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Grundsätzlich stehen den Finanzbehörden sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung:
– Kontopfändung
– Sachpfändung
– Lohnpfändung
Bei Unternehmern greift das Finanzamt zur Kontopfändung, zusätzlich kann ein Gerichtsvollzieher bewegliches oder unbewegliches Vermögen pfänden. Das Mittel der Lohnpfändung kommt nur bei Teilzeit-Selbstständigen mit sozialversicherungspflichtigen Nebenjob infrage.
Pfändung durch Finanzamt: Gründe und Ablauf
Das Finanzamt pfändet Ihr Konto, wenn Sie Forderungen nicht bei Fälligkeit oder innerhalb der Mahnfrist begleichen. Im Regelfall begründen unbezahlte Steuerforderungen die Vollstreckung. Die Steuerart spielt hierbei keine Rolle. Zudem kann es bei einem festgesetzten, aber unbezahlten Zwangsgeld zu dieser Vollstreckungsmaßnahme kommen.
Bei der Kontopfändung durch das Finanzamt verdienen zwei Aspekte Beachtung:
– Erstens sieht die Abgabenordnung eine kurze Zahlungsfrist vor. Nach § 259 Abgabenordnung (AO) genügt es, wenn die Behörde Ihnen mit einer Mahnung eine Woche bis zum Beginn der Vollstreckung Zeit lässt. Hat sie vor Fälligkeit des Betrags ein Erinnerungsschreiben versandt, kann sie ab dem Fälligkeitstag sofort eine Pfändung einleiten.
– Zweitens müssen Finanzbehörden keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel beantragen. Der jeweilige Steuerbescheid gilt als Vollstreckungstitel. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.
Aufgrund dieser beiden Besonderheiten können zwischen dem Fälligkeitstag beziehungsweise dem Ablauf der Zahlungsfrist und dem Beginn der Pfändung nur wenige Tage liegen. Räumen Sie Schulden beim Finanzamt deshalb eine hohe Priorität ein – versuchen Sie die fälligen Forderungen schnell zu begleichen!
Kontopfändung bei Selbstständigen: Funktionsweise
Wenn Selbstständige dem Finanzamt Geld schulden, müssen sie mit einer Kontopfändung rechnen. Erfahrungsgemäß setzen Beamte zuerst eine Kontopfändung durch, erst später erscheint ein Gerichtsvollzieher für eine mögliche Sachpfändung.
Im ersten Schritt nutzt Ihre Finanzbehörde einen Kontenabruf, um alle Ihre Privat- oder Geschäftskonten zu identifizieren. Diesen Banken als Drittschuldner sendet sie jeweils eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu. Die Dienstleister sperren das jeweilige Guthaben anschließend und überweisen das Geld an das Finanzamt.
Die Pfändung erfolgt unbeschränkt. Wenn Sie als Einzelunternehmer über mehrere private Giro- und Sparkonten sowie ein Geschäftskonto verfügen, bezieht sich die Pfändung auf sämtliche Konten. Reicht Ihr Guthaben nicht aus, wird die Bank auch danach eingehende Beträge sperren.
Teilweise verschont bleibt nur ein privates Pfändungsschutzkonto – die jeweilige Bank berücksichtigt die Pfändungsfreigrenze.
Finanzamt Pfändung aufheben: Diese Optionen gibt
Zuerst die schlechte Nachricht: Finanzbehörden gehen gegenüber säumigen Steuerschuldnern strikt vor. Während Schuldner bei privaten Gläubigern gute Chancen auf eine Ratenzahlungsvereinbarung haben, gewährt ein Finanzamt nur in engen Grenzen eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub.
Bei einer eingeleiteten Vollstreckung kann die Behörde gegebenenfalls einem Vollstreckungsaufschub zustimmen. Hierfür muss ein triftiger Grund vorliegen: Ein Unternehmen ist zum Beispiel in der Existenz bedroht, weil es sich zugleich mit den Folgen einer Flutkatastrophe oder einer Pandemie konfrontiert sieht. Es genügt nicht, dass ein Unternehmen momentan unter eigenständig verursachten Problemen leidet: Das Finanzamt setzt einen weiteren externen Faktor voraus.
Bei Soloselbstständigen und kleineren Firmen können auch persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung zu einem Vollstreckungsaufschub führen. Wichtig: Das Finanzamt fordert einen schriftlichen und gut begründeten Antrag. In diesem Antrag müssen Unternehmer auch aufzeigen, dass sie die Schuld in absehbarer Zeit begleichen können. Bestenfalls überlassen Sie die Kommunikation mit der Finanzbehörde erfahrenen Steuerberatern!
Vor dem Beginn der Vollstreckung gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung zu stellen. Auch hier bedarf es einer ausreichenden Begründung.
Pfändungsschutz für privates Konto beantragen
Das private Pfändungsschutzkonto sichert Betroffenen einen bestimmten Freibetrag für die Lebensführung . Sie halten eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung Ihres Finanzamts in der Hand? Lassen Sie eines Ihrer privaten Girokonten sofort in ein P-Konto umwandeln, damit Sie als Privatperson Geld zur Verfügung haben und zum Beispiel Ihre Miete bezahlen können!
Die Pfändungsfreigrenze beträgt 1.330,16 Euro (Frühjahr 2023). Wenn Sie für ein Kind oder mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind, erhöht sich diese Grenze auf Antrag.
Pfändung vermeiden: Kontaktieren Sie eine Steuerberatung!
Bestenfalls handeln Betroffene, bevor es zur Pfändung durch das Finanzamt bei Selbstständigen kommt. Wenden Sie sich an die Guhr Steuerberatung, um das weitere Vorgehen zu besprechen!
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Die Banken agieren als Drittschuldner und pfänden das Konto im Auftrag des Finanzamts. Im Regelfall sperren sie das entsprechende Guthaben zuerst und leiten es anschließend an die Staatskasse weiter. Sie müssen hierbei die Pfändungsfreigrenzen bei einem privaten P-Konto beachten. Die Einschränkungen werden erst aufgehoben, wenn die Forderung beglichen ist.
Die Behörde darf eine Vollstreckung einleiten, wenn Sie Forderungen schuldig bleiben. Erinnert das Finanzamt vor der Fälligkeit an die Zahlungspflicht, droht bereits ein Tag nach der Fälligkeit eine Pfändung. Andernfalls muss das Finanzamt eine Woche vor dem Vollstreckungsbeginn darüber informieren und entsprechend Zeit zur Zahlung lassen.
Es gibt keine Obergrenze. Das Finanzamt darf Geld und Sachgegenstände einziehen, bis die Forderungen beglichen sind. Bei einem privaten P-Konto profitieren Sie aber von einer Pfändungsfreigrenze. Ungenutztes Guthaben erhöht Ihren finanziellen Spielraum in den Folgemonaten.
Die Pfändung ist eine häufig verwendete Vollstreckungsmaßnahme. Bei Selbstständigen ist vor allem die Kontopfändung relevant. Banken müssen der Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts Folge leisten. Das gilt auch für Zahlungsanbieter wie zum Beispiel PayPal.
Quelle
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/ABC_Forderungspf%C3%A4ndung.html
https://www.vlh.de/wissen-service/lohnpfaendung-und-kontopfaendung-was-darf-das-finanzamt-und-was-muessen-sie-tun.html