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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Zweck und Tipps

Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich um eine EU-weit standardisierte Kennzeichnung von Unternehmen. Bei Transaktionen mit Geschäftspartnern im EU-Ausland ist sie unverzichtbar. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen ausschließlich innerhalb Deutschlands anbieten, benötigen Sie diese Nummer nicht: Sie kann als Alternative zur gewöhnlichen Steuernummer dennoch wertvolle Dienste leisten!
Inhaltsübersicht

In diesem Artikel beleuchten wir, welche Funktion die USt-IdNr. erfüllt. Zugleich widmen wir uns der Frage, ob Sie diese Nummer beantragen sollten. Wir legen auch dar, wie diese Beantragung erfolgt. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Steuerkanzlei!

 

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USt-IdNr.: Bedeutung im Geschäftsverkehr

 

Die Regelungen des EU-Binnenmarkts zielen darauf ab, Geschäfte zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedsländern zu erleichtern. Eine zentrale Rolle spielt die Umsatzbesteuerung: Mit einem vereinheitlichten Verfahren sorgt die EU für eine reibungslose Geschäftsabwicklung.

 

In vielen Fällen erfolgt die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen im Land des Empfängers, sofern es sich um ein B2B-Geschäft zwischen Regelunternehmern handelt: Der Leistungserbringer weist entsprechend keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Dieses System funktioniert aber nur, wenn Finanzämter Missbrauch zuverlässig verhindern können: Die einheitliche Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gewährleistet dies.

 

Auf entsprechenden Rechnungen müssen die USt-IdNr. des Erbringers und des Empfängers stehen. Mit diesen Angaben können Finanzbeamte die korrekte Versteuerung nachvollziehen.

 

Wichtig für den innereuropäischen Geschäftsverkehr

 

Die USt-IdNr. ist bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern verpflichtend. Das gilt gleichermaßen für Warenlieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Die exakten Regelungen der Versteuerung hängen von der Art des Geschäfts ab – Ihre Steuerberatung versorgt Sie mit allen erforderlichen Informationen.

 

Geben Sie auf diesen Rechnungen Ihre USt-IdNr. an. Diese besteht aus einer Länderkennzeichnung (Deutschland = DE) und neun Ziffern. Nennen Sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Leistungen zudem die USt-IdNr. des Empfängers, sofern er die Versteuerung verantwortet.

 

Rechnungen in Deutschland: USt-IdNr. oder Steuernummer

 

Sie sind umsatzsteuerpflichtig und verdienen mit Waren oder Dienstleistungen innerhalb Deutschlands Geld? Dann stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:

 

– Fügen Sie Ihren Rechnungen die USt-IdNr. hinzu.

– Geben Sie alternativ Ihre klassische Steuernummer an.

 

Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro verlangt das Finanzamt weder eine USt-IdNr. noch eine Steuernummer.

 

Kleinunternehmer und USt-IdNr.

 

Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Entsprechend müssen Sie auch keine USt-IdNr. angeben. Bei Geschäften mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern kann sich die Nennung einer USt-IdNr. dennoch als notwendig oder sinnvoll erweisen. Ihre Guhr Steuerberatung erläutert Ihnen die Details! Eine USt-IdNr. können Sie auch als Kleinunternehmer kostenlos beantragen.

 

Praktische Hinweise zur USt-IdNr.

 

Nun kennen Sie die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Doch wie erhalten Sie diese individuelle Nummer? Und was müssen Sie bei der Verwendung beachten? Wir beantworten Ihnen diese Fragen.

 

So beantragen Sie eine USt-IdNr.

 

Bei der Gründung eines Betriebs übersenden Sie Ihrem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem Dokument geben Sie zum Beispiel an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Zudem können Sie eine USt-IdNr. beantragen: Bestenfalls nutzen Sie diese bequeme Möglichkeit! Sie erhalten wenige Wochen später Ihre USt-IdNr. und sind damit optimal auf EU-weite Geschäfte mit anderen Unternehmen vorbereitet.

 

Wenn Sie bereits über ein Unternehmen verfügen, können Sie die USt-IdNr. nachträglich beantragen. Diesen Antrag stellen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern. Die einfachste Variante ist, das Online-Antragsformular zu nutzen. Nennen Sie in diesem Formular unter anderem das zuständige Finanzamt. Die USt-IdNr. empfangen sie anschließend per Post. Das Verfahren ist kostenlos.

 

USt-IdNr. im EU-Geschäftsverkehr

 

Bei Geschäften mit anderen Unternehmen in der EU müssen Sie Ihre USt-IdNr. auf der Rechnung in eindeutiger Weise angeben. Es reicht nicht, die USt-IdNr. im Briefkopf zu nennen: Fügen Sie die Nummer innerhalb des Rechnungsdokuments ein.

 

Wenn Sie zusätzlich die USt-IdNr. Ihres Geschäftspartners in die Rechnung einbinden müssen, erfordert das eine Prüfung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit dieser Angabe zu gewährleisten. Hierfür bietet das Bundeszentralamt für Steuern ein EU-weites Abfragetool. Lassen Sie sich die Richtigkeit schriftlich bestätigen oder fertigen Sie einen Screenshot an!

 

USt-IdNr. und Website: Angabepflicht im Impressum

 

Sie verfügen über eine USt-IdNr.? Dann müssen Sie diese auf Ihren Webpräsenzen im Impressum nennen. Andernfalls droht eine teure Abmahnung. Verwechseln Sie die USt-IdNr. nicht mit Ihrer Steuernummer: Nur die USt-IdNr. unterliegt der Impressumspflicht.

 

USt-IdNr. und Steuerrecht: Beratung durch Experten

 

Die Beantragung der USt-IdNr. ist leicht, die Regelungen der EU-Umsatzbesteuerung sind dagegen kompliziert. Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Guhr Steuerberatung in Berlin, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben!

 

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

 

Wann bekomme ich eine USt IdNr.?

Bei einer Neugründung können Sie die USt IdNr. direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Nutzen Sie hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auch später können Sie sich jederzeit eine USt IdNr. erteilen lassen: Ansprechpartner ist dann das Bundeszentralamt für Steuern.

Wer kann eine Umsatzsteuer ID beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmer gemäß § 2 des Umsatzsteuergesetzes. Das gilt unabhängig von der Rechtsform. Einzelunternehmer können genauso wie Personen- und Kapitalgesellschaften eine USt IdNr. beantragen. Auch der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden spielt hierbei keine Rolle.

Kann ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Auch Kleinunternehmer können beim Bundeszentralamt für Steuern eine USt IdNr. beantragen. Beachten Sie, dass die Verwendung dieser USt IdNr. im innereuropäischen Geschäftsverkehr steuerrechtliche Konsequenzen hat. Ihre Steuerexperten zeigen Ihnen die Folgen auf – lassen Sie sich beraten.

Ist die Steuernummer die USt ID?

Nein, hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Nummern. Für den Geschäftsverkehr mit Partnern im EU-Ausland benötigen Sie zwingend eine EU-weit standardisierte USt IdNr. Andernfalls genügt eine klassische Steuernummer wie die Steuer-ID. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Steuerberatung!

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Machen Freiberufler oder Gewerbetreibende von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, entfällt bei ihren Betriebseinnahmen die Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für diese Befreiung gelten aber Umsatzgrenzen: Überschreiten Sie eine der festgelegten Grenzen, erfolgt zum nächsten Jahr der Wechsel in die Regelbesteuerung.
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