Schritt in die Freiberuflichkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt. Spätestens vier Wochen nachdem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben, müssen Sie dort entweder vorsprechen oder die Anmeldung online durchführen. Letzteres ist entweder über die Internetauftritte der örtlichen Finanzämter oder über das Online-Portal ELSTER möglich. Weitere wichtige Anlaufstellen für frisch gebackene Freiberufler sind die berufsständischen Kammern, die Rentenversicherungsträger und gegebenenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft.
Was muss ich machen um Freiberufler zu werden?
Die Möglichkeit, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, ist gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz an bestimmte Branchen und Tätigkeitsfelder gekoppelt. Einer freiberuflichen Tätigkeit können zum Beispiel Schriftsteller, Künstler, Journalisten, aber auch Ärzte, Hebammen, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure oder Dolmetscher nachgehen. Die Finanzämter ziehen einen Katalog mit "Freien Berufen" zurate, um zu entscheiden, ob eine Freiberuflichkeit vorliegt.
Ist freiberuflich das gleiche wie selbstständig?
Wer selbstständig arbeitet, ist nicht zwangsläufig ein Freiberufler. Eine Freiberuflichkeit trifft nur zu, wenn die ausgeübte Tätigkeit zu den sogenannten Freien Berufen zählt. Ob das zutrifft, entscheidet ein Katalog, der den Finanzämtern vorliegt. Der Freiberuflichkeit gegenüber steht die gewerbliche Tätigkeit. Sie trifft zu, wenn ein Selbstständiger Produkte herstellt oder diese vertreibt. Mitunter gibt es Mischformen.
Wann muss ich als Freiberufler eine Steuererklärung machen?
Für die Steuererklärung haben Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Diese Frist verlängert sich regelmäßig (bspw. zuletzt durch Corona-Regelungen oder auch durch Sonderregelungen für Steuerberater). Es empfiehlt sich aber auch im Falle von Fristverlängerungen, die Steuererklärung zeitnah zu erstellen, nachdem ein Kalenderjahr beendet ist. Denn gerade am Beginn der selbstständigen Tätigkeit können Selbständige ihre steuerlichen Verpflichtungen regelmäßig noch nicht gut einschätzen. Wir haben leider schon oftmals gesehen, dass Freiberufler selbst loslegen, das unliebsame Thema Steuern dann lange vor sich her schieben und sich dann erst mit zahlreichen Problemen an uns wenden. Wenn es die finanzielle Situation zulässt, empfiehlt es sich daher, bereits zur steuerlichen Anmeldung sowie laufend einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre Finanzen im Griff zu behalten und steuerliche Optimierungen vollends auszuschöpfen. Sprechen Sie uns gerne an!

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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