Beratender Ingenieur - freiberuflich oder gewerblich?
Als beratender Ingenieur unterstützen Sie Ihre Auftraggeber bei vielfältigen Projekten. Diese Tätigkeit üben viele Experten selbstständig aus: Vor allem Soloselbstständige und Firmeninhaber mit wenigen Mitarbeitern engagieren sich in diesem Segment. Freiberuflich oder gewerblich? Das ist die entscheidende Frage!
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelDiese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Grundsätzlich gehört der Ingenieurberuf zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 EStG. In diesem Paragrafen listet der Gesetzgeber beispielhaft freie Berufe auf. Das könnte zur Annahme verleiten, dass beratende Ingenieure immer Freiberufler sind. So einfach ist es aber nicht. Es kommt auf die konkreten Beratungsinhalte und insgesamt auf die Art der Leistungen an.
Wenn Sie als freiberuflich agierender Ingenieur Beratungsleistungen anbieten wollen, benötigen Sie hierfür die entsprechende Fachkompetenz. Diese weisen Sie zum Beispiel mit einem abgeschlossenen Studiengang Ingenieurwissenschaften nach. Auch ein Selbststudium erkennen die Behörden gegebenenfalls an, sofern Sie zugleich berufspraktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben. Wichtig ist, dass Sie in allen Kernbereichen der Ingenieurausbildung über Fachkenntnisse verfügen.
Darüber hinaus prüfen Finanzämter und Gewerbeämter, zu welchen Themen freiberufliche Ingenieure beraten. Es muss einen klaren Zusammenhang zwischen den Inhalten der Ingenieurausbildung und dem Beratungsangebot geben. Beratende Ingenieure mit Freiberufler-Status unterstützen zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Forschung und Entwicklung
- Projektierung
- Konstruktion
- Fertigung
- technische Verwaltung
Sie wollen als Ingenieur Ihre Auftraggeber betriebswirtschaftlich unterstützen? In den meisten Fällen gelten Sie als Gewerbetreibender. Es gibt aber eine Ausnahme: Mit dem beratenden Betriebswirt existiert ein weiterer Katalogberuf der freien Berufe, auf diesen können Sie sich gegebenenfalls berufen. Dies erfordert aber eine entsprechende betriebswirtschaftliche Expertise. Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:
- Nach Ihrer Ingenieurausbildung absolvieren Sie eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Ausbildung.
- Sie bringen sich betriebswirtschaftliches Know-how autodidaktisch bei und sammeln in diesem Bereich berufliche Erfahrungen. Die jeweilige Behörde prüft, ob Sie ein ausreichend breites betriebswirtschaftliches Wissen aufweisen. Es genügt nicht, einzelne Themenfelder wie Marketing abzudecken.
Wenn Sie als beratender Ingenieur freiberuflich arbeiten, profitieren Sie von mehreren Vorzügen. Vergewissern Sie sich deshalb im Vorfeld Ihrer Existenzgründung, ob Sie die Kriterien der Freiberuflichkeit erfüllen: Das liegt in Ihrem Interesse!
Die drei wesentlichen Pluspunkte bei einer freiberuflichen Tätigkeit sind:
- Sie benötigen keinen Gewerbeschein - der Aufwand für die Beantragung entfällt.
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen und keine Gewerbesteuererklärungen abgeben.
- Das Finanzamt gibt sich unabhängig von Ihrem Umsatz mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zufrieden.
Bei der Einstufung von beratenden Ingenieuren in die freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit gibt es viele Grenzfälle: Kontaktieren Sie am besten einen erfahrenen Steuerexperten! Die Mitarbeiter der Guhr Steuerberatung schätzen Ihre Situation fundiert ein und unterstützen mit vielen wertvollen Tipps.
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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