Die Vorsteuer und die Umsatzsteuer: Bedeutung für Unternehmen
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerarten im deutschen Steuerrecht. Der normale Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 %. Diese Steuerart besteuert gezielt den Mehrwert, der Staat belegt damit die Einkäufe von Endverbrauchern mit einer Steuer. Unternehmen will er nicht belasten, aus diesem Grund existiert der Mechanismus des Vorsteuerabzugs.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelDie beiden Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer sind unmittelbar miteinander verbunden. Unternehmen erheben von ihren Kunden Umsatzsteuer und leiten diese an das Finanzamt weiter. Zugleich bezahlen sie beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen können.
Grundsätzlich sind die Vorsteuer und die Umsatzsteuer identisch: Es handelt sich um zwei Seiten einer Medaille. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen die Umsatzsteuer bezahlt oder erhebt.
Vorsteuer: Betriebe verzeichnen auf Eingangsrechnungen einen separat ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Aus ihrer Sicht stellt das eine Vorsteuer dar - sie können sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Umsatzsteuer: Die meisten Unternehmen sind verpflichtet, von ihren Kunden Umsatzsteuer zu verlangen. Die eingenommene Umsatzsteuer führen sie an ihr Finanzamt ab.
Der Staat schreibt die Umsatzsteuer für verschiedene Gruppen von Waren und Dienstleistungen exakt vor.
Folgende drei Kategorien lassen sich unterscheiden:
- Normal-Steuersatz von 19 %
- ermäßigter Steuersatz von 7 %
- steuerbefreite Leistungen
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt zum Beispiel für eine Vielzahl an Lebensmitteln. Es gibt eine lange Liste an Ausnahmen vom normalen Umsatzsteuersatz, die häufig zu politischen und wissenschaftlichen Diskussionen führt.
Teilweise basieren diese Ausnahmen auf dem Lobbyismus von einzelnen Interessenverbänden - auf Basis der steuerrechtlichen Logik lassen sie sich kaum erklären.
Zu den steuerbefreiten Leistungen gehören diverse ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie die Dienstleistungen in der Pflege. Die Vermietung und Verpachtung befreit der Staat ebenfalls von der Umsatzsteuerpflicht. Eine vollständige Liste finden Sie im § 12 des UStG.%20Die%20Steuer%20betr%C3%A4gt%20f%C3%BCr,3%20und%204).)
Die Handhabung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer ist vergleichsweise einfach. Unternehmen verbuchen sämtliche gezahlten Vorsteuerbeträge und eingenommenen Umsatzsteuerbeträge.
Anschließend ziehen sie die Vorsteuer von der kassierten Umsatzsteuer ab. Prüfen Sie hierbei, ob Sie die einzelnen Posten als Vorsteuer abziehen können. Wichtig ist auch, dass Sie die Vorsteuer im richtigen Kalenderjahr verbuchen.
Aus dem Verhältnis zwischen eingenommener Umsatzsteuer und geleisteter Vorsteuer ergibt sich der Betrag, den Unternehmen an das Finanzamt abführen müssen. Wenn der Vorsteuerbetrag größer als die Summe der erhobenen Umsatzsteuer ist, haben Betriebe Anspruch auf Erstattung.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung, welche die meisten Freiberufler und Gewerbetreibende vierteljährlich oder monatlich einreichen. Beim Intervall für diese Voranmeldung kommt es auf die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr an. Bei einer Umsatzsteuerzahllast von mehr als 7.500 Euro im vorangegangenen Jahr fordert der Staat eine monatliche Voranmeldung.
Dasselbe gilt für neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren, sofern sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Bei einer Vorjahres-Umsatzsteuerlast von höchstens 1.000 Euro kann das Finanzamt auf die Voranmeldungspflicht verzichten, die Ermittlung der Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug nimmt die Behörde im Rahmen der Umsatzsteuererklärung vor.
Bei der Handhabung der Vorsteuer und der Betriebsausgaben existiert eine wichtige Abweichung: Bei Betriebsausgaben kommt es im Regelfall auf den Zeitpunkt der Zahlung an, das Datum der Rechnungsstellung ist irrelevant.
Bei der Vorsteuer verhält es sich umgekehrt, entscheidend ist das Datum der Rechnung! Stellt Ihnen ein Lieferant Betrag X am 15. Dezember in Rechnung und überweisen Sie diese Summe am 7. Januar, melden Sie die Vorsteuer Ihrem Finanzamt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember!
Die Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, sofern sie die Vorsteuerpauschalisierung nicht nutzen können oder wollen. Überlassen Sie diese Aufgabe am besten Experten: Ihre Guhr Steuerberatungübernimmt sämtliche Herausforderungen der Finanzbuchführung, der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklärung!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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