Wenn Sie die geeignete Rechtsform für Ihre Selbstständigkeit suchen, kommt es auf zahlreiche Faktoren an. Bedenken Sie die Rechtsformwahl gründlich und beziehen Sie sämtliche Aspekte wie persönliche Haftung, Eigenkapitalbedarf und bürokratischen Aufwand ein. Im Rahmen einer Gründungsberatung gibt Ihnen Ihre Guhr Steuerberatung viele wertvolle Tipps!
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Vielfältige Rechtsformen bei Unternehmen
Die in Deutschland existierenden Unternehmensformen lassen sich nach mehreren Kriterien einteilen. Für Gründer ist zum Beispiel interessant, ob die Rechtsformen für Freiberufler oder Gewerbetreibende infrage kommen. Einige Varianten eignen sich für beide Arten der Selbstständigkeit, andere sind ausschließlich Freiberuflern oder Gewerbetreibenden vorbehalten. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, ob die Rechtsformen Ein-Personen-Gründungen oder Teamgründungen erlauben.
Einen fundamentalen Unterschied gibt es zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften stellen keine juristische Person dar – das wirkt sich unter anderem auf die Haftung und die Art der Besteuerung aus. Kapitalgesellschaften fungieren dagegen als juristische Person. Ein relevantes Merkmal von Kapitalgesellschaften ist, dass sich die Haftung im Insolvenzfall auf das Firmenvermögen beschränkt.
In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen Überblick über die bedeutendsten Rechtsformen. Berücksichtigen Sie, dass das deutsche Gesellschaftsrecht komplex ist. Dazu trägt bei, dass unterschiedliche Rechtsgrundlagen wie das Einkommensteuergesetz und das Handelsgesetzbuch eine Rolle spielen. Wir beschränken uns bei diesen Ausführungen auf die bekanntesten Rechtsformen!
Einzelunternehmer: Rechtsform für Freiberufler und Gewerbetreibende
Bei einem Einzelunternehmen ist der Betreiber der alleinige Inhaber des Betriebs. Diese Rechtsform können Sie unabhängig von möglichen Mitarbeitern wählen. Einzelunternehmer agieren als Soloselbstständige oder als Selbstständige mit Angestellten. Auch bei einer Firma mit Tausenden Beschäftigten kann es sich um ein Einzelunternehmen handeln. Diese Rechtsform steht gleichermaßen Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen. Gewerbetreibende agieren als eingetragener Kaufmann oder als eingetragene Kauffrau.
Drei Merkmale kennzeichnen das Einzelunternehmen:
- Der Inhaber haftet mit seinem persönlichen Vermögen.
- Eine Kapitaleinlage ist nicht erforderlich.
- Den Gewinn versteuern Einzelunternehmer mit ihrem individuellen Einkommensteuersatz.
Typische Rechtsformen für mehrere Freiberufler
Viele freiberuflich Tätige schließen sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Diese Rechtsform zeichnet sich durch einen minimalen bürokratischen Aufwand aus. Den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter zum Beispiel formlos beschließen. Zudem bestehen bei der Ausgestaltung dieses Vertrags große Spielräume. Eine Kapitaleinlage ist bei dieser Unternehmensform nicht erforderlich.
Bei GbRs erfolgt keine direkte Gewinnbesteuerung, da sie nicht als eigenes Steuerobjekt gelten. Stattdessen berechnet das Finanzamt bei jedem Gesellschafter Einkommensteuer auf seinen persönlichen Gewinnanteil. Die Höhe der Steuerlast hängt vom individuellen Steuersatz ab. Eine Ausnahme besteht bei der Gewerbesteuer, die das Finanzamt unmittelbar bei der GbR erhebt.
Ein Nachteil dieser Rechtsform ist die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen.
