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Steuererklärung vergessen? Das ist zu tun!

Im beruflichen und privaten Alltagsstress kann Ihnen als Freiberufler oder Gewerbetreibender ein gewichtiger Fehler passieren: Sie versäumen die Abgabefrist für die Steuererklärung. Eventuell denken Sie auch kurz vor dem Abgabetermin an die lästige Pflicht, Ihnen fehlt aber die Zeit für diese aufwendige Aufgabe. Insbesondere bei Unternehmern kann die Vorbereitung der Steuererklärung mehrere Tage dauern.
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In beiden Fällen gilt: Führen Sie zuerst eine kurze Bestandsanalyse durch. Stellen Sie fest, welche Schritte Sie noch erledigen müssen. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, fragt sich: Welche Informationen und Unterlagen benötigt er? Manche Steuerpflichtige müssen noch große Teile der Buchhaltung vervollständigen, anderen fehlen einzelne Daten in der Einnahmenüberschussrechnung.

 

Wichtig: Arbeiten Sie auch bei massivem Zeitdruck gewissenhaft. Lücken in der Buchhaltung und damit in der Steuererklärung können kostspielige Folgen haben. Ein klassischer Fehler ist, dass Sie Betriebsausgaben oder Sonderausgaben übersehen. Dann zahlen Sie unnötig hohe Steuern. Nehmen Sie sich lieber ein bisschen mehr Zeit, obwohl Sie die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung vergessen haben!

 

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Steuererklärung vergessen: Diese Konsequenzen drohen

Freiberufler und Gewerbetreibende müssen mindestens eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das unterscheidet diese Gruppe von Steuerzahlern, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können. Bei einer freiwilligen Steuererklärung wäre es nicht so schlimm, den allgemeinen Abgabetermin zu verpassen: Diese Steuerpflichtigen können die Erklärung problemlos nachreichen.

 

Bei Unternehmern sieht das anders aus: Sie müssen die Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres übersenden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung einer Steuerberatung überlassen, verlängert sich diese Frist automatisch auf Ende Februar im nächsten Jahr.

 

Viele Selbstständige müssen weitere Steuererklärungen einreichen – der Abgabetermin ist identisch:

 

  • Umsatzsteuererklärung: Diese Steuererklärung ist erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer abziehen. Sie können darauf nur verzichten, wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

 

  • Gewerbesteuererklärung: Diese Pflicht beschränkt sich auf Gewerbetreibende, Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.

 

  • Körperschaftssteuer: Hierbei handelt es sich um eine Steuer für Kapitalgesellschaften wie GmbHs. Diese Steuer bezieht sich direkt auf das Unternehmen, entsprechend geben Sie die Steuererklärung im Namen dieser juristischen Person ab. Ihre Gewinnausschüttungen vermerken Sie in der privaten Einkommensteuererklärung.

 

Hinweis: Verlängerte Abgabefristen bis 2024

Der Gesetzgeber hat die üblichen Abgabetermine im Zuge der Coronakrise bis einschließlich 2024 verlängert. Beachten Sie die abweichenden Regelungen – Sie haben mehr Zeit, Steuererklärungen einzureichen. Das gilt auch, wenn Sie diese Aufgabe einer Steuerberatung übertragen.

 

Diverse Sanktionen bei fehlenden Steuererklärungen

Sie haben die Steuererklärung vergessen, die Abgabefrist ist abgelaufen? In diesem Fall kann das Finanzamt verschiedene Maßnahmen ergreifen. Diese Sanktionen können auf Sie zukommen:

 

  • Verspätungszuschlag: Dieser fällt pro Monat an und orientiert sich an der festgesetzten Steuer. Er beträgt monatlich 0,25 % dieser Steuersumme und mindestens 25 Euro. In den ersten Monaten nach der Abgabefrist können Finanzbehörden auf die Erhebung dieses Zuschlags verzichten, das liegt im Ermessen des Finanzbeamten.

 

  • Zwangsmittel: Diese Instrumente dienen dazu, Sie unter Druck zu setzen. Das häufigste Mittel ist das Zwangsgeld. Aus Sicht des Finanzamts sollen Sie dieses Zwangsgeld nicht bezahlen, sondern stattdessen Ihre Steuererklärung nachreichen. Kommen Sie dieser Pflicht nach, entgehen Sie dieser finanziellen Belastung.

 

  • Steuerschätzung: Wenn Sie trotz Aufforderung weiterhin keine Steuererklärung einreichen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid auf Basis einer Schätzung erstellen. Im Regelfall ist diese Schätzung höher als Ihr tatsächliches Einkommen. Sie müssen weiterhin Ihre Steuererklärung nachreichen.

 

  • Verspätungszinsen: Diese Zinsen bemessen sich an der festgesetzten Steuersumme. Sie verteuern Ihre Steuerzahlungen zusätzlich, sofern Sie Steuern nachzahlen müssen.

 

Bei versäumter Abgabefrist rasch handeln

Sie stellen erschrocken fest, dass Sie Ihre Steuererklärung vergessen haben? Verlieren Sie keine Zeit und beginnen Sie unmittelbar mit dieser Aufgabe. Wenn Sie Glück haben, meiden Sie mit einem schnellen Nachreichen sämtliche negativen Folgen wie Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld. Insbesondere bei einer kurzen Überschreitung der Abgabefrist von einigen Tagen oder wenigen Wochen bestehen gute Chancen, dass das Finanzamt auf Sanktionen verzichtet.

 

Gehen Sie schrittweise vor:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung und Ihre Einnahmenüberschussrechnung vollständig sind.
  • Ergänzen und überarbeiten Sie Ihre Buchhaltung bei Bedarf.
  • Sortieren und kontrollieren Sie Belege.
  • Senden Sie Ihrer Steuerberatung alle notwendigen Daten und Dokumente zu. Wenn Sie nicht exakt wissen, welche Informationen und Unterlagen Ihre Steuerberater benötigen: Fragen Sie sofort nach!

 

Eingereichte Steuererklärung ergänzen oder korrigieren

Einige Steuerpflichtige denken rechtzeitig an ihre Steuererklärung, stellen aber nachträglich Versäumnisse fest. Sie haben zum Beispiel die Angabe von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben vergessen. Das führt zu einer unnötig hohen Steuerfestsetzung. Diese Situation kann auch eintreten, wenn Sie mit einer Steuerkanzlei zusammenarbeiten: Eine lückenlose Steuererklärung setzt voraus, dass Sie Ihren Steuerberatern sämtliche Informationen zusenden.

 

Steuererklärung ändern: Diese Optionen gibt es

In vielen Fällen lassen sich Fehler beheben:

 

  • Wenn das Finanzamt bisher keinen Steuerbescheid versandt hat, können Sie oder Ihre Steuerberatung die geänderte Steuererklärung erneut einreichen. Die Finanzbehörde bearbeitet stets die letzte eingereichte Steuererklärung.

 

  • Bei einem bereits eingegangenen Steuerbescheid können Sie die einmonatige Einspruchsfrist nutzen. Diese leistet auch wertvolle Dienste, wenn der Fehler in Ihrer Verantwortung liegt.

 

  • Alternativ kommt ein Antrag auf schlichte Änderung infrage. Für diese Option spricht, dass das Finanzamt den Steuerbescheid nicht zu Ihrem Nachteil ändern darf. Eine Aufforderung zur Steuernachzahlung bleibt aber bestehen, dieser Antrag hat keine aufschiebende Wirkung.

 

  • Wenn Sie in der Steuererklärung Angaben vergessen haben und die Einspruchsfrist verstrichen ