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Einen Tag nach der Bundestagswahl - kommt die Vermögensteuer?

Entsprechend des vorläufigen Endergebnisses der Bundestagswahl 2021 gewinnt die SPD die Wahl. Im Parteiprogramm der SPD findet sich neben der Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen und einer Anmerkung zur Reformbedürftigkeit der Erbschaftsteuer auch ein klares "Ja" zur Vermögensteuer.

Entsprechend des vorläufigen Endergebnisses der Bundestagswahl 2021 gewinnt die SPD die Wahl.

Im Parteiprogramm der SPD findet sich neben der Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen und einer Anmerkung zur Reformbedürftigkeit der Erbschaftsteuer auch ein klares "Ja" zur Vermögensteuer.

Die Vermögensteuer besteuert das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen, die Bemessungsgrundlage umfasst also alle in Geld ausgedrückten Werte abzüglich der Schulden.

Bereits in der Antike wurde sie im Römischen Reich erhoben, auch international war sie häufig anzutreffen. Wesentlichstes Argument für die Steuer ist das Leistungsfähigkeitsprinzip (Art. 3 Abs. 1 GG), wesentlichstes Argument dagegen sind negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum (u.a. Studien von EY und ifo), insbesondere auch das Verschrecken internationaler Investoren.

Seit 1997 ist die Vermögensteuer ausgesetzt, damals hatte das Bundesverfassungsgericht die konkrete Ausgestaltung dieser Steuer als verfassungswidrig eingestuft. Dies soll sich nach dem Willen der SPD nun ändern, um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen. Lt. Internationalem Währungsfonds (IWF) verfügt das reichste Prozent der privaten Haushalte über etwa ein Drittel des Nettovermögens.

Olaf Scholz schlägt eine Vermögenssteuer von 1% im Jahr ab zwei Millionen Euro vor. Hierbei soll es keine Steuerfreiheit für die selbst genutzte Wohnung geben, erst recht nicht für vermietete Immobilien. Bei steigenden Grundstücks- und Wohnungspreisen wird die Vermögensteuer somit auch schnell für kleine Unternehmer relevant, die Altersvorsorge betreiben, nicht nur für Superreiche.

In welcher Ausgestaltung die Vermögensteuer sich bei den Koalitionsverhandlungen durchzusetzen vermag bleibt abzuwarten, sie wird in jedem Fall ein sehr ernstes Thema bleiben.

Im Rahmen der strategischen ganzheitlichen Beratung von Unternehmen und Unternehmern kommt hier vermutlich zeitnah ein neuer Spielball hinzu. Wir bleiben für Sie dran!

Warum wurde nach der Bundestagswahl 2021 über eine Vermögensteuer diskutiert?
Nach dem vorläufigen Endergebnis der Bundestagswahl 2021 gewann die SPD die Wahl. In ihrem Parteiprogramm fand sich neben der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und einer Anmerkung zur Reformbedürftigkeit der Erbschaftsteuer auch ein klares "Ja" zur Vermögensteuer. In welcher Ausgestaltung sie sich in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen würde, blieb abzuwarten.
Was besteuert eine Vermögensteuer?
Die Vermögensteuer besteuert das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle in Geld ausgedrückten Werte abzüglich der Schulden. Wesentliches Argument dafür ist das Leistungsfähigkeitsprinzip; dagegen sprechen negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und das Verschrecken internationaler Investoren.
Warum wird die Vermögensteuer in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben?
Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt, weil das Bundesverfassungsgericht die damalige konkrete Ausgestaltung der Steuer als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die SPD wollte dies nach der Bundestagswahl 2021 ändern, um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen; laut IWF verfügt das reichste Prozent der privaten Haushalte über etwa ein Drittel des Nettovermögens.
Wie sah der Vermögensteuer-Vorschlag von Olaf Scholz 2021 aus?
Olaf Scholz schlug eine Vermögensteuer von 1 % im Jahr ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro vor. Eine Steuerfreiheit für die selbst genutzte Wohnung war dabei nicht vorgesehen, erst recht nicht für vermietete Immobilien. Bei steigenden Grundstücks- und Wohnungspreisen würde die Steuer damit schnell auch für kleine Unternehmer relevant, die Altersvorsorge betreiben – nicht nur für Superreiche.

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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