Mit der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) existieren zwei weitere Rechtsformen speziell für Freiberufler. Die Funktionsweise ist weitgehend mit derjenigen einer GbR identisch, das gilt zum Beispiel für die Besteuerung. Einen relevanten Unterschied gibt es bei der Haftung:
PartG: Grundsätzlich haften die Partner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das trifft aber nicht zu, wenn sich aus dem Berufsfehler eines Partners eine Haftungspflicht ergibt. Für den Schaden haften ausschließlich Partner, die unmittelbar an der Bearbeitung dieses Auftrags beteiligt waren.
PartG mbB: Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Ingenieure können sich in dieser besonderen Rechtsform zusammenschließen. Der Vorteil liegt darin, dass die Haftung bei beruflichen Fehlern beschränkt ist. Davon profitieren auch Partner, welche den jeweiligen Schaden zu verantworten haben. Diese Rechtsform setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Bei allen genannten Rechtsformen reicht das Erstellen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der Gesetzgeber vereinfacht die Buchführung für Freiberufler – hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als Einzelunternehmer oder als Beteiligter an einer Personengesellschaft Geld verdienen.
Verbreitete Rechtsformen bei Zusammenschlüssen von Gewerbetreibenden
Bei Gewerbetreibenden finden sich ebenfalls unterschiedliche Unternehmensformen. Vor allem Betreiber von Einzelhandelsgeschäften, Handwerksbetrieben und Ähnlichem entscheiden sich häufig für die Variante des Einzelunternehmens. Wie bei Freiberuflern ist die unbeschränkte persönliche Haftung ein gravierender Nachteil. Der geringe bürokratische Aufwand und das Fehlen finanzieller Hürden sprechen für diese Form.
Als Alternativen kommen die beiden Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) infrage. Bei der OHG schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Jeder einzelne Gesellschafter kann eigenständig im Namen der Firma agieren – das setzt ein starkes Vertrauensverhältnis voraus.
Die KG besteht im Gegensatz dazu aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem Kommanditisten zusammen. Der Kommanditist fungiert als Geldgeber, seine Haftung beschränkt sich auf die Einlage. Die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen obliegt ausschließlich dem Komplementär beziehungsweise den Komplementären.
Im Bereich der Kapitalgesellschaften erfreut sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) großer Beliebtheit. Die Gründung einer GmbH setzt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro voraus. Im Gegenzug sind die Gesellschafter von jeder persönlichen Haftung befreit. Im Insolvenzfall verwertet der Insolvenzverwalter nur das Unternehmensvermögen inklusive der Einlagen der Gesellschafter.
Die Geschäftsführung übernimmt eine Person, welche von den Gesellschaftern mit einfacher Mehrheit bestimmt wird. Hierbei kann es sich um einen Gesellschafter oder eine externe Fachkraft handeln. Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen und vertritt es nach außen. Für diese Tätigkeit bezieht er ein Gehalt. Die Gesellschafter profitieren vom Unternehmenserfolg durch Gewinnausschüttungen, die sie auf einer Gesellschafterversammlung beschließen müssen. Eine weitere Besonderheit: GmbHs unterliegen wie andere Kapitalgesellschaften der unmittelbaren Besteuerung in Form der Körperschaftssteuer.
Der große Pluspunkt einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Als Nachteile verdienen das geforderte Stammkapital und die erheblichen bürokratischen Herausforderungen Erwähnung. Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) existiert eine Alternative, mit der Existenzgründer zumindest die finanzielle Hürde umgehen können. Das Stammkapital muss nur 1 Euro betragen, zum Ausgleich müssen die Gründer mit einem Teil ihrer künftigen Jahresüberschüsse eine Rücklage bilden.
Viele weitere Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland
Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG), GmbH & Co.Kg: Das deutsche Gesellschaftsrecht hält zahlreiche Optionen bereit. Wenn Ihnen die bisher beschriebenen Unternehmensformen nicht vollständig zusagen, lohnt sich ein Blick auf die diversen Alternativen. Für jede Geschäftsart und alle individuellen Rahmenbedingungen findet sich die optimale Lösung. Zudem besteht bei vielen Rechtsformen die Möglichkeit, die Gesellschaftsverträge an die jeweiligen Erfordernisse und Wünsche anzupassen. Bei Varianten wie der GbR sieht der Gesetzgeber umfangreiche Gestaltungsfreiheiten vor. Die Guhr Steuerberatung informiert Sie kompetent!
