Wichtig ist, dass Sie das mehrseitige Formular gründlich studieren und Ihre Einnahmen- sowie Ausgabenposten korrekt eintragen. Andernfalls drohen fehlerhafte Bescheide oder Nachfragen des Finanzamts. Vor allem bei Ihren Betriebsausgaben empfiehlt sich ein umsichtiges Ausfüllen der Anlage EÜR: Die Finanzverwaltung fordert eine akribische Aufteilung Ihrer Ausgaben in verschiedene Ausgabekategorien.
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Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen?
Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Wenn Sie Ihren Gewinn mit der Anlage EÜR ermitteln dürfen, gehören Sie zu einer privilegierten Gruppe. Andere Unternehmer fallen dagegen unter die Bilanzpflicht, sie müssen ihre Einnahmen und Ausgaben mit der aufwendigen doppelten Buchführung festhalten.
Bei Freiberuflern genügt die Einnahmenüberschussrechnung – unabhängig von Ihrem Umsatz und Ihrem Gewinn! Anders sieht es aus, wenn Sie als Gewerbetreibender Geld verdienen. Hier kommt es auf Ihre konkreten Wirtschaftsdaten und Ihre Rechtsform an: Bei einem jährlichen Umsatz von höchstens 600.000 Euro, einem Gewinn von maximal 60.000 Euro und einer Rechtsform wie Einzelunternehmer dürfen Sie ebenfalls eine Anlage EÜR abgeben.
Erzielen Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender Umsätze, müssen Sie die Anlage EÜR verpflichtend einreichen! Ausnahmen gibt es nicht.
Anlage EÜR: Einnahmen und Ausgaben eintragen
Die Anlage EÜR soll dem zuständigen Finanzamt einen Überblick über Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gewähren. Auf vier Seiten (Stand: 2022) tragen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben deshalb in verschiedene Zeilen ein: Halten Sie sich strikt an die jeweiligen Vorgaben!
Die Anlage EÜR besteht aus folgenden Abschnitten:
- Betriebseinnahmen (einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen)
- Betriebsausgaben (einschließlich auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben)
- Ermittlung des Gewinns
- Ergänzende Angaben (zu Rücklagen und stillen Reserven)
- Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen (zu Entnahmen und Einlagen)
Im Abschnitt Betriebseinnahmen unterscheidet das Finanzamt zum Beispiel zwischen umsatzsteuerfreien Einnahmen von Kleinunternehmern und umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen. Beachten Sie solche scheinbaren Feinheiten in der Anlage EÜR konsequent!
Betriebsausgaben richtig zuordnen
Für die Betriebsausgaben sieht die Anlage EÜR mehrere Dutzend Zeilen vor. Die detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben soll Finanzbeamte in die Lage versetzen, die steuerliche Relevanz angemessen zu prüfen.
Im ersten Teil dieses Abschnitts können Sie eine Betriebskostenpauschale eintragen, sofern das Steuerrecht für Ihre Berufsgruppe eine Pauschale vorsieht. Unmittelbar in der Nähe nennen Sie unter anderem die Kosten für Ihren Waren- und Rohstoffbezug.
Anschließend folgen diese Bereiche:
- Absetzung für Abnutzung: Hier tragen Sie Abschreibungen für unbewegliche, bewegliche und immaterielle Güter ein. Es gelten hierfür die Abschreibungsregeln. Bei höheren Investitionssummen müssen Sie eine Abschreibung über mehrere Jahre vornehmen. Die AfA-Tabellen geben präzise Auskunft über die jeweiligen Zeiträume.
- Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen: In diesen Zeilen halten Sie unter anderem Ihre Mietausgaben für das Büro oder das Einzelhandelsgeschäft fest. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nennen Sie allerdings in einem separaten Abschnitt!
- Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Dieser Teil der Anlage EÜR umfasst sämtliche Ausgaben, die in voller Höhe und unmittelbar Ihren Jahresgewinn mindern. Teilen Sie diese Ausgaben in die dafür vorhergesehenen Felder wie Telekommunikation, Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Arbeitsmittel wie Bürobedarf und Werbekosten auf!
- beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Bei diesen Aufwendungen gelten diverse Beschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit. Das trifft unter anderem auf Bewirtungskosten, Ausgaben für Geschenke und Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer zu.
- Kraftfahrzeugkosten: In diesem Abschnitt teilen Sie die Aufwendungen für ein Kfz mit.
Anlage EÜR: Steuerberatung erweist sich als wertvolle Hilfe
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Fragen und Antworten zur EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung ist zwar eine einfache Form der Gewinnermittlung, dennoch überfordert sie viele Unternehmer. Als kompliziert erweisen sich zum Beispiel die Abschreibungsregeln. Kann ich Aufwendungen sofort als Betriebsausgabe geltend machen? Oder muss ich diese über mehrere Jahre abschreiben? Bei diesen und anderen Fragen ist die Guhr Steuerberatung Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Die Anlage EÜR reichen Sie gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein, wenn Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender Umsätze erzielen. Die Abgabepflicht besteht auch dann, wenn Sie einen Verlust aufweisen und entsprechend keine Steuern bezahlen müssen.
Die Anlage EÜR können Sie im Online-Bereich Elster problemlos hinzufügen. Auch bei einer Steuersoftware erledigen Sie diesen Schritt mit einem oder wenigen Klicks. Vergewissern Sie sich vor dem Einreichen Ihrer Steuererklärung, dass Sie alle erforderlichen Anlagen ausgefüllt haben! Neben der Anlage EÜR müssen Sie als Freiberufler zum Beispiel die Anlage S abgeben, Gewerbetreibende reichen die Anlage G ein.
Die wichtigste Voraussetzung ist eine transparente Buchhaltung. Nur bei einer vollständigen Buchführung sind Sie in der Lage, die Anlage EÜR korrekt auszufüllen. Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie die Betriebsausgaben wie vorgesehen aufschlüsseln. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Guhr Steuerberatung!
Quellen
Bildquellen: schlenger86 – de.depositphotos.com/