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Arbeiten als Coach: Freiberufler oder Gewerbe?

Arbeiten als Coach: Freiberufler oder Gewerbe?
Bei manchen Berufen fällt es schwer, zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eines der prominentesten Beispiele für diese Herausforderung ist der Beruf des Coaches. Die steuerrechtliche Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender beschäftigt häufig Finanzgerichte.
Inhaltsübersicht

Bei der Einordnung als freiberuflich oder gewerblich tätiger Coach kommt es entscheidend auf die Art des Angebots an. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Feinheiten. In vielen Fällen bedarf es aber einer individuellen Prüfung – fachkundige Steuerberater leisten bei dieser Problematik des Steuerrechts wertvolle Hilfe!

 

Sie wollen eine selbstständige Existenz als Coach aufbauen? Nehmen Sie die Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbebetrieb nicht auf die leichte Schulter! Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, sodass Sie Ihr selbstständiges Arbeiten auf sicherer Grundlage beginnen.

 

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Komplizierte Rechtslage: Agiert ein Coach als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass es sich beim Coaching um einen Sammelbegriff handelt. Selbstständig arbeitende Coaches verstehen darunter unterschiedliche Leistungen. Je nach Ausbildung und Angebotsgestaltung kann die Tätigkeit unter die Definition der freien Berufe oder des Gewerbebetriebs fallen.

 

Eine zentrale Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist, dass das Coaching den Anforderungen eines Unterrichts entspricht. Der § 18 des EStG und Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 1994 und 1996 konkretisieren dies.

 

Als freiberuflicher Coach müssen Sie zwei Kriterien erfüllen:

 

1. Sie vermitteln systematisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet.
2. Diese Vermittlung erfolgt in organisierter und institutionalisierter Form. Ihr Coaching zeichnet sich durch die Form eines Schulprogramms aus.

Auch ein Einzelunterricht kann der Definition der unterrichtenden Tätigkeit entsprechen. Es kommt nicht auf die Anzahl an Teilnehmern an!

 

Eine unterrichtende und damit freiberufliche Tätigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn Sie Ihr Coaching auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zuschneiden. Das typische Beispiel sind Angebote der Lebensberatung. Sie vermitteln in diesem Fall keinen systematisch aufbereiteten Unterrichtsstoff, stattdessen gehen Sie konsequent auf die individuellen Problemlagen ein. Ein weiteres Ausschlusskriterium kommt hinzu: Bei solchen Coachings beziehen Sie sich nicht auf ein klar umrissenes Fachgebiet!

 

Info: Coaching als Bestandteil einer anerkannten freiberuflichen Tätigkeit

Die Frage „Coach: Freiberufler oder Gewerbe?“ erübrigt sich, wenn Sie Angehöriger eines freien Berufs wie Unternehmensberater, Heilpraktiker oder Psychotherapeut sind. In diesen Fällen können Sie problemlos Coaching-Methoden in Ihre Arbeit einfließen lassen – Ihr Status als freiberuflich Tätiger ist dadurch nicht gefährdet! Probleme können höchstens auftreten, wenn Sie spezielle Coaching-Angebote bewerben und es keine ausreichenden Schnittmengen mit Ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit gibt.

 

Gleichzeitig als Freiberufler und mit Gewerbe Geld verdienen

 

Bei manchen Selbstständigen lässt sich eine gemischte Tätigkeit feststellen: Sie erbringen als Coaches Leistungen, die voneinander abgrenzbar sind und eindeutig die Kriterien der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfüllen. Die Lösung ist, diese Tätigkeiten separat anzumelden: Der Coach ist als Freiberufler und mit Gewerbe aktiv! Die Gewinnermittlung erfolgt in diesen beiden Segmenten getrennt. Fragen Sie am besten Ihre kompetente Steuerberatung, ob sich diese Variante für Sie empfiehlt!

 

Freiberufler oder Gewerbe: Warum ist die Einordnung so wichtig?

Manche fragen sich vielleicht, welche Bedeutung der Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender zukommt. Relevant ist diese Unterscheidung vor allem bezüglich des bürokratischen Aufwands. Freiberufler ersparen sich im Vergleich mit Gewerbetreibenden in erheblichem Umfang Arbeit:

 

1. Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Einen zusätzlichen Gewerbeschein müssen sie nicht beantragen.
2. Als Freiberufler dürfen Sie die Gewinnermittlung mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen. Eine doppelte Buchführung und eine Bilanzerstellung sind unabhängig vom Umsatz nicht erforderlich.
3. Sie müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben und keine Gewerbesteuer bezahlen.

 

Info: Coach als Freiberufler oder Gewerbe: Was droht bei falscher Einstufung?

Im Regelfall überprüft das Finanzamt die Einordnung im Rahmen des ersten Steuerbescheids. Hier kann es zu einer nachträglichen Umqualifizierung vom Freiberufler zum Gewerbetreibenden kommen. In diesem Fall fordert die Finanzbehörde rückwirkend die Zahlung von Gewerbesteuer. Diese Steuer fällt ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro an. Zudem kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen, wenn Gewerbetreibende keinen Gewerbeschein beantragt haben. Andersherum drohen keine Konsequenzen, allerdings haben Selbstständige dann auf die Vorzüge der freiberuflichen Tätigkeit verzichtet!

[h2]Einstufung von Coaches: Kontaktieren Sie Ihre Steuerberatung!

Ob Sie als Coach freiberuflich oder gewerblich arbeiten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich rechtzeitig von Steuerexperten beraten! Ihre Guhr Steuerberatung unterstützt Sie in Berlin und bundesweit tatkräftig. Die fachkundigen Steuerberater vertreten Sie auch gegenüber dem Finanzamt, wenn die Beamten aus zweifelhaften Gründen zu einer anderen Einschätzung gelangen.

 

Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten

 

Fragen und Antworten

Was brauche ich, um mich als Coach selbstständig zu machen?

Fällt Ihr Coaching unter die Definition der freiberuflichen Arbeit, reicht eine Meldung an das lokal zuständige Finanzamt. Nutzen Sie hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Als Gewerbetreibender müssen Sie bei der Kommune zudem einen Gewerbeschein beantragen. Wenn Ihr freiberuflicher Status umstritten ist, fordert das Finanzamt gegebenenfalls Nachweise wie Ausbildungsbescheinigungen. Ihre Steuerberatung hilft Ihnen bei entsprechenden Nachfragen!

Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich?

Gewerbliche Coaches bieten Beratungsleistungen an, während freiberufliche Coaches unterrichten. Die Abgrenzung fällt teilweise schwer. Als Gewerbetreibender benötigen Sie einen Gewerbeschein und sind gewerbesteuerpflichtig. Ab einem gewissen Umsatz beziehungsweise Gewinn müssen Sie eine Bilanz erstellen. Diese bürokratischen Pflichten entfallen bei einer freiberuflichen Tätigkeit – die korrekte Einstufung ist deshalb wichtig.

 

Quellen

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