Unabhängig von der Rechtsform gilt für Gewerbetreibende die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz. Eine Ausnahme besteht für Kleingewerbetreibende sowie Einzelunternehmer, die höchstens einen Jahresumsatz von 600.000 Euro und einen Jahresgewinn von 60.000 Euro aufweisen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Steuerberatung nach!
Rechtsform mit Bedacht wählen
Bei der Rechtsformwahl sollten Sie mehrere relevante Faktoren berücksichtigen.
Vor allem diese Aspekte verdienen Beachtung:
- Wie viele Personen wollen das Unternehmen gründen?
- Welche wirtschaftlichen Risiken bestehen und wollen Sie das Risiko der persönlichen Haftung eingehen?
- Können Sie bei Rechtsformen wie der GmbH das benötigte Eigenkapital aufbringen?
- Welche Art der Unternehmensleitung ziehen Sie vor?
- In welchem Maß können oder wollen Sie bürokratische Verpflichtungen eingehen
- Welche Bedeutung genießt bei Ihrem Projekt die Kreditwürdigkeit und wie wirken sich unterschiedliche Rechtsformen darauf aus?
Die Guhr Steuerberatung widmet sich diesen und weiteren Punkten ausführlich im Rahmen einer Existenzgründungsberatung. Fachkundige Steuerberater erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen. Zudem erklären sie Ihnen verständlich, welche Rechtsformen am besten zu Ihrem Geschäftskonzept passen. Sie gehen auch umfassend auf die steuerrechtlichen Konsequenzen der Rechtsformwahl ein!
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Fragen und Antworten zur Rechtsformwahl
Grundsätzlich lassen sich Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Darüber hinaus existieren Rechtsformen für einzelne Gründer und für Zusammenschlüsse mehrerer Personen. Zudem fragt sich, ob die jeweilige Unternehmensform für Freiberufler, Gewerbetreibende oder beide Gruppe möglich ist. Viele Freiberufler und Gewerbetreibende wählen die Form des Einzelunternehmens. Bei mehreren Freiberuflern sind die GbR und die PartG beliebt, Gewerbetreibende ziehen häufig die KG oder die GmbH vor.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von vielfältigen Faktoren wie Anzahl an Gründern, vorhandenes Kapital und Haftungsrisiken ab. Auch die persönlichen Anforderungen spielen eine gewichtige Rolle: Wollen Unternehmer zum Beispiel mit ihrem Privatvermögen haften oder ist ihnen dieses Risiko zu groß? Welchen bürokratischen Aufwand wollen sie sich aufbürden? Möchten sie mit anderen Gesellschaftern gleichberechtigt zusammenarbeiten? Weitere Aspekte sind die Kreditwürdigkeit, die Besteuerung und die Flexibilität in der Unternehmensführung.
Zu den typischen Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partnerschaftsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Sämtliche Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass der Betrieb keine juristische Person darstellt. Im Regelfall haften die Unternehmer unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Bei der Haftungsfrage gibt es mit der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eine Ausnahme. Die meisten Freiberufler entscheiden sich für eine Personengesellschaft, während bei Gewerbetreibenden Kapitalgesellschaften wie die GmbH eine größere Bedeutung zukommt.
Hierzulande ist die Auswahl an Rechtsformen groß. Manche Rechtsformen eignen sich für Ein-Personen-Gründungen, andere für Teamgründungen. Zur ersten Kategorie gehören Einzelunternehmen, zur zweiten Kategorie zählen die GbR und die GmbH. Einige Rechtsformen sind Freiberuflern vorbehalten, andere sind speziell für Gewerbetreibende gedacht. Wichtig ist zudem der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften: Bei Personengesellschaften besteht eine persönliche Haftung, bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung auf das Firmenvermögen inklusive Einlagen.
Quellen
- Bildquelle: de.depositphotos.com – lianna_s