Nebenberuflich selbstständig machen: Das gibt es steuerlich zu beachten
Die öffentlich-rechtliche KfW-Bank veröffentlicht jährlich einen Gründungsmonitor, in dem sie Zahlen zu Existenzgründungen bekannt gibt. Beim Blick auf die Statistiken fällt auf: Viele Gründer machen sich im Nebenerwerb selbstständig. 2021 verzeichnete die KfW insgesamt 607.000 Existenzgründungen, davon erfolgten 371.000 im Nebenerwerb.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelDie hohe Anzahl lässt sich leicht erklären: Für viele ist die nebenberufliche Selbstständigkeit attraktiv. In der Regel erzielen sie aus einer Festanstellung ein sicheres Gehalt und reduzieren damit das finanzielle Risiko im Vergleich zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit enorm. Selbst wenn ihre Geschäftsidee nicht trägt, drohen keine finanziellen Schwierigkeiten.
Die große Zahl an nebenberuflichen Existenzgründungen suggeriert, dass dieser Schritt einfach ist. Stimmt das? Welche bürokratischen Hürden müssen Sie meistern? Welche Auswirkungen hat der Nebenerwerb auf Steuern und Sozialversicherungen? Informieren Sie sich in diesem Ratgeber kompakt über die relevanten Aspekte!
Als Gründer treffen Sie in diversen Zusammenhängen auf die Unterscheidung zwischen Nebenberuf und Hauptberuf. Es liegt die Frage nahe, warum diese Einteilung wichtig ist.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einigen Punkten spielt die Einordnung in nebenberufliche und hauptberufliche Selbstständigkeit keine Rolle. Hier verdient insbesondere das Steuerrecht Erwähnung. Bei der Gewinnermittlung ist dies irrelevant. In anderen Bereichen wie dem Sozialversicherungsrecht kommt dieser Unterscheidung erhebliche Bedeutung zu.
In Deutschland existiert mit der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes System: Bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten, die sich prozentual anhand des Brutto-Lohns berechnen.
Hauptberuflich Selbstständige haben dagegen die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen wollen. In beiden Fällen müssen sie die gesamten Versicherungsbeträge stemmen.
Anhand dieser beträchtlichen Differenz können Sie erahnen, warum die Einordnung in Hauptberuf und Nebenberuf große Auswirkungen hat. Wenn Sie in Ihrem Hauptberuf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Kosten.
Für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit fallen dagegen weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge an. Geht die Krankenversicherung davon aus, dass Sie hauptberuflich selbstständig arbeiten, müssen Sie sich selbst versichern! Das bedeutet deutlich höhere Beiträge.
Die Krankenkassen nehmen im Zweifelsfall eine Einzelfallprüfung vor. Hierbei prüfen sie folgende Kriterien:
- Verteilung der Wochenarbeitszeit
- Höhe der beiden Einkommen
- Rechtsform Ihres Betriebs
- Soloselbstständiger oder Angestellte
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, müssen Sie mit der Einstufung als hauptberuflich Selbstständiger rechnen. Ihre Arbeitszeiten und Einkommen spielen für die Versicherung dann eine untergeordnete Rolle. Wenden Sie sich bei Problemen an Ihre Steuerberatung oder an einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht!
Ob neben- oder hauptberufliche Selbstständigkeit: Sie unterliegen der Steuerpflicht! Finanzbehörden interessieren sich im Gegensatz zu Krankenversicherungen nicht, ob ein Neben- oder Haupterwerb vorliegt. Ihnen geht es darum, dass Sie Ihre Einkünfte aus sämtlichen Einkommen ordnungsgemäß versteuern.
Wenn Sie Ihre selbstständige Nebentätigkeit als Einzelunternehmerausüben, unterliegt Ihr Gewinn der Einkommensteuer. Das Finanzamt rechnet hierbei die Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit zusammen. Der Gewinn Ihres Nebenerwerbs errechnet sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.
Vor allem im Gründungsjahr sollten Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen. Dasselbe gilt, wenn sich der Gewinn in den Folgejahren beträchtlich erhöht. Ab einem bestimmten Gewinn und daraus resultierenden Steuerforderungen legt die Finanzbehörde Vorauszahlungen fest.
Die gute Nachricht: Bis zu einem jährlichen Gewinn von 410 Euro aus Ihrer nebenerwerblichen Selbstständigkeit fallen keinerlei Steuern an!
Für Unternehmer mit geringen Umsätzen sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Als Selbstständiger im Nebenerwerb profitieren Sie von einer bürokratischen Erleichterung. Beachten Sie die Umsatzgrenzen: Im vorhergehenden Jahr darf der Umsatz höchstens 22.000 Euro betragen haben, im aktuellen Steuerjahr 50.000 Euro. Bei einer Neugründung gelten diese beiden Werte für das Gründungsjahr und das Folgejahr: Sie dürfen diese schätzen.
Wenn Sie im Nebenberuf selbstständig arbeiten wollen, verdienen insbesondere die Regelungen der Sozialversicherung einen Blick. Zudem sollten Sie sich vergewissern, dass Sie Ihren Gewinn korrekt versteuern. Ihre Guhr Steuerberatungübernimmt das Ausfüllen der Steuererklärungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps zur Steueroptimierung.
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- Bildquelle: Pexels.com - Andrea Piacquadio

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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