Die Steuergesetzgebung unterscheidet zwischen Kapital- und Personengesellschaften: Die Art der Besteuerung differiert erheblich. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH besteuert der Staat unmittelbar den Gewinn des Unternehmens, bei Personengesellschaften berechnet er die Steuern auf die Einkünfte der Beteiligten. Die zentrale Gewinnsteuer für GmbHs ist die Körperschaftssteuer, während Einzelunternehmer, Beteiligte an einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und anderer Personengesellschaften ihr Einkommen mit der Einkommensteuer versteuern.
Sie benötigen steuerliche Beratung? Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen. Profitiere von unserer Expertise für die Steuerberatung von Freiberuflern, Gewerbetreiben und kleinen Unternehmen.
So besteuert der Staat GmbHs
Die Steuerpflicht von GmbHs umfasst besondere Steuern für Kapitalgesellschaften und Steuern, die Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen bezahlen. Die Steuern im Überblick:
– Körperschaftssteuer auf den Gewinn
– Solidaritätszuschlag (Höhe orientiert sich an Körperschaftssteuer)
– Gewerbesteuer
– Umsatzsteuer
Die Körperschaftssteuer und den Solidaritätszuschlag stemmen alle Kapitalgesellschaften. Gewerbe- und Umsatzsteuer überweisen Betriebe unabhängig von der Rechtsform, hier spielen andere Faktoren eine Rolle.
Die Körperschaftssteuer und der Solidaritätszuschlag
Als Verantwortlicher einer GmbH erstellen Sie jedes Jahr eine Gewinn- und Verlustrechnung, die Bestandteil Ihres Jahresabschlusses ist. In dieser Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln Sie Ihren Ertrag: Ergibt sich ein Gewinn, fordert das Finanzamt Körperschaftssteuer und den damit zusammenhängenden Solidaritätszuschlag. Die Steuersätze liegen bei:
– 15 % Körperschaftssteuer auf den Gewinn
– 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer
Errechnet Ihr Finanzamt einen Körperschaftssteuerbetrag von 10.000 Euro, kommen 550 Euro Solidaritätszuschlag hinzu.
Hierbei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Gewinne verwenden. Ob Sie den Gewinn an die Gesellschafter ausschütten oder im Unternehmen behalten: Die Körperschaftssteuer bezahlen Sie in beiden Fällen!
Zur Berechnung der Körperschaftssteuer reichen Sie jährlich eine Körperschaftssteuer-Erklärung ein. Die Finanzbehörde berechnet die Steuerschuld des vorherigen Geschäftsjahres und die Vorauszahlungen. Überlassen Sie diese Aufgabe erfahrenen Steuerexperten – die Guhr Steuerberatung übernimmt diese bürokratische Aufgabe!
Die Gewerbesteuer
Auch bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Gewinnsteuer: Im Unterschied zur bundesweit einheitlichen Körperschaftssteuer legen die Kommunen die Steuersätze fest, entsprechend kommt es bei der Steuerbelastung zu relevanten regionalen Abweichungen. Rechnen Sie mit einem Steuersatz von etwa 15 %: Ihre Steuerberater geben Ihnen detaillierte Auskunft!
Grundsätzlich basiert die Gewerbesteuer ebenfalls auf der Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzlich sieht das Gewerbesteuerrecht Hinzurechnungen und Kürzungen vor, der Gewerbeertrag und die Steuergrundlage für die Körperschaftssteuer differieren deshalb.
Steuerlicher Unterschied zu Einzelunternehmern
Als Gründer können Sie sich für vielfältige Rechtsformen entscheiden. Die Wahl der Rechtsform ist im Gründungsprozess eine der wichtigsten Entscheidungen, dem steuerrechtlichen Aspekt kommt eine zentrale Rolle zu.
Die naheliegende Frage: Mit welcher Rechtsform zahlen Sie am wenigsten Steuern? Das lässt sich nicht pauschal beantworten – lassen Sie sich von der Guhr Steuerberatung unterstützen!
Die Steuerberater berechnen Ihnen detailliert, mit welchen Steuerzahlungen Sie rechnen müssen. Je nach Höhe Ihres prognostizierten Gewinns empfehlen Sie Ihnen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu gründen. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher der Gewinn ist, desto günstiger ist das Modell der GmbH! Dieses Phänomen basiert auf der Progression der Einkommensteuer. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Sie führen Ihren Betrieb als erfolgreicher Einzelunternehmer, Sie freuen sich über hohe jährliche Gewinne. Als Einzelunternehmer versteuern Sie diese Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei hohen Gewinnen liegt dieser im Bereich des Spitzensteuersatzes. Das Steuermodell der GmbH erweist sich in diesem Fall als besser! Anders sieht es aus, wenn Ihr Einkommensteuertarif niedrig ist.
Insgesamt ist die Berechnung der steuerrechtlichen Auswirkungen ein komplexes Unterfangen. Hier verdienen vielfältige Aspekte Beachtung: Bei GmbHs kommt es zum Beispiel auch auf die steuerliche Belastung der Gewinnausschüttungen an, die Höhe des lokalen Gewerbesteuersatzes stellt einen weiteren Faktor dar. Die unterschiedliche Handhabung der Gewerbesteuer bei Personen- und Kapitalgesellschaften erweist sich ebenfalls als relevant. Bei der Einkommenssteuer berücksichtigt das Finanzamt die Gewerbesteuerzahlungen, bei der Körperschaftssteuer trifft dies nicht zu.
