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Beitrag zur Künstlersozialkasse: Berechnung und Höhe

Mitglieder in der Künstlersozialversicherung profitieren von einem relevanten Vorteil: Sie versichern sich günstig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherte bezahlen nur den typischen Arbeitnehmerbeitrag der gesetzlichen Sozialversicherungen, den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse.

Es stellen sich hierbei diverse Fragen: Auf welcher Basis berechnet die KSK den Arbeitnehmer-Anteil? Was geschieht, wenn sich Ihr Einkommen im Lauf des Jahres ändert? Welche konkreten Beiträge fordert die KSK? Diesen und weiteren Themen widmen wir uns in diesem Artikel.

Im ersten Schritt lohnt ein Blick auf die grundlegende Funktionsweise der Künstlersozialversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung, die unter anderem freiberuflichen Künstlern, Schriftstellern und Journalisten eine bezahlbare soziale Absicherung bietet. Das realisiert die KSK, indem sie von Versicherten ausschließlich die Arbeitnehmerbeiträge fordert. Die KSK tritt zugleich als eine Art Arbeitgeber auf und überweist an die Deutsche Rentenversicherung und die jeweilige Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil. Diese Kosten finanziert die KSK mit der Künstlersozialabgabe, die Auftraggeber bei Honorarzahlungen an selbstständige Künstler, Publizisten und Co. zu leisten haben. Zudem erhält die Institution Zuschüsse des Bundes.

Diese spezielle Form der Versicherung bezieht sich auf folgende Zweige der Sozialversicherung:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist nicht Bestandteil dieses Systems - das ist der wichtigste Unterschied zwischen KSK-Mitgliedern und Arbeitnehmern. Darüber hinaus gibt es viele Gemeinsamkeiten: Als Versicherter können Sie zum Beispiel frei ihre gesetzliche Krankenkasse wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die KSK auch eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherer.

Für KSK-Versicherte gelten dieselben Beitragssätze wie für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Im April 2023 liegen diese Sätze bei folgenden Werten (allgemeiner Beitragssatz / Beitrag für Versicherte):

  • Rentenversicherung: 18,6 % / 9,3 %
  • Krankenversicherung: 14,6 % / 7,3 % + individueller Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,05 % / 1,525 % + 0,35 % für Kinderlose

Zusatzbeiträge einer Krankenkasse zahlen Versicherte und KSK jeweils zur Hälfte. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie als Versicherungsnehmer alleine. Sie wohnen in Sachsen? Beachten Sie, dass dort ein erhöhter Beitrag für die Pflegeversicherung gilt! Der Beitragssatz für Versicherte beträgt 2,025 % statt 1,525 %

Bei Arbeitnehmern fällt die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben leicht: Die Grundlage bildet der tatsächlich erhaltene Brutto-Lohn. Freiberufliche KSK-Mitglieder verzeichnen dagegen stark schwankende Einkünfte, deshalb gilt ein anderes Verfahren:

- Als Versicherter geben Sie eine Schätzung Ihres Jahreseinkommens ab. Relevant ist, welchen Gewinn Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erwarten.

- Diese Schätzung sollten Sie auf fundierter Basis vornehmen. Ziehen Sie Ihren Steuerbescheid des Vorjahres heran und schätzen Sie realistisch ein, wie sich die Gewinnsituation im kommenden Jahr entwickelt.

Die KSK teilt den voraussichtlichen Jahresgewinn durch 12 Monate. Anhand des Monatswerts berechnet sie Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Im Regelfall hat dies keine Folgen. Die Beitragsberechnung basiert ausschließlich auf Ihren Schätzungen, es erfolgt am Jahresende keine exakte Abrechnung.

Die KSK prüft aber mit Stichproben, ob die abgegebenen Jahresschätzungen realistisch waren. Diese Prüfung führt die Kasse nachträglich durch, der zeitliche Abstand kann mehrere Jahre betragen. Bei überschaubaren Abweichungen müssen Sie keine Konsequenzen befürchten. Unterscheidet sich Ihr tatsächliches Einkommen aber erheblich von Ihrer Schätzung, drohen Nachforderungen.

Der KSK ist bewusst, dass es bei diesem Verfahren zu Unterschieden zwischen Prognose und tatsächlichen Einkünften kommen kann. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf, wenn sich im Jahresverlauf Minder- oder Mehrausgaben in kleinerem Rahmen ergeben. Bei einer deutlichen Verbesserung oder Verschlechterung Ihrer Einkommenssituation sollten Sie jedoch eine korrigierte Schätzung abgeben. Ab dem Folgemonat passt die KSK Ihre Beiträge an - rückwirkend ändert sich nichts.

Das Finanzamt erkennt Ihren KSK-Beitrag nicht in voller Höhe an? Die KSK bezweifelt Ihr Recht auf Versicherung? Bei diesen und vielen anderen Herausforderungen leistet die Guhr Steuerberatung wertvolle Hilfe - wenden Sie sich an Ihre Steuerexperten!

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Wer zahlt die KSK Beiträge?
Die individuell berechneten Beiträge überweisen Sie monatlich an die Künstlersozialkasse. Die KSK leitet dieses Geld inklusive Zuschuss anteilig an die Renten- und Krankenversicherung weiter.
Ist die Künstlersozialkasse eine gesetzliche Krankenversicherung?
Nein. Die KSK organisiert die Künstlersozialversicherung und beschränkt sich auf Verwaltungsaufgaben. Sie ist keine eigenständige Sozialversicherung, sondern arbeitet mit den bekannten Trägern der Sozialversicherungen wie der Deutschen Rentenversicherung und Krankenkassen zusammen. Als KSK-Mitglied sind Sie weiterhin bei Ihrer gewohnten Krankenkasse versichert.
Was muss bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden?
KSK-Mitglieder müssen mindestens ein Mal im Jahr eine Schätzung ihres künftigen Jahresgewinns abgeben. Auf dieser Basis berechnet die KSK die Beiträge. Zudem müssen Sie als Versicherter Einnahmen aus anderen Tätigkeiten melden.

https://www.kuenstlersozialkasse.de/

https://www.finanztip.de/krankenversicherung/kuenstlersozialversicherung/

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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