Steuererklärung vergessen? Das ist zu tun!
Im beruflichen und privaten Alltagsstress kann Ihnen als Freiberufler oder Gewerbetreibender ein gewichtiger Fehler passieren: Sie versäumen die Abgabefrist für die Steuererklärung. Eventuell denken Sie auch kurz vor dem Abgabetermin an die lästige Pflicht, Ihnen fehlt aber die Zeit für diese aufwendige Aufgabe. Insbesondere bei Unternehmern kann die Vorbereitung der Steuererklärung mehrere Tage dauern.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelIn beiden Fällen gilt: Führen Sie zuerst eine kurze Bestandsanalyse durch. Stellen Sie fest, welche Schritte Sie noch erledigen müssen. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, fragt sich: Welche Informationen und Unterlagen benötigt er? Manche Steuerpflichtige müssen noch große Teile der Buchhaltung vervollständigen, anderen fehlen einzelne Daten in der Einnahmenüberschussrechnung.
Wichtig: Arbeiten Sie auch bei massivem Zeitdruck gewissenhaft. Lücken in der Buchhaltung und damit in der Steuererklärung können kostspielige Folgen haben. Ein klassischer Fehler ist, dass Sie Betriebsausgaben oder Sonderausgaben übersehen. Dann zahlen Sie unnötig hohe Steuern. Nehmen Sie sich lieber ein bisschen mehr Zeit, obwohl Sie die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung vergessen haben!
Freiberufler und Gewerbetreibende müssen mindestens eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das unterscheidet diese Gruppe von Steuerzahlern, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können. Bei einer freiwilligen Steuererklärung wäre es nicht so schlimm, den allgemeinen Abgabetermin zu verpassen: Diese Steuerpflichtigen können die Erklärung problemlos nachreichen.
Bei Unternehmern sieht das anders aus: Sie müssen die Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres übersenden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung einer Steuerberatung überlassen, verlängert sich diese Frist automatisch auf Ende Februar im nächsten Jahr.
Viele Selbstständige müssen weitere Steuererklärungen einreichen - der Abgabetermin ist identisch:
- Umsatzsteuererklärung: Diese Steuererklärung ist erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer abziehen. Sie können darauf nur verzichten, wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
- Gewerbesteuererklärung: Diese Pflicht beschränkt sich auf Gewerbetreibende, Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.
- Körperschaftssteuer: Hierbei handelt es sich um eine Steuer für Kapitalgesellschaften wie GmbHs. Diese Steuer bezieht sich direkt auf das Unternehmen, entsprechend geben Sie die Steuererklärung im Namen dieser juristischen Person ab. Ihre Gewinnausschüttungen vermerken Sie in der privaten Einkommensteuererklärung.
Sie haben die Steuererklärung vergessen, die Abgabefrist ist abgelaufen? In diesem Fall kann das Finanzamt verschiedene Maßnahmen ergreifen. Diese Sanktionen können auf Sie zukommen:
- Verspätungszuschlag: Dieser fällt pro Monat an und orientiert sich an der festgesetzten Steuer. Er beträgt monatlich 0,25 % dieser Steuersumme und mindestens 25 Euro. In den ersten Monaten nach der Abgabefrist können Finanzbehörden auf die Erhebung dieses Zuschlags verzichten, das liegt im Ermessen des Finanzbeamten.
- Zwangsmittel: Diese Instrumente dienen dazu, Sie unter Druck zu setzen. Das häufigste Mittel ist das Zwangsgeld. Aus Sicht des Finanzamts sollen Sie dieses Zwangsgeld nicht bezahlen, sondern stattdessen Ihre Steuererklärung nachreichen. Kommen Sie dieser Pflicht nach, entgehen Sie dieser finanziellen Belastung.
