Abschreibungen auf Computer, Software und Co.: Sofortabschreibung möglich
Beruflich genutzte Hard- und Software reduziert die Steuerlast: Das gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Vermieter und Selbstständige. Lange Zeit waren die Regelungen für die Abschreibung komplex - es kam insbesondere auf den Kaufpreis an.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelSeit dem 01.01.2021 profitieren Steuerzahler von einer umfangreichen Vereinfachung der entsprechenden Steuervorschriften.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die voranschreitende Digitalisierung und will diese gezielt fördern. Seit 2021 erlaubt er die unmittelbare Abschreibung von PCs und anderen Geräten sowie Software im Jahr der Anschaffung.
Die bisher geltenden Abschreibungsregelungen und Ausnahmen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verlieren damit an Bedeutung.
Die neuen Steuerregeln ermöglichen Steuerpflichtigen, den Kaufpreis für Computer, Notebooks, Drucker und mehr unmittelbar steuermindernd geltend zu machen. Arbeitnehmer können beruflich genutzte Hard- und Software als Werbungskosten angeben, Unternehmen ziehen die Kaufsumme als Betriebsausgabe von ihren Einnahmen ab.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechnungssumme.
Darüber hinaus sieht die aktuelle Gesetzgebung identische Abschreibungsregeln für alle Arten an Geräten vor. Bisher interessierte, ob die Einzelgeräte selbstständig nutzbar waren.
Ausschließlich bei einer selbstständigen Nutzbarkeit wie bei einem PC oder einem Drucker mit Kopierfunktion war eine Sofortabschreibung erlaubt.
Einen Drucker, der nur im Zusammenspiel mit einem Rechner funktioniert, fiel nicht unter diese Regelung. Diesen Unterschied machen die neuen Steuerbestimmungen nicht mehr.
Bei der Neuregelung der Abschreibungen auf Computer und andere Hard- sowie Software handelt es sich um eine Verkürzung der Abschreibungsdauer. Diese beträgt seit 2021 ein Jahr, zuvor lag der Zeitraum bei drei Jahren. Diese Überarbeitung der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) führt de facto zur Möglichkeit einer Sofortabschreibung.
Das hat die Finanzverwaltung in entsprechenden Verwaltungsanweisungen klargestellt. Hat ein Einzelunternehmer zum Beispiel am 15. Dezember 2021 einen neuen Computer gekauft, kann er den gesamten Kaufpreis im Wirtschaftsjahr 2021 geltend machen.
Alternativ kann er diese Ausgabe über die Nutzungsdauer von einem Jahr abschreiben: In diesem Fall rechnet er die Kosten zu 1/12 dem Jahr 2021 und zu 11/12 dem Jahr 2022 zu.
Unter die neuen Regelungen für Abschreibungen auf Computer und Co. fallen zahlreiche Geräte und Softwareprodukte. Der Gesetzgeber schließt sämtliche Hard- und Software für die Datenverarbeitung sowie Peripheriegeräte an. Dazu zählen zum Beispiel:
- PC und Notebook
- mobile Workstation
- Tastatur, Maus und Headset
- externe Speichermedien
- Ausgabegeräte wie Beamer
- Drucker und Scanner
- sämtliche Softwareprogramme wie Betriebssystem oder ERP-System
Im Regelfall profitieren Steuerzahler von der Änderung der Abschreibungsregeln. Sie machen ihre Ausgaben für Hard- und Software unmittelbar im Jahr der Anschaffung geltend, das reduziert ihre Steuerlast sofort und vollständig.
Ein Nachteil entsteht nur, wenn die Einkünfte in den Folgejahren stark ansteigen und Abschreibungen auf Software und Hardware einen höheren steuerreduzierenden Effekt entfalten würden. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre etablierte Steuerberatung!
Kostenlose Erstberatung
Steuern sind Ihre Sache nicht? Dann sind sie unsere.
Die Guhr Steuerberatung übernimmt Buchhaltung, Steuererklärungen und Gestaltung – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wie lange wird ein PC abgeschrieben?
Kann ein Computer oder ein Laptop ein GWG sein?
Wie wird ein Laptop angeschrieben?
- Bildquelle: Andrea Piacquadio - Pexels.com

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
Vollständiges Profil →