Überlassen Sie diese Analyse professionellen Steuerberatern! Dieser Tipp gilt ebenso bei einem bestehenden Unternehmen. Sie wollen eventuell Ihre Rechtsform ändern? Informieren Sie sich, wie der Rechtsformwechsel Ihre Steuerzahlungen beeinflusst!
Ein Steuervergleich ergibt, dass Sie als Gesellschafter einer GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmer zahlen? Auch andere Gründe wie die beschränkte Haftung sprechen dafür, Ihre Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln? Lassen Sie sich im ersten Schritt die Unterschiede der Steuerbelastung ausrechnen. Ihre Guhr Steuerberatung verwendet hierfür die Daten aus dem letzten Geschäftsjahr oder eine fundierte Ertragsprognose.
Besteuerung der Gesellschafter: Steuer auf Ausschüttungen
Wenn Ihre GmbH Gewinn erwirtschaftet, freuen sich sämtliche Gesellschafter. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie unmittelbar davon profitieren. Die Gesellschafterversammlung muss explizit Gewinnausschüttungen beschließen, damit Geld aus dem Unternehmen an die Gesellschafter fließt.
Hier schließt sich die nächste Frage an: Wie besteuert das Unternehmen diese Gewinnausschüttungen? In vielen Fällen wählen die Gesellschafter zwischen den beiden Optionen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren.
Bei der ersten Variante zahlen Sie Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Der Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer kommt hinzu. Kirchenmitglieder führen zusätzlich Kirchensteuer ab.
Beim Teileinkünfteverfahren fallen die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an. Bei der Einkommensteuer gilt Ihr individueller Einkommensteuersatz: In den meisten Fällen liegt dieser höher als die 25 % der Abgeltungssteuer. Der Vorteil besteht darin, dass Sie nur einen Teil des Gewinnes versteuern müssen. Das Finanzamt erhebt die Einkommensteuer auf 60 % Ihrer betrieblichen Kapitalerträge, die restlichen 40 % bleiben steuerfrei.
Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren? Das hängt unter anderem von der Höhe der Gewinnausschüttungen ab. Zudem interessiert, welche anderen Einnahmen Sie erzielen. Holen Sie den Rat kompetenter Steuerberater ein!
Gesellschafter als Angestellte: Lohnsteuer
Häufig arbeitet mindestens ein Gesellschafter selbst in der GmbH, besonders beliebt ist die Position des Geschäftsführers. In diesem Fall profitieren Gesellschafter in zweifacher Weise vom Unternehmen:
– Sie erhalten bei einem erfolgreichen Geschäftsverlauf Gewinnausschüttungen.
– Sie verzeichnen ein monatliches Gehalt.
Auf die Gehaltszahlungen fällt wie bei allen anderen Unternehmen Lohnsteuer an. Der Arbeitgeber führt diese Steuer automatisch ab, die Höhe des Steuersatzes steigt mit zunehmender Gehaltshöhe.
Insbesondere bei Ein-Personen-GmbHs fragt sich, ob sich der Gesellschafter lieber Gehalt oder Gewinne auszahlt. Diese Frage entsteht auch bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern, wenn alle Gesellschafter unmittelbar im Betrieb arbeiten. Fragen Sie Ihre Guhr Steuerberatung!
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So hilft eine gute Steuerberatung GmbHs
Die grundlegende Besonderheit bei GmbHs ist, dass die Steuerpflicht beim Unternehmen liegt. Der Staat besteuert das Unternehmen direkt, während er bei Personengesellschaften die Einkommen der Einzelunternehmer oder Gesellschafter besteuert. Darüber hinaus gibt es beim Thema GmbH und Steuern viele beachtenswerte Facetten sowie zahlreiche Möglichkeiten der Steueroptimierung. Nutzen Sie die Expertise der Guhr Steuerberatung!
Die Steuerforderungen hängen von der Höhe Ihres Gewinnes ab. Bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer handelt es sich um Gewinnsteuern: Sie zahlen nur Steuern, wenn Sie einen positiven Ertrag verbuchen. Der Körperschaftssteuersatz beträgt hierbei rund 15 %, der Solidaritätszuschlag errechnet sich anhand Ihrer Körperschaftssteuer. Die Gewerbesteuer basiert auf kommunal unterschiedlichen Hebesätzen, deshalb verbietet sich eine pauschale Aussage.
Bei einem zu versteuernden Gewinn von 50.000 Euro liegt die Höhe der Körperschaftssteuer bei 7.500 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % und damit 412,50 Euro. Die Höhe der lokalen Gewerbesteuer entspricht in vielen Städten in etwa der Höhe der Körperschaftssteuer: Hier sollten Sie sich aber bei Ihrer Guhr Steuerberatung vergewissern!
Es gibt keine feste Zielgröße, theoretisch können GmbHs auch über mehrere Jahre einen Verlust verkraften. Sie fragen sich, ab welchem Gewinn sich die GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen lohnt? Im Internet treffen Sie auf abweichende Angaben. Eine exakte Zahl lässt sich nicht nennen, weil die Steuerhöhe von verschiedenen Faktoren wie der Gewerbesteuer abhängt.
Für die GmbH spricht der niedrige Körperschaftssteuersatz von 15 %. Als Einzelunternehmer oder Beteiligter an einer Personengesellschaft versteuern Sie Ihr Einkommen dagegen mit dem persönlichen Spitzensteuersatz, bei Unternehmern liegt dieser oftmals im Bereich des Spitzensteuersatzes. Die GmbH erweist sich aber nur bei einem höheren Gewinn als steuerlich vorteilhaft.