- Steuerschätzung: Wenn Sie trotz Aufforderung weiterhin keine Steuererklärung einreichen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid auf Basis einer Schätzung erstellen. Im Regelfall ist diese Schätzung höher als Ihr tatsächliches Einkommen. Sie müssen weiterhin Ihre Steuererklärung nachreichen.
- Verspätungszinsen: Diese Zinsen bemessen sich an der festgesetzten Steuersumme. Sie verteuern Ihre Steuerzahlungen zusätzlich, sofern Sie Steuern nachzahlen müssen.
Sie stellen erschrocken fest, dass Sie Ihre Steuererklärung vergessen haben? Verlieren Sie keine Zeit und beginnen Sie unmittelbar mit dieser Aufgabe. Wenn Sie Glück haben, meiden Sie mit einem schnellen Nachreichen sämtliche negativen Folgen wie Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld. Insbesondere bei einer kurzen Überschreitung der Abgabefrist von einigen Tagen oder wenigen Wochen bestehen gute Chancen, dass das Finanzamt auf Sanktionen verzichtet.
Gehen Sie schrittweise vor:
- Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung und Ihre Einnahmenüberschussrechnung vollständig sind.
- Ergänzen und überarbeiten Sie Ihre Buchhaltung bei Bedarf.
- Sortieren und kontrollieren Sie Belege.
- Senden Sie Ihrer Steuerberatung alle notwendigen Daten und Dokumente zu. Wenn Sie nicht exakt wissen, welche Informationen und Unterlagen Ihre Steuerberater benötigen: Fragen Sie sofort nach!
Einige Steuerpflichtige denken rechtzeitig an ihre Steuererklärung, stellen aber nachträglich Versäumnisse fest. Sie haben zum Beispiel die Angabe von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben vergessen. Das führt zu einer unnötig hohen Steuerfestsetzung. Diese Situation kann auch eintreten, wenn Sie mit einer Steuerkanzlei zusammenarbeiten: Eine lückenlose Steuererklärung setzt voraus, dass Sie Ihren Steuerberatern sämtliche Informationen zusenden.
In vielen Fällen lassen sich Fehler beheben:
- Wenn das Finanzamt bisher keinen Steuerbescheid versandt hat, können Sie oder Ihre Steuerberatung die geänderte Steuererklärung erneut einreichen. Die Finanzbehörde bearbeitet stets die letzte eingereichte Steuererklärung.
- Bei einem bereits eingegangenen Steuerbescheid können Sie die einmonatige Einspruchsfrist nutzen. Diese leistet auch wertvolle Dienste, wenn der Fehler in Ihrer Verantwortung liegt.
- Alternativ kommt ein Antrag auf schlichte Änderung infrage. Für diese Option spricht, dass das Finanzamt den Steuerbescheid nicht zu Ihrem Nachteil ändern darf. Eine Aufforderung zur Steuernachzahlung bleibt aber bestehen, dieser Antrag hat keine aufschiebende Wirkung.
- Wenn Sie in der Steuererklärung Angaben vergessen haben und die Einspruchsfrist verstrichen ist, gibt es dennoch Chancen auf Korrektur. Die gewöhnliche Einspruchsfrist gilt nicht, wenn Sie nur einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten haben oder der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
Einsprüche und Anträge auf Änderung sind komplex: Überlassen Sie diese Aufgabe am besten Steuerexperten!
Steuererklärung vergessen? Dieses mögliche Ärgernis meiden Sie, indem Sie eine Steuerkanzlei wie die Guhr Steuerberatung beauftragen. Unsere Experten erstellen für Sie sämtliche Steuererklärungen und erinnern Sie rechtzeitig, wenn Daten und Belege fehlen!
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Wie lange kann man rückwirkend die Steuererklärung machen?
Kann man eine Steuererklärung nachreichen?
Wann erinnert das Finanzamt an die Steuererklärung?
- Bildquelle: [ginasanders - de.depositphotos.com](https://de.depositphotos.com/portfolio-1031551.html?content=photo)

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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