fbpx

Steuernummer beantragen: Das müssen Freiberufler wissen

Selbstständige benötigen eine spezifische Steuernummer: Das trifft auf Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen zu. Die Steuer-Identifikationsnummer reicht hierfür nicht aus, das Finanzamt vergibt bei einer Betriebsgründung eine separate Steuernummer.
Inhaltsübersicht

Mit dieser Steuernummer identifiziert die Finanzbehörde Ihren Betrieb: Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als freiberuflicher Soloselbstständiger arbeiten oder als freiberuflicher Unternehmer mehrere Mitarbeiter beschäftigen.

 

Sie benötigen steuerliche Beratung?

Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen. Profitiere von unserer Expertise für die Steuerberatung von Freiberuflern, Gewerbetreiben und kleinen Unternehmen.

Provenexpert Widget

 

Die Bedeutung der Steuernummer

 

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Andernfalls kann das zuständige Finanzamt Ihr Verhalten als Steuerhinterziehung werten. Finanzbehörden haben das nachvollziehbare Interesse, von jeder Betriebsgründung zu erfahren. Nur auf dieser Basis können sie Steuererklärungen und Steuern einfordern.

 

Unterschied zwischen Steuer-IdNr. und Steuernummer

 

Die Finanzbehörden weisen jedem Bewohner nach der Geburt oder Einwanderung eine steuerliche Identifikationsnummer zu. Diese elfstellige Steuer-IdNr. gilt das gesamte Leben, auch bei Umzügen bleibt sie unverändert.

 

Bei der Einführung der Steuer-IdNr. im Jahr 2007 plante der Staat, dass diese Identifikationsnummer die bisher üblichen Steuernummern ablöst. Von diesem Plan hat er sich aber verabschiedet. Ob freiberuflich oder als Arbeitnehmer beschäftigt: Neben der Steuer-IdNr. brauchen Sie für jede Einkunftsart weiterhin eine zusätzliche Steuernummer.

 

Freiberuflich im Nebenerwerb und Steuernummer

 

Viele Existenzgründer arbeiten in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die unternehmerische Tätigkeit beginnen sie im Nebenerwerb. Das trifft auch auf Sie zu? Als Arbeitnehmer verfügen Sie bereits über eine Steuernummer, dennoch benötigen Sie als Freiberufler in der Regel eine weitere Steuernummer. Senden Sie Ihrem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu: Die Behörde übermittelt Ihnen bei Bedarf eine separate Steuernummer. Holen Sie im Vorfeld am besten den Rat einer etablierten Steuerberatung ein! Die Experten geben unter anderem über die steuerlichen Auswirkungen Auskunft.

 

Aufbau der Steuernummer

 

Der Aufbau der dreizehnstelligen Steuernummern ist bundesweit standardisiert. Sie bestehen aus folgenden Elementen:

 

– Bundesfinanzamtsnummer

– Bezirksnummer

– persönliche Unterscheidungsnummer

– Prüfziffer

 

Bei einem Umzug oder bei anderen Ereignissen wie einer Heirat und einer anschließenden Zusammenveranlagung kann sich die Steuernummer ändern.

 

So beantragen Sie als Freiberufler eine Steuernummer

 

Wenn Sie künftig freiberuflich arbeiten wollen, teilen Sie das Ihrem Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit. Das Ausfüllen dieses Dokuments können Sie auch Ihrer Steuerberatung überlassen. Mit diesem Dokument fragt die Finanzbehörde alle relevanten Daten ab. Dazu gehört auch die Frage, ob Sie von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Zudem beantragen Sie mit diesem Formular eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern Sie diese brauchen.

 

Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend automatisch eine Steuernummer zu. Eine mögliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern.

 

Freiberufler: Steuernummer fristgerecht beantragen

 

Sie haben ab Betriebsaufnahme einen Monat lang Zeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch einzureichen. Konkret bedeutet das: Sie können auch im Vorfeld schon freiberuflich arbeiten und Einnahmen generieren. Bestenfalls kümmern Sie sich aber frühzeitig um diese Aufgabe! Denken Sie daran, dass Sie Ihre Steuernummer zum Beispiel auf Rechnungen angeben müssen. Ihre Guhr Steuerberatung unterstützt Sie im Rahmen einer Existenzgründung auch bei dieser Herausforderung!

 

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

 

Fragen und Antworten 

 

Haben Freiberufler eine Steuernummer?

Als Freiberufler benötigen Sie eine separate Steuernummer. Verwechseln Sie diese Steuernummer nicht mit der Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Bewohner automatisch zugeteilt bekommt. Es genügt auch nicht, wenn Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer bereits über eine Steuernummer verfügen. Ihre freiberufliche Tätigkeit müssen Sie beim Finanzamt unabhängig davon anmelden!

Wie sieht die Steuernummer eines Freiberuflers aus?

Die Steuernummer besteht aus 13 Ziffern, hierfür gilt ein bundesweiter Standard. Aus dieser Steuernummer lässt sich unter anderem das zuständige Finanzamt und der Finanzamtsbezirk herauslesen. Die persönliche Unterscheidungsnummer identifiziert Sie als Steuerpflichtigen.

Habe ich als Freiberufler zwei Steuernummern?

Wenn Sie hauptberuflich und ausschließlich freiberuflich arbeiten, verfügen Sie nur über eine Steuernummer. Zusätzlich besitzen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Kennzeichnungen – verwechseln Sie die Identifikationsnummern nicht MIT der Steuernummer!

 

Ähnliche Beiträge

Mit einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung erfassen alle Freiberufler und viele Gewerbetreibende ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sie füllen hierfür die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung aus: Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt den Jahresgewinn, der die Grundlage für die Steuerberechnung bildet.
Als Freelancer arbeiten Sie für verschiedene Auftraggeber und profitieren von den Vorteilen der Selbstständigkeit. Zugleich erweist sich dieses selbstständige Arbeiten als Herausforderung: Das gilt insbesondere für die steuerrechtlichen Aspekte.
Bei manchen Berufen fällt es schwer, zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eines der prominentesten Beispiele für diese Herausforderung ist der Beruf des Coaches. Die steuerrechtliche Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender beschäftigt häufig Finanzgerichte.
Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt mit unseren Experten einen Termin für eine Erstberatung.