Kleinunternehmer und der Wechsel zur Regelbesteuerung
Machen Freiberufler oder Gewerbetreibende von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, entfällt bei ihren Betriebseinnahmen die Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für diese Befreiung gelten aber Umsatzgrenzen: Überschreiten Sie eine der festgelegten Grenzen, erfolgt zum nächsten Jahr der Wechsel in die Regelbesteuerung.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelWir erläutern Ihnen in diesem Artikel, unter welchen Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung entfällt und welche Folgen sich daraus ergeben. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit dem freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und der Möglichkeit, zwischen beiden Regelungen hin- und herzuwechseln.
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Der Gesetzgeber knüpft die Kleinunternehmerregelung und damit die Nichterhebung der Umsatzsteuer an klare Bedingungen. Kleinunternehmer müssen diese beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr betrug höchstens 22.000 Euro.
- Der Umsatz im aktuellen Kalenderjahr liegt voraussichtlich bei höchstens 50.000 Euro.
Bei Gründern gelten dieselben Werte, allerdings beziehen sie sich auf das Gründungsjahr und das Folgejahr. Beide Jahresumsätze müssen Unternehmer plausibel schätzen, da aus nachvollziehbaren Gründen keine Zahlen vorliegen. Im Gründungsjahr darf der Umsatz voraussichtlich bei höchstens 22.000 Euro und im Folgejahr bei höchstens 50.000 Euro liegen.
Die Kleinunternehmerregelung entfällt im nächsten Jahr automatisch, wenn Gründer oder etablierte Unternehmer im aktuellen Jahr die Grenze von 22.000 Euro übertreffen. Der maßgebliche Umsatz im Jahr 2022 beläuft sich auf 23.000 Euro? Dann gelten Sie 2023 nicht mehr als Kleinunternehmer, Sie wechseln in die Regelbesteuerung!
Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um ein Wahlrecht: Als Gründer mit einem entsprechend geringen Umsatz entscheiden Sie sich, ob Sie diese Option nutzen oder die Regelbesteuerung vorziehen. Diese Entscheidung treffen Sie unter Umständen auch als erfahrener Unternehmer, wenn Ihr Jahresumsatz unter die Umsatzgrenze rutscht. Sie können im Folgejahr als Kleinunternehmer agieren oder auf diesen Status verzichten, sofern Sie nicht bereits einen ausdrücklichen und bindenden Verzicht erklärt haben.
Beachten Sie: Bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung binden Sie sich fünf Jahre. Erst danach können Sie wieder von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch machen. Mindestens fünf Kalenderjahre lang gilt für Sie die Regelbesteuerung - Ihr tatsächlicher Umsatz spielt keine Rolle.
Viele Betroffene fragen sich, wie der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung vonstattengeht. Bei einem umsatzbasierten Pflichtwechsel erfolgt der Wechsel weitgehend automatisiert, gegenüber dem Finanzamt müssen Sie diesen nicht ausdrücklich erklären. Es besteht aber dringender Handlungsbedarf für Ihre Buchhaltung!
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob Kleinunternehmer weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Hierfür genügt der Blick auf den maßgeblichen Umsatz. Überschreiten Sie im jeweiligen Jahr die Grenze von 22.000 Euro, erhebt das Finanzamt unmittelbar für das Folgejahr Umsatzsteuer. Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Sie erwirtschaften 2022 einen maßgeblichen Umsatz von 23.000 Euro und reichen Ihre Steuererklärung im Mai 2023 ein. Das Finanzamt betrachtet Sie in diesem Fall ab dem 01.01.2023 als umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen für das komplette Jahr 2023 Umsatzsteuer bezahlen - auch rückwirkend!
Wenn Sie zum Start des neuen Jahres verpflichtend oder freiwillig in die Regelbesteuerung wechseln, müssen Sie unmittelbar Ihre Rechnungen anpassen. Weisen Sie die Umsatzsteuer mit dem für Ihre Waren oder Dienstleistungen geltenden Steuersatz aus! Bestenfalls bewahren Sie diese Beträge auf einem separaten Konto auf, sodass Sie die spätere Umsatzsteuerforderung des Finanzamts problemlos begleichen können. Verfügen Sie über ausreichend finanzielle Mittel, ist dieser Schritt nicht erforderlich.
Das Finanzamt wird die Umsatzsteuer einfordern: Dabei ist es unerheblich, ob Sie diese Steuer tatsächlich von Ihren Kunden erhoben haben. Bei gewerblichen Kunden können Sie korrigierte Rechnungen versenden, wenn Sie die Umsatzsteuer vergessen haben. Bei Privatkunden ist das nicht möglich. Bestenfalls denken Sie rechtzeitig daran!
Wenn Sie die Grenze von 22.000 Euro Jahresumsatz überschreiten, fallen Sie im nächsten Jahr aus der Kleinunternehmerregelung. Hierbei handelt es sich aber um keinen ausdrücklichen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, entsprechend ist die fünfjährige Bindungsfrist irrelevant. Sobald Ihr Umsatz wieder 22.000 Euro oder weniger beträgt, kehren Sie in die Kleinunternehmerregelung zurück!
Beim Wechsel von der Nichterhebung der Umsatzsteuer in die Regelbesteuerung können vielfältige Fragen und Probleme entstehen. So interessiert zum Beispiel, wie Sie mit Rechnungsbeträgen im Umfeld des Jahreswechsels umgehen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihre kompetente Guhr Steuerberatung!
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Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
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Wie wechselt man zur Regelbesteuerung?
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- Bildquelle: Pexels.com - Liza Summer

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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