Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Grundsätzlich gehört der Ingenieurberuf zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 EStG. In diesem Paragrafen listet der Gesetzgeber beispielhaft freie Berufe auf. Das könnte zur Annahme verleiten, dass beratende Ingenieure immer Freiberufler sind. So einfach ist es aber nicht. Es kommt auf die konkreten Beratungsinhalte und insgesamt auf die Art der Leistungen an.
Sie benötigen steuerliche Beratung? Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen. Profitiere von unserer Expertise für die Steuerberatung von Freiberuflern, Gewerbetreiben und kleinen Unternehmen.
Beratende Ingenieure: Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit
Wenn Sie als freiberuflich agierender Ingenieur Beratungsleistungen anbieten wollen, benötigen Sie hierfür die entsprechende Fachkompetenz. Diese weisen Sie zum Beispiel mit einem abgeschlossenen Studiengang Ingenieurwissenschaften nach. Auch ein Selbststudium erkennen die Behörden gegebenenfalls an, sofern Sie zugleich berufspraktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben. Wichtig ist, dass Sie in allen Kernbereichen der Ingenieurausbildung über Fachkenntnisse verfügen.
Darüber hinaus prüfen Finanzämter und Gewerbeämter, zu welchen Themen freiberufliche Ingenieure beraten. Es muss einen klaren Zusammenhang zwischen den Inhalten der Ingenieurausbildung und dem Beratungsangebot geben. Beratende Ingenieure mit Freiberufler-Status unterstützen zum Beispiel in folgenden Bereichen:
– Forschung und Entwicklung
– Projektierung
– Konstruktion
– Fertigung
– technische Verwaltung
Einen Gewerbeschein müssen Sie beantragen, wenn Ihnen breites Fachwissen fehlt. Das betrifft insbesondere Quereinsteiger, die sich auf Teilaspekte des Ingenieurwesens beschränken. Auch ausgebildete Ingenieure wertet das Finanz- oder Gewerbeamt unter Umständen als Gewerbetreibende. Dies ist der Fall, wenn das Beratungsangebot zu stark von den Inhalten der Ingenieurausbildung abweicht. Ingenieure beraten zum Beispiel betriebswirtschaftlich oder vermitteln gegen Provision Software.
Ingenieur als beratender Betriebswirt?
Sie wollen als Ingenieur Ihre Auftraggeber betriebswirtschaftlich unterstützen? In den meisten Fällen gelten Sie als Gewerbetreibender. Es gibt aber eine Ausnahme: Mit dem beratenden Betriebswirt existiert ein weiterer Katalogberuf der freien Berufe, auf diesen können Sie sich gegebenenfalls berufen. Dies erfordert aber eine entsprechende betriebswirtschaftliche Expertise. Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:
– Nach Ihrer Ingenieurausbildung absolvieren Sie eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Ausbildung.
– Sie bringen sich betriebswirtschaftliches Know-how autodidaktisch bei und sammeln in diesem Bereich berufliche Erfahrungen. Die jeweilige Behörde prüft, ob Sie ein ausreichend breites betriebswirtschaftliches Wissen aufweisen. Es genügt nicht, einzelne Themenfelder wie Marketing abzudecken.
Beratender Ingenieur als Freiberufler: Das sind die Vorteile
Wenn Sie als beratender Ingenieur freiberuflich arbeiten, profitieren Sie von mehreren Vorzügen. Vergewissern Sie sich deshalb im Vorfeld Ihrer Existenzgründung, ob Sie die Kriterien der Freiberuflichkeit erfüllen: Das liegt in Ihrem Interesse!
Die drei wesentlichen Pluspunkte bei einer freiberuflichen Tätigkeit sind:
- Sie benötigen keinen Gewerbeschein – der Aufwand für die Beantragung entfällt.
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen und keine Gewerbesteuererklärungen abgeben.
- Das Finanzamt gibt sich unabhängig von Ihrem Umsatz mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zufrieden.
Experten fragen: Steuerberatung für beratende Ingenieure
Bei der Einstufung von beratenden Ingenieuren in die freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit gibt es viele Grenzfälle: Kontaktieren Sie am besten einen erfahrenen Steuerexperten! Die Mitarbeiter der Guhr Steuerberatung schätzen Ihre Situation fundiert ein und unterstützen mit vielen wertvollen Tipps.
Der Beruf des Ingenieurs ist ein Katalogberuf: Grundsätzlich handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Insbesondere bei beratenden Ingenieuren kommt es aber darauf an, wie sie ihr Angebot gestalten. Die Beratungstätigkeit muss unmittelbar mit den Ausbildungsinhalten des Ingenieurberufs zusammenhängen.
Die freiberufliche Tätigkeit setzt eine entsprechende Qualifikation voraus. Zugleich müssen Freiberufler Leistungen gemäß ihrer Ausbildung erbringen. Ein beratender Ingenieur ist nur dann freiberuflich tätig, wenn sich seine Beratungsleistungen auf die wesentlichen Ausbildungsinhalte beziehen. Darüber hinaus interessiert, ob einzelne Leistungen in den Bereich Gewerbebetrieb fallen. Wer zum Beispiel Software verkauft, muss im Regelfall einen Gewerbeschein beantragen.
Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Sie sich als Freiberufler oder Gewerbetreibender selbstständig machen wollen. Im ersten Fall genügt es, Ihre Existenzgründung beim lokalen Finanzamt anzuzeigen. Füllen Sie hierfür den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. In diesem Dokument geben Sie auch an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen.
Das Einkommensteuergesetz listet vielfältige Katalogberufe auf: Alle diese Berufe und vergleichbare Berufe fallen unter die Definition des freien Berufs. Ein bekanntes Beispiel ist der Ingenieurberuf. Darüber hinaus arbeiten Angehörige unterschiedlichster Berufsgruppen wie Architekten, Journalisten, Ärzte, Unternehmensberater und Rechtsanwälte freiberuflich.
etig/Beratender-Ingenieur-freiberufliche-Taetigkeit.html