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Arbeiten als Coach: Freiberufler oder Gewerbe?

Bei manchen Berufen fällt es schwer, zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eines der prominentesten Beispiele für diese Herausforderung ist der Beruf des Coaches. Die steuerrechtliche Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender beschäftigt häufig Finanzgerichte.

Bei der Einordnung als freiberuflich oder gewerblich tätiger Coach kommt es entscheidend auf die Art des Angebots an. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Feinheiten. In vielen Fällen bedarf es aber einer individuellen Prüfung - fachkundige Steuerberater leisten bei dieser Problematik des Steuerrechts wertvolle Hilfe!

Sie wollen eine selbstständige Existenz als Coach aufbauen? Nehmen Sie die Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbebetrieb nicht auf die leichte Schulter! Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, sodass Sie Ihr selbstständiges Arbeiten auf sicherer Grundlage beginnen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass es sich beim Coaching um einen Sammelbegriff handelt. Selbstständig arbeitende Coaches verstehen darunter unterschiedliche Leistungen. Je nach Ausbildung und Angebotsgestaltung kann die Tätigkeit unter die Definition der freien Berufe oder des Gewerbebetriebs fallen.

Eine zentrale Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist, dass das Coaching den Anforderungen eines Unterrichts entspricht. Der § 18 des EStG und Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 1994 und 1996 konkretisieren dies.

Als freiberuflicher Coach müssen Sie zwei Kriterien erfüllen:

1. Sie vermitteln systematisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet.

2. Diese Vermittlung erfolgt in organisierter und institutionalisierter Form. Ihr Coaching zeichnet sich durch die Form eines Schulprogramms aus.

Auch ein Einzelunterricht kann der Definition der unterrichtenden Tätigkeit entsprechen. Es kommt nicht auf die Anzahl an Teilnehmern an!

Eine unterrichtende und damit freiberufliche Tätigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn Sie Ihr Coaching auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zuschneiden. Das typische Beispiel sind Angebote der Lebensberatung. Sie vermitteln in diesem Fall keinen systematisch aufbereiteten Unterrichtsstoff, stattdessen gehen Sie konsequent auf die individuellen Problemlagen ein. Ein weiteres Ausschlusskriterium kommt hinzu: Bei solchen Coachings beziehen Sie sich nicht auf ein klar umrissenes Fachgebiet!

Bei manchen Selbstständigen lässt sich eine gemischte Tätigkeit feststellen: Sie erbringen als Coaches Leistungen, die voneinander abgrenzbar sind und eindeutig die Kriterien der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfüllen. Die Lösung ist, diese Tätigkeiten separat anzumelden: Der Coach ist als Freiberufler und mit Gewerbe aktiv! Die Gewinnermittlung erfolgt in diesen beiden Segmenten getrennt. Fragen Sie am besten Ihre kompetente Steuerberatung, ob sich diese Variante für Sie empfiehlt!

Manche fragen sich vielleicht, welche Bedeutung der Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender zukommt. Relevant ist diese Unterscheidung vor allem bezüglich des bürokratischen Aufwands. Freiberufler ersparen sich im Vergleich mit Gewerbetreibenden in erheblichem Umfang Arbeit:

1. Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Einen zusätzlichen Gewerbeschein müssen sie nicht beantragen.

2. Als Freiberufler dürfen Sie die Gewinnermittlung mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen. Eine doppelte Buchführung und eine Bilanzerstellung sind unabhängig vom Umsatz nicht erforderlich.

3. Sie müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben und keine Gewerbesteuer bezahlen.

Ob Sie als Coach freiberuflich oder gewerblich arbeiten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich rechtzeitig von Steuerexperten beraten! Ihre Guhr Steuerberatung unterstützt Sie in Berlin und bundesweit tatkräftig. Die fachkundigen Steuerberater vertreten Sie auch gegenüber dem Finanzamt, wenn die Beamten aus zweifelhaften Gründen zu einer anderen Einschätzung gelangen.

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Was brauche ich, um mich als Coach selbstständig zu machen?
Fällt Ihr Coaching unter die Definition der freiberuflichen Arbeit, reicht eine Meldung an das lokal zuständige Finanzamt. Nutzen Sie hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Als Gewerbetreibender müssen Sie bei der Kommune zudem einen Gewerbeschein beantragen. Wenn Ihr freiberuflicher Status umstritten ist, fordert das Finanzamt gegebenenfalls Nachweise wie Ausbildungsbescheinigungen. Ihre Steuerberatung hilft Ihnen bei entsprechenden Nachfragen!
Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich?
Gewerbliche Coaches bieten Beratungsleistungen an, während freiberufliche Coaches unterrichten. Die Abgrenzung fällt teilweise schwer. Als Gewerbetreibender benötigen Sie einen Gewerbeschein und sind gewerbesteuerpflichtig. Ab einem gewissen Umsatz beziehungsweise Gewinn müssen Sie eine Bilanz erstellen. Diese bürokratischen Pflichten entfallen bei einer freiberuflichen Tätigkeit - die korrekte Einstufung ist deshalb wichtig.

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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