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Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen. Profitiere von unserer Expertise für die Steuerberatung von Freiberuflern, Gewerbetreiben und kleinen Unternehmen.
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In einigen Berufen fällt die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit leicht. Angehörige sogenannter Katalogberufe arbeiten im Regelfall freiberuflich, dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Journalisten und Ingenieure. Bei Softwareentwicklern gestaltet sich die Beantwortung dieser Frage schwieriger. In diesem Artikel geben wir Ihnen Hinweise, die Ihnen zur Orientierung dienen. Kontaktieren Sie für eine Einzelfallprüfung Ihre etablierte Guhr Steuerberatung!
Komplexe Einstufung: Arbeiten Softwareentwickler als Freiberufler oder Gewerbetreibende?
Softwareentwickler ist ein typischer Beruf der sich rasant entwickelnden IT-Branche. Bei der rechtlichen Einordnung dieser Tätigkeit zeigt sich ein Problem, das auch in anderen Rechtsfeldern existiert: Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung halten mit dieser dynamischen Entwicklung nicht Schritt. Das führt zu manchen Unklarheiten.
Der Beruf des selbstständigen Softwareentwicklers zeigt dies exemplarisch. In § 18 EStG listet der Gesetzgeber Katalogberufe, die unter die Definition des freien Berufs fallen. Moderne Berufsbilder wie Softwareentwickler fehlen in dieser Auflistung. Bei der Einstufung interessiert deshalb, ob sie Ähnlichkeiten zu den genannten Katalogberufen aufweisen. Für Softwareentwickler kommen zwei dieser Katalogberufe infrage:
– Ingenieur: Die meisten Softwareentwickler berufen sich darauf, dass sie in einem ingenieurähnlichen Beruf arbeiten. Die erforderlichen Fachkenntnisse ähneln insbesondere dem Know-how von Wirtschaftsingenieuren.
– beratender Betriebswirt: Auch dieser Beruf verfügt über Schnittmengen zur Tätigkeit eines Softwareentwicklers. Das trifft zu, wenn Sie Ihren Schwerpunkt auf die betriebswirtschaftliche Beratung bei Digitalisierungsprozessen legen.
Wichtig: Bei der Einstufung kommt es auf Ihre konkreten Qualifikationen und die Art Ihrer Berufsausübung an!
Softwareentwickler: Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit
Bei der selbstständigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung verdienen mehrere Aspekte Beachtung. Wenn Sie freiberuflich arbeiten wollen, müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Eine große Rolle spielen die beiden Bereiche Qualifikation und Leistungserbringung:
– Qualifikation: Bestenfalls weisen Sie Ihre Fachkenntnisse mit einem entsprechenden Studium nach. Hierfür eignen sich Ingenieur- und Informatikstudiengänge. Auch praktische Berufserfahrungen erkennen die Behörden häufig an. Eventuell verlangen sie zusätzlich eine Wissensprüfung, um das Vorhandensein der notwendigen Expertise zu prüfen.
– Leistungserbringung: Als freiberuflicher Softwareentwickler müssen Sie Ihre Tätigkeit so ausüben, dass sie unter die Definition der freien Berufe fällt. Verkaufen Sie zum Beispiel gleichzeitig Softwareprodukte, ist Ihr freiberuflicher Status in Gefahr: Solche Verkaufs- und Vermittlungsleistungen schätzt das Finanzamt im Regelfall als gewerblich ein.
Manche Übersetzer müssen sich als Gewerbetreibender anmelden. Ein typischer Fall ist, wenn Selbstständige viele Aufträge an externe Übersetzer weiterleiten. Sie erzielen dann als Vermittler Einnahmen – dieses Geschäftsprinzip wertet das zuständige Finanz- oder Gewerbeamt als gewerbetreibend. Ein zusätzliches Indiz kann sein, dass die Übersetzung dieser Aufträge in einer anderen Sprache als der Arbeitssprache erfolgt. Ein Übersetzer für englische Texte nimmt zum Beispiel viele Aufträge in französischer Sprache an und vergibt diese an andere Akteure: Das deutet auf eine gewerbetreibende Tätigkeit hin. Es existieren bei dieser Frage viele Grenzfälle – häufig ist eine Einzelfallprüfung notwendig.
Softwareentwickler als Quereinsteiger
Wenn Sie ein Fach wie Wirtschaftsinformatik studiert haben, erfüllen Sie im Normalfall die fachlichen Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit. Bei Softwareentwicklern besteht aber wie in anderen IT-Berufen eine Besonderheit: In diesen Bereichen finden sich zahlreiche Quereinsteiger, die als Autodiktaten arbeiten. Bei diesen fällt die Einstufung schwerer.
Als Beweismittel für Quereinsteiger dienen unter anderem:
– Zertifikate über Fortbildungen
– Dokumentation eines Selbststudiums
– Arbeitsverträge
– erfolgreich bestandene Wissensprüfung
Als Softwareentwickler selbstständig machen: Fragen Sie Steuerberater!
Wenn Sie als Softwareentwickler einen Betrieb gründen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Status befassen. Bedenken Sie, dass die meisten Finanzämter und Gewerbeämter Ihre Selbsteinstufung zunächst akzeptieren. Ungemach droht später: Finanzbeamte prüfen diesen Aspekt zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung. Gelangen sie zu einer anderen Einschätzung, sehen sich Selbstständige mit Folgen wie einer Nachzahlung von Gewerbesteuer konfrontiert.
Meiden Sie diese Problematik und lassen Sie vorab von einer kompetenten Steuerberatung prüfen, ob Sie als freiberuflicher Softwareentwickler arbeiten können!
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Häufige Fragen und Antworten
Wenn Sie die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit erfüllen, steht Ihrer Existenzgründung nichts im Wege. Der bürokratische Aufwand ist minimal: Es genügt, wenn Sie Ihrem örtlichen Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zusenden. Dieses Dokument füllen Sie in wenigen Minuten aus, anschließend erhalten Sie eine Steuernummer.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Erstens müssen Sie fachliche Voraussetzungen erfüllen. Zweitens hängt die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender von Ihrem Geschäftskonzept ab. Sie wollen freiberuflich tätig sein? Konzentrieren Sie sich auf Leistungen, welche das Finanzamt als freiberuflich wertet!
Als Softwareentwickler profitieren Sie von attraktiven Verdienstmöglichkeiten. Die Nachfrage nach IT-Spezialisten ist enorm, entsprechend gut ist Ihre Verhandlungsposition. Bei den konkreten Einnahmen kommt es unter anderem auf Ihre Schwerpunkte, die Wirtschaftskraft Ihrer Auftraggeber und Ihr Verhandlungsgeschick an.
Das hängt von den konkreten Umständen ab. Als Freiberufler benötigen Sie Fachkenntnisse, die Sie zum Beispiel mit einem entsprechenden Studium oder mit Berufspraxis nachweisen. Vor allem bei Autodiktaten kann sich das als komplex erweisen: Lassen Sie sich am besten von kompetenten Steuerexperten beraten. Die Guhr Steuerberatung hat sich auf freiberufliche Tätigkeiten spezialisiert und ist damit Ihr perfekter Ansprechpartner!
Quelle
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Softwareentwicklung-gewerbliche-oder-freiberufliche-Taetigkeit.html
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/softwareentwickler-ohne-studienabschluss-uebt-keinen-ingenieuraehnlichen-beruf-aus_idesk_PI20354_HI4051220.html