Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Zweck und Tipps
Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich um eine EU-weit standardisierte Kennzeichnung von Unternehmen. Bei Transaktionen mit Geschäftspartnern im EU-Ausland ist sie unverzichtbar. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen ausschließlich innerhalb Deutschlands anbieten, benötigen Sie diese Nummer nicht: Sie kann als Alternative zur gewöhnlichen Steuernummer dennoch wertvolle Dienste leisten!
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelIn diesem Artikel beleuchten wir, welche Funktion die USt-IdNr. erfüllt. Zugleich widmen wir uns der Frage, ob Sie diese Nummer beantragen sollten. Wir legen auch dar, wie diese Beantragung erfolgt. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Steuerkanzlei!
Die Regelungen des EU-Binnenmarkts zielen darauf ab, Geschäfte zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedsländern zu erleichtern. Eine zentrale Rolle spielt die Umsatzbesteuerung: Mit einem vereinheitlichten Verfahren sorgt die EU für eine reibungslose Geschäftsabwicklung.
In vielen Fällen erfolgt die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen im Land des Empfängers, sofern es sich um ein B2B-Geschäft zwischen Regelunternehmern handelt: Der Leistungserbringer weist entsprechend keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Dieses System funktioniert aber nur, wenn Finanzämter Missbrauch zuverlässig verhindern können: Die einheitliche Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gewährleistet dies.
Auf entsprechenden Rechnungen müssen die USt-IdNr. des Erbringers und des Empfängers stehen. Mit diesen Angaben können Finanzbeamte die korrekte Versteuerung nachvollziehen.
Die USt-IdNr. ist bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern verpflichtend. Das gilt gleichermaßen für Warenlieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Die exakten Regelungen der Versteuerung hängen von der Art des Geschäfts ab - Ihre Steuerberatung versorgt Sie mit allen erforderlichen Informationen.
Geben Sie auf diesen Rechnungen Ihre USt-IdNr. an. Diese besteht aus einer Länderkennzeichnung (Deutschland = DE) und neun Ziffern. Nennen Sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Leistungen zudem die USt-IdNr. des Empfängers, sofern er die Versteuerung verantwortet.
Sie sind umsatzsteuerpflichtig und verdienen mit Waren oder Dienstleistungen innerhalb Deutschlands Geld? Dann stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:
- Fügen Sie Ihren Rechnungen die USt-IdNr. hinzu.
- Geben Sie alternativ Ihre klassische Steuernummer an.
Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro verlangt das Finanzamt weder eine USt-IdNr. noch eine Steuernummer.
Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Entsprechend müssen Sie auch keine USt-IdNr. angeben. Bei Geschäften mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern kann sich die Nennung einer USt-IdNr. dennoch als notwendig oder sinnvoll erweisen. Ihre Guhr Steuerberatung erläutert Ihnen die Details! Eine USt-IdNr. können Sie auch als Kleinunternehmer kostenlos beantragen.
Nun kennen Sie die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Doch wie erhalten Sie diese individuelle Nummer? Und was müssen Sie bei der Verwendung beachten? Wir beantworten Ihnen diese Fragen.
Bei der Gründung eines Betriebs übersenden Sie Ihrem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem Dokument geben Sie zum Beispiel an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Zudem können Sie eine USt-IdNr. beantragen: Bestenfalls nutzen Sie diese bequeme Möglichkeit! Sie erhalten wenige Wochen später Ihre USt-IdNr. und sind damit optimal auf EU-weite Geschäfte mit anderen Unternehmen vorbereitet.
Wenn Sie bereits über ein Unternehmen verfügen, können Sie die USt-IdNr. nachträglich beantragen. Diesen Antrag stellen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern. Die einfachste Variante ist, das Online-Antragsformular zu nutzen. Nennen Sie in diesem Formular unter anderem das zuständige Finanzamt. Die USt-IdNr. empfangen sie anschließend per Post. Das Verfahren ist kostenlos.
Bei Geschäften mit anderen Unternehmen in der EU müssen Sie Ihre USt-IdNr. auf der Rechnung in eindeutiger Weise angeben. Es reicht nicht, die USt-IdNr. im Briefkopf zu nennen: Fügen Sie die Nummer innerhalb des Rechnungsdokuments ein.
Wenn Sie zusätzlich die USt-IdNr. Ihres Geschäftspartners in die Rechnung einbinden müssen, erfordert das eine Prüfung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit dieser Angabe zu gewährleisten. Hierfür bietet das Bundeszentralamt für Steuern ein EU-weites Abfragetool. Lassen Sie sich die Richtigkeit schriftlich bestätigen oder fertigen Sie einen Screenshot an!
Die Beantragung der USt-IdNr. ist leicht, die Regelungen der EU-Umsatzbesteuerung sind dagegen kompliziert. Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Guhr Steuerberatung in Berlin, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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