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Zwangsgeld vom Finanzamt: Folgen und Tipps

Beim Zwangsgeld handelt es sich um ein Zwangsmittel, mit dem Finanzbehörden zur Abgabe von Steuererklärungen zwingen können. Das Zwangsgeld soll unmittelbar Druck ausüben - das unterscheidet dieses Mittel von Strafmaßnahmen wie dem Verspätungszuschlag.

Ziel des Zwangsgelds ist nicht, dass Betroffene das Zwangsgeld bezahlen. Das Finanzamt strebt vielmehr die Abgabe der entsprechenden Steuererklärung an.

Ein Zwangsgeld kommt infrage, wenn Sie als Steuerzahler die Abgabefrist für eine Steuererklärung verstreichen lassen. Das betrifft sämtliche Steuererklärungen wie die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Abgabenordnung ab § 329.

Der konkrete Zeitpunkt, ab dem die Behörde ein Zwangsgeld androht, unterscheidet sich je nach zuständigem Finanzamt und Einzelfall. Manche Ämter versenden kurz nach dem Ende der Abgabefrist eine Androhung auf Zwangsgeld, andere warten damit einige Monate. Das hängt unter anderem von der Arbeitsbelastung der lokalen Finanzbehörde ab.

Im ersten Schritt droht das Finanzamt das Zwangsgeld an und teilt eine Frist von mindestens zwei Wochen mit. In diesem Zeitraum können Sie die Steuererklärung nachreichen, ohne dass Sie das Zwangsgeld bezahlen müssen.

Lassen Sie die genannte Frist verstreichen, erfolgt die Festsetzung des Zwangsgelds. Dieses kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die exakte Höhe des Zwangsgelds liegt im [Ermessensspielraum des Finanzamts](https://www.steuertipps.de/lexikon/e/ermessen). Die Beamten orientieren sich an mehreren Kriterien:

  • Höhe der voraussichtlichen Steuerfestsetzung
  • finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers
  • Hartnäckigkeit bei der Nichtabgabe der Steuererklärung

Sobald Steuerpflichtige die Steuererklärung abgeben, entfällt der Grund des Zwangsgelds. Auch ein bereits festgesetztes Zwangsgeld müssen Sie dann nicht mehr begleichen. Wenn Sie das Zwangsgeld vor der Abgabe der Steuererklärung bezahlt haben, erfolgt aber keine Erstattung.

Sie reichen trotz Zwangsgeld weiterhin keine Steuererklärung ein? In diesem Fall kann das Finanzamt weitere Zwangsgelder mit jeweils höchstens 25.000 Euro festsetzen. Jedes einzelne Zwangsgeld kann die Behörde mit einer Zwangsvollstreckung eintreiben. Ein typisches Mittel ist die Kontopfändung. Zudem kann das Finanzamt beim Amtsgericht Ersatzzwangshaft beantragen.

Wenn Ihr Finanzamt mit einem Zwangsgeld droht, sollten Sie unmittelbar Ihre Steuererklärung ausfüllen und einreichen. Damit entgehen Sie diesem finanziellen Ärgernis und bewahren sich vor weiteren Maßnahmen wie der Zwangsvollstreckung des Zwangsgelds.

In Ausnahmefällen kann es sich lohnen, Einspruch gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds einzulegen. Die Erfolgsaussichten sind in den meisten Fällen jedoch gering: Reichen Sie lieber so schnell wie möglich Ihre Steuererklärung nach! Damit verhindern Sie auch weitere Kosten wie den Verspätungszuschlag, den Finanzämter unabhängig von einem Zwangsgeld fordern.

Noch besser: Überlassen Sie sämtliche Steuererklärungen einer etablierten Steuerberatung! Ihre Guhr Steuerberatunggibt Ihre Steuererklärungen fristgerecht ab, sodass Sie sich nicht mit dem Thema Zwangsgeld und Finanzamt befassen müssen!

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Wann droht ein Zwangsgeld vom Finanzamt?
Finanzbehörden können ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, wenn Sie die Abgabefrist für eine Steuererklärung versäumen. Dasselbe gilt, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Steuererklärung Unterlagen fordert und Sie diese nicht rechtzeitig einsenden. Sobald die Frist verstrichen ist, kann die Behörde jederzeit die Festsetzung eines Zwangsgelds ankündigen. Zwischen der Androhung und der Festsetzung müssen mindestens zwei Wochen liegen.
Wie verhindern Sie ein Zwangsgeld?
Die Zahlung des Zwangsgelds meiden Sie, indem Sie die geforderte Leistung erbringen. Reichen Sie Ihre Steuererklärung oder andere Dokumente bestenfalls vor der Festsetzung des Zwangsgelds ein. Auch danach können Sie der Zahlungspflicht entgehen, sofern Sie Ihrer Pflicht nachkommen und das Finanzamt noch keine erfolgreiche Vollstreckung durchgeführt hat.
Wie zieht das Finanzamt das Zwangsgeld ein?
Der Finanzbehörde stehen alle bekannten Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. In der Regel setzt das Finanzamt bei einer ausbleibenden Zahlung eine Kontopfändung durch. Alternativ oder ergänzend entscheidet es sich für eine Lohnpfändung oder eine Sachpfändung. Diese Maßnahmen sollten Sie dringend meiden!

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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