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Als Freiberufler Steuern sparen: Tipps

Wer sich mit der Existenzgründung befasst, wird schnell feststellen: Es gibt vielfältige Bezeichnungen für die unterschiedlichen Formen der Selbstständigkeit. So differiert der Gesetzgeber zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, er definiert zudem Bezeichnungen wie Kleinunternehmer und Kleingewerbe. Laien verlieren rasch den Überblick.

Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass das deutsche Steuerrecht komplex ist. Die Steuergesetze sehen zahlreiche Möglichkeiten vor, die Steuerzahlungen zu mindern. Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht, Laien sind mit dem Ausschöpfen dieser Potenziale aber überfordert. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, wo Sie ansetzen können. Eine detaillierte Darstellung aller Steuerspartipps würde diesen Rahmen jedoch sprengen, zumal es beim Steuersparen auf Ihre individuellen Rahmenbedingungen ankommt. Sie wollen Ihre Steuern effektiv optimieren? Wenden Sie sich an erfahrene Steuerberater!

Als Freiberufler führen Sie auf Ihren Gewinn Einkommensteuer ab. Konkret bedeutet das: Sie ziehen die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab, daraus ergibt sich der zu versteuernde Gewinn. Die Reduzierung dieses Gewinns führt zu geringeren Steuerforderungen - das ist die erste Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Das heißt nicht, dass Sie weniger Betriebseinnahmen erzielen sollen. Stattdessen optimieren Sie Ihre Betriebsausgaben.

Die zweite Möglichkeit bezieht sich auf allgemeine Steuerspartipps für sämtliche Steuerpflichtige sowie speziell für Selbstständige. Das Finanzamt erkennt viele Ausgaben und Aufwendungen als steuermindernd an. Ihre Guhr Steuerberatung hilft Ihnen, diese Potenziale auszuschöpfen.

Freiberufler weisen in unterschiedlichem Maße Betriebsausgaben auf. Manche arbeiten zum Beispiel im Homeoffice, andere mieten ein eigenes Büro an. Die einen benötigen ein Dienstauto, die anderen verzichten darauf. Es gibt zahlreiche weitere Formen an Betriebsausgaben. Beispiele sind:

- Gehälter und andere Personalausgaben

- Aufwendungen für Marketing

- Kosten für Technik wie PC und Drucker

- Ausgaben für Büromöbel und Büromaterial

Die Erfahrung zeigt: Ohne kompetente Unterstützung übersehen Freiberufler einzelne Ausgabenposten oder tragen diese in der Steuererklärung falsch ein. Die Konsequenz ist, dass sie bei den Betriebsausgaben einen zu geringen Betrag angeben.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Jemand arbeitet im Homeoffice und glaubt, er könne dies steuerlich nicht geltend machen. Die Regeln für die Anerkennung eines Heimbüros sind streng, es kommt auf die räumlichen Rahmenbedingungen und die konkrete Nutzung an. Entsprechend kann es tatsächlich sein, dass das Finanzamt die Anerkennung verweigert.

Das sollte aber niemand ungeprüft annehmen: Fragen Sie lieber Ihre Guhr Steuerberatung! Vielleicht erfüllt Ihr Arbeitsplatz doch die steuerrechtlichen Voraussetzungen, dann können Sie Miete und Nebenkosten für das Büro anteilig als Betriebsausgaben angeben. Renovierungskosten und Ausgaben für die Ausstattung akzeptiert die Finanzbehörde dann vollständig als Betriebsausgabe!

Häufig liegen bei Betriebsausgaben Grenzfälle vor, das trifft nicht nur auf den Aspekt des Homeoffice zu. Bei technischen Geräten und Co. fragt sich, wie groß der private Nutzungsanteil ist. Davon hängt ab, ob Sie die Kosten vollständig oder zumindest anteilig als Betriebsausgaben angeben dürfen. Versierte Steuerberater sorgen dafür, dass sich alle Ihre Ausgaben steuermindernd auswirken.

Ihren Gewinn geben Sie als Freiberufler in der Steuererklärung separat an: Hierfür dienen die Anlagen S und EÜR. In diesen Anlagen berücksichtigen Sie Ihre steuermindernden Betriebsausgaben. Als Freiberufler können Sie aber auch darüber hinaus Steuern sparen!

Der Gesetzgeber erkennt eine Vielzahl an privaten Kosten als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen an. Diese Ausgabenposten können Ihre Steuerzahlungen in erheblichem Umfang reduzieren!

Eine besondere Erwähnung verdienen Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung. Das Finanzamt berücksichtigt diese Aufwendungen in großem Umfang als steuermindernd. Insbesondere bei der privaten Altersvorsorge empfiehlt es sich, diese Potenziale auszuschöpfen.

Überlassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung am besten kompetenten Steuerberatern: Sie gewährleisten, dass das Finanzamt alle vorhandenen betrieblichen und privaten Ausgaben berücksichtigt. Zusätzlich zeigen Steuerexperten die Möglichkeiten einer vorausschauenden Steueroptimierung auf!

Wie kann ich als Freiberufler Steuern sparen?
Wichtig ist, dass Sie alle steuerrechtlich relevanten Betriebsausgaben und privaten Aufwendungen in der Steuererklärung korrekt angeben. Beauftragen Sie hierfür Steuerprofis, die das gewährleisten! Mit einer vorausschauenden Ausgabenplanung können Sie ebenfalls Ihre Steuern optimieren. Dasselbe gilt für die kluge Nutzung von Wahlmöglichkeiten.
Was kann man als Freiberufler steuerlich absetzen?
Im Rahmen Ihrer Einnahmenüberschussrechnung können Sie alle betrieblich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben angeben. Das reduziert Ihren Gewinn und die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer. Nutzen Sie zudem die Regelungen für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Auch mit privaten Ausgaben können Sie als Freiberufler Steuern sparen.
Wie viel Steuern zahlt man als Freiberufler?
Das hängt erstens von der Höhe Ihres Gewinns ab. Zweitens kommt es auf Ihre Lebensumstände an. Als Freiberufler führen Sie Einkommensteuer ab, hierbei spielen die Steuerklasse und die Anzahl an Kinder eine wichtige Rolle. Drittens fragt sich, welche private Ausgaben Sie steuerlich geltend machen können. Dazu zählen Spenden, Handwerkerkosten und Aufwendungen für die Altersvorsorge.
Wie viel darf man steuerfrei als Freiberufler verdienen?
Jedem Steuerzahler steht ein Grundfreibeitrag zu. Im Jahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro. Bis zu diesem Betrag sind Ihre Einkünfte steuerfrei. Bedenken Sie, dass der Freibetrag für sämtliche Einkünfte gilt. Er beschränkt sich nicht auf Ihren Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Der Grundfreibeitrag bedeutet aber nicht, dass auf darüber hinausgehende Einkünfte automatisch Steuern anfallen. Es kommt darauf an, in welchem Maße Ihnen weitere Freibeträge zur Verfügung stehen und welche Aufwendungen Sie von der Steuer abziehen können.

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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