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Freiberuflich als Ingenieur: Das gibt es zu beachten

Als selbstständiger Ingenieur genießen Sie im Regelfall die Vorzüge der Freiberuflichkeit. Trifft das auch für Ihre geplante Selbstständigkeit zu? Dieser Frage widmen wir uns in den folgenden Abschnitten. Darüber hinaus interessieren viele weitere Aspekte: Die Bandbreite reicht von den Formalitäten der Anmeldung bis zur Rechtsformwahl.
Inhaltsübersicht

Grundsätzlich sollten Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gründlich abwägen. Zu den Vorteilen zählen die unternehmerische Freiheit und attraktive Verdienstmöglichkeiten. Die Anweisungen eines Vorgesetzten ausführen? Das gehört als freiberuflicher Ingenieur der Vergangenheit an! Dem stehen Nachteile wie schwankende Einkünfte und das betriebswirtschaftliche Risiko gegenüber. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob die Selbstständigkeit zur eigenen Persönlichkeit passt!

 

Freiberuflicher Ingenieur: Diese Voraussetzungen gelten

 

Das Einkommensteuergesetz zählt im § 18 sogenannte Katalogberufe auf. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die der Gesetzgeber den freien Berufen zurechnet. Das Gesetz erwähnt explizit den Ingenieurberuf: Fast alle Ingenieure dürfen ihre selbstständige Tätigkeit freiberuflich ausüben.

 

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel. Die Nennung als Katalogberuf bedeutet nicht automatisch, dass das Finanzamt und das Gewerbeamt einen freiberuflichen Status akzeptieren. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Ihre Geschäftstätigkeit einen unmittelbaren Bezug zur Ingenieursausbildung aufweist. Sie bieten zum Beispiel in folgenden Bereichen Leistungen an:

 

– Forschung und Entwicklung

– Versuchs- und Prüfwesen

– Konstruktion

– Montage und Kundendienst

– technische Verwaltung

 

Ihr Angebot kann auch beratend sein. Bei der Einordnung kommt es darauf an, ob Ihre Beratungsleistungen direkt mit den Kernbereichen des Ingenieurberufs zusammenhängen. Konzentrieren Sie sich als freiberuflicher Ingenieur auf betriebswirtschaftliche Aspekte, gefährden Sie den freiberuflichen Status. Theoretisch können Sie in diesem Fall als freiberuflicher und beratender Betriebswirt agieren, das setzt jedoch eine entsprechende Ausbildung voraus. Als ausgebildeter Ingenieur müssten Sie eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung nachweisen.

 

Zudem spielt die konkrete Ausgestaltung Ihrer Geschäftstätigkeit eine zentrale Rolle. Vermittlungstätigkeiten jedweder Art führen dazu, dass das Finanz- oder Gewerbeamt einen Gewerbebetrieb annimmt. Vermitteln Sie gegen Provision zum Beispiel Software für die technische Verwaltung, fällt das in den Bereich Gewerbebetrieb. Unter Umständen kann es sich lohnen, verschiedene Geschäftsbereiche zu trennen. Arbeiten Sie zugleich als Freiberufler und Gewerbetreibender! Das setzt voraus, dass Sie die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beider Segmente separat erfassen.

 

Vorteile der freiberuflichen Ingenieurstätigkeit

 

Warum ist die Einstufung als freiberuflicher Ingenieur so wichtig? Freiberufler profitieren im Vergleich zu Gewerbetreibenden von vielfältigen Vorzügen. Dazu gehören:

 

– Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

– Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer.

– Sie dürfen unabhängig vom Umsatz eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Eine Bilanz ist nicht erforderlich.

 

Es empfiehlt sich deshalb, in Grenzfällen auf die Einstufung als Freiberufler hinzuwirken. Ihre Guhr Steuerberatung hilft dabei!

 

Existenzgründung als freiberuflicher Ingenieur

 

Sie haben sich als Ingenieur für den Schritt in die Selbstständigkeit entschieden? Beginnen Sie unmittelbar mit den Vorbereitungen! Erstellen Sie zum Beispiel einen Businessplan. Ein solcher Geschäftsplan erweist sich als notwendig, wenn Sie Ihre Existenzgründung mit Fördermitteln oder einem Bankkredit finanzieren wollen. Ihre Ansprechpartner fordern einen prägnant formulierten Businessplan inklusive Finanzteil.

 

Befassen Sie sich in dieser Vorbereitungsphase mit allen relevanten Aspekten. Der Umfang dieser Überlegungen hängt von Ihrem Geschäftskonzept ab. Einige Ingenieure arbeiten als Soloselbstständige von ihrem Homeoffice aus, andere wollen Mitarbeiter beschäftigen und Büroräume anmieten. Es liegt auf der Hand, dass die zweite Variante mit einem deutlich höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand einhergeht. Beschäftigen Sie sich im Vorfeld auch mit Themen wie der Rechtsformwahl: Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist insbesondere wichtig, wenn Sie mit anderen Ingenieuren einen gemeinsamen Betrieb gründen. Widmen Sie sich auch steuerrechtlichen Themenfeldern wie Freiberufler und Steuerfreibetrag, Kleinunternehmerregelung und Abschreibungsregeln!

 

Betriebsgründung beim Finanzamt melden

 

Ein wesentlicher Vorteil der Freiberuflichkeit ist, dass der bürokratische Aufwand geringer als bei einem Gewerbebetrieb ist. Diesen Vorzug lernen Sie bereits bei der Anmeldung schätzen. Während sich Gewerbetreibende an das Finanzamt und das Gewerbeamt wenden müssen, genügt bei Freiberuflern eine Mitteilung an das Finanzamt.

 

Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und reichen Sie diesen auf elektronischem Weg ein. Geben Sie in dem Formular an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen.

 

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

 

Steuerberater beauftragen

 

Die steuerrechtlichen Regeln für Selbstständige sind komplex. So sieht der Gesetzgeber zwar viele Möglichkeiten der Steueroptimierung auf, viele Laien kennen diese Optionen aber nicht. Es spricht deshalb viel dafür, als freiberuflicher Ingenieur mit einer etablierten Steuerberatung zusammenzuarbeiten!

 

Ist ein Ingenieur ein Freiberufler?

Im Regelfall lässt sich diese Frage bejahen. Der Ingenieurberuf gehört zu den Katalogberufen nach § 18 EStG, es handelt sich um einen typischen freien Beruf. Gleichwohl kommt es auf den Einzelfall an. Sie müssen Ihre Tätigkeit im Sinne der Freiberuflichkeit ausüben.

Wann ist ein Ingenieur Freiberufler?

Sie profitieren vom freiberuflichen Status, wenn Ihre Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Kernbereichen der Ingenieursausbildung stehen. Verzichten Sie darüber hinaus auf Angebote, die in den Bereich des Gewerbebetriebs fallen. Das gilt insbesondere für Vermittlungs- und Verkaufstätigkeiten.

Kann man sich als Ingenieur selbstständig machen?

Sie können jederzeit und ohne Voraussetzungen als Ingenieur einen Betrieb gründen. Es fragt sich jedoch, ob Sie die Kriterien der Freiberuflichkeit erfüllen. Zudem sollten Sie abwägen, ob der Schritt in die Selbstständigkeit in Ihrem Fall sinnvoll ist.

 

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