fbpx

Die Vorsteuer und die Umsatzsteuer: Bedeutung für Unternehmen

vorsteuer umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerarten im deutschen Steuerrecht. Der normale Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 %. Diese Steuerart besteuert gezielt den Mehrwert, der Staat belegt damit die Einkäufe von Endverbrauchern mit einer Steuer. Unternehmen will er nicht belasten, aus diesem Grund existiert der Mechanismus des Vorsteuerabzugs.
Inhaltsübersicht

 

Die beiden Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer sind unmittelbar miteinander verbunden. Unternehmen erheben von ihren Kunden Umsatzsteuer und leiten diese an das Finanzamt weiter. Zugleich bezahlen sie beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen können.

Sie benötigen steuerliche Beratung?

Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen. Profitiere von unserer Expertise für die Steuerberatung von Freiberuflern, Gewerbetreiben und kleinen Unternehmen.

Provenexpert Widget

 

Vorsteuer und Umsatzsteuer: Es kommt auf die Perspektive an!

Grundsätzlich sind die Vorsteuer und die Umsatzsteuer identisch: Es handelt sich um zwei Seiten einer Medaille. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen die Umsatzsteuer bezahlt oder erhebt.

 

Vorsteuer: Betriebe verzeichnen auf Eingangsrechnungen einen separat ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Aus ihrer Sicht stellt das eine Vorsteuer dar – sie können sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Umsatzsteuer: Die meisten Unternehmen sind verpflichtet, von ihren Kunden Umsatzsteuer zu verlangen. Die eingenommene Umsatzsteuer führen sie an ihr Finanzamt ab.

 

Diese Steuersätze gelten bei der Umsatzsteuer und Vorsteuer

Der Staat schreibt die Umsatzsteuer für verschiedene Gruppen von Waren und Dienstleistungen exakt vor.

 

Folgende drei Kategorien lassen sich unterscheiden:

  • Normal-Steuersatz von 19 %
  • ermäßigter Steuersatz von 7 %
  • steuerbefreite Leistungen

 

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt zum Beispiel für eine Vielzahl an Lebensmitteln. Es gibt eine lange Liste an Ausnahmen vom normalen Umsatzsteuersatz, die häufig zu politischen und wissenschaftlichen Diskussionen führt.

 

Teilweise basieren diese Ausnahmen auf dem Lobbyismus von einzelnen Interessenverbänden – auf Basis der steuerrechtlichen Logik lassen sie sich kaum erklären.

 

Zu den steuerbefreiten Leistungen gehören diverse ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie die Dienstleistungen in der Pflege. Die Vermietung und Verpachtung befreit der Staat ebenfalls von der Umsatzsteuerpflicht. Eine vollständige Liste finden Sie im § 12 des UStG.

 

Befreiung von der Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. In diesem Fall erheben Sie von Ihren Kunden keine Umsatzsteuer, können bezahlte Vorsteuern aber auch nicht steuerlich geltend machen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist, dass Ihr jährlicher Umsatz die Grenze von 22.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat.

 

Praxistipps zur Vorsteuer und Umsatzsteuer

Die Handhabung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer ist vergleichsweise einfach. Unternehmen verbuchen sämtliche gezahlten Vorsteuerbeträge und eingenommenen Umsatzsteuerbeträge.

 

Anschließend ziehen sie die Vorsteuer von der kassierten Umsatzsteuer ab. Prüfen Sie hierbei, ob Sie die einzelnen Posten als Vorsteuer abziehen können. Wichtig ist auch, dass Sie die Vorsteuer im richtigen Kalenderjahr verbuchen.

 

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Aus dem Verhältnis zwischen eingenommener Umsatzsteuer und geleisteter Vorsteuer ergibt sich der Betrag, den Unternehmen an das Finanzamt abführen müssen. Wenn der Vorsteuerbetrag größer als die Summe der erhobenen Umsatzsteuer ist, haben Betriebe Anspruch auf Erstattung.

 

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung, welche die meisten Freiberufler und Gewerbetreibende vierteljährlich oder monatlich einreichen. Beim Intervall für diese Voranmeldung kommt es auf die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr an. Bei einer Umsatzsteuerzahllast von mehr als 7.500 Euro im vorangegangenen Jahr fordert der Staat eine monatliche Voranmeldung.

 

Dasselbe gilt für neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren, sofern sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Bei einer Vorjahres-Umsatzsteuerlast von höchstens 1.000 Euro kann das Finanzamt auf die Voranmeldungspflicht verzichten, die Ermittlung der Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug nimmt die Behörde im Rahmen der Umsatzsteuererklärung vor.

 

Sinn der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Mit der Verpflichtung zur vierteljährlichen oder monatlichen Voranmeldung reduziert der Staat das Risiko von Zahlungsausfällen. Er verteilt die finanziellen Forderungen gleichmäßig über das Jahr und verhindert damit eine jährliche umfangreiche Zahlungsaufforderung. Unternehmen profitieren von kurzen Intervallen, wenn sie eine Rückerstattung erhalten.

Vorsteuerpauschalisierung als Alternative

Unter bestimmten Umständen ermöglicht der Gesetzgeber einen pauschalisierten Vorsteuerabzug. Zentrale Voraussetzungen sind, dass Unternehmer einem bestimmten Berufs- oder Gewerbezweig angehören, keiner Bilanzpflicht unterliegen und einen maßgeblichen Netto-Jahresumsatz von höchstens 61.356 Euro aufweisen. Pauschalisierung bedeutet, dass sie die Vorsteuer mit einem festgelegten Durchschnittssatz auf Basis ihres Jahresumsatzes errechnen. Die tatsächlich geleistete Vorsteuer spielt keine Rolle – für viele Betriebe ist diese Regelung finanziell vorteilhaft. Näheres erfahren Sie im Artikel „Vorsteuerpauschalisierung“!

 

Vorsteuer abziehen: Unterschied zum Betriebsausgabenabzug

Bei der Handhabung der Vorsteuer und der Betriebsausgaben existiert eine wichtige Abweichung: Bei Betriebsausgaben kommt es im Regelfall auf den Zeitpunkt der Zahlung an, das Datum der Rechnungsstellung ist irrelevant.

 

Bei der Vorsteuer verhält es sich umgekehrt, entscheidend ist das Datum der Rechnung! Stellt Ihnen ein Lieferant Betrag X am 15. Dezember in Rechnung und überweisen Sie diese Summe am 7. Januar, melden Sie die Vorsteuer Ihrem Finanzamt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember!

 

Vorsteuer und Umsatzsteuer: Sichern Sie sich die Vorteile einer Steuerberatung!

Die Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, sofern sie die Vorsteuerpauschalisierung nicht nutzen können oder wollen. Überlassen Sie diese Aufgabe am besten Experten: Ihre Guhr Steuerberatung übernimmt sämtliche Herausforderungen der Finanzbuchführung, der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklärung!

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann ist es eine Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer ist aus Sicht von Unternehmen eine Vorsteuer, wenn sie diese selbst bezahlen. Für den Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen handelt es sich um eine Umsatzsteuer, der Rechnungsempfänger wertet die jeweiligen Beträge als Vorsteuer. Zahlende Betriebe können die Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen – diese Regelung nennt sich Vorsteuerabzug. Das setzt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug voraus.

Was ist der Unterschied zwischen USt und MwSt?

Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind in Deutschland Synonyme. Die rechtlich korrekte Bezeichnung lautet Umsatzsteuer, deshalb heißt die gesetzliche Grundlage Umsatzsteuergesetz.

In der Alltagssprache ist es aber weit verbreitet, die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer zu nennen. In der Fachliteratur handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um eine Steuerart, die den Mehrwert in der Wertschöpfungskette besteuert. Die deutsche Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist nach dieser Definition eine Mehrwertsteuer.

 

Quellen:

Ähnliche Beiträge

Viele Existenzgründer starten als Einzelunternehmer. Diese Rechtsform erweist sich für Gründer als ideal: Zu den Vorteilen gehören der geringe Gründungsaufwand und die niedrigen Kosten. Manche Unternehmer stellen aber bald fest, dass damit auch relevante Nachteile einhergehen. Erwähnung verdienen die beträchtlichen Haftungsrisiken und steuerliche Aspekte.
Selbstständige benötigen eine spezifische Steuernummer: Das trifft auf Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen zu. Die Steuer-Identifikationsnummer reicht hierfür nicht aus, das Finanzamt vergibt bei einer Betriebsgründung eine separate Steuernummer.
Als beratender Ingenieur unterstützen Sie Ihre Auftraggeber bei vielfältigen Projekten. Diese Tätigkeit üben viele Experten selbstständig aus: Vor allem Soloselbstständige und Firmeninhaber mit wenigen Mitarbeitern engagieren sich in diesem Segment. Freiberuflich oder gewerblich? Das ist die entscheidende Frage!
Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt mit unseren Experten einen Termin für eine Erstberatung.