Steuernummer beantragen: Das müssen Freiberufler wissen
Selbstständige benötigen eine spezifische Steuernummer: Das trifft auf Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen zu. Die Steuer-Identifikationsnummer reicht hierfür nicht aus, das Finanzamt vergibt bei einer Betriebsgründung eine separate Steuernummer.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelMit dieser Steuernummer identifiziert die Finanzbehörde Ihren Betrieb: Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als freiberuflicher Soloselbstständiger arbeiten oder als freiberuflicher Unternehmer mehrere Mitarbeiter beschäftigen.
Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Andernfalls kann das zuständige Finanzamt Ihr Verhalten als Steuerhinterziehung werten. Finanzbehörden haben das nachvollziehbare Interesse, von jeder Betriebsgründung zu erfahren. Nur auf dieser Basis können sie Steuererklärungen und Steuern einfordern.
Die Finanzbehörden weisen jedem Bewohner nach der Geburt oder Einwanderung eine steuerliche Identifikationsnummer zu. Diese elfstellige Steuer-IdNr. gilt das gesamte Leben, auch bei Umzügen bleibt sie unverändert.
Bei der Einführung der Steuer-IdNr. im Jahr 2007 plante der Staat, dass diese Identifikationsnummer die bisher üblichen Steuernummern ablöst. Von diesem Plan hat er sich aber verabschiedet. Ob freiberuflich oder als Arbeitnehmer beschäftigt: Neben der Steuer-IdNr. brauchen Sie für jede Einkunftsart weiterhin eine zusätzliche Steuernummer.
Der Aufbau der dreizehnstelligen Steuernummern ist bundesweit standardisiert. Sie bestehen aus folgenden Elementen:
- Bundesfinanzamtsnummer
- Bezirksnummer
- persönliche Unterscheidungsnummer
- Prüfziffer
Bei einem Umzug oder bei anderen Ereignissen wie einer Heirat und einer anschließenden Zusammenveranlagung kann sich die Steuernummer ändern.
Wenn Sie künftig freiberuflich arbeiten wollen, teilen Sie das Ihrem Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit. Das Ausfüllen dieses Dokuments können Sie auch Ihrer Steuerberatung überlassen. Mit diesem Dokument fragt die Finanzbehörde alle relevanten Daten ab. Dazu gehört auch die Frage, ob Sie von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Zudem beantragen Sie mit diesem Formular eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern Sie diese brauchen.
Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend automatisch eine Steuernummer zu. Eine mögliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern.
Sie haben ab Betriebsaufnahme einen Monat lang Zeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch einzureichen. Konkret bedeutet das: Sie können auch im Vorfeld schon freiberuflich arbeiten und Einnahmen generieren. Bestenfalls kümmern Sie sich aber frühzeitig um diese Aufgabe! Denken Sie daran, dass Sie Ihre Steuernummer zum Beispiel auf Rechnungen angeben müssen. Ihre Guhr Steuerberatung unterstützt Sie im Rahmen einer Existenzgründung auch bei dieser Herausforderung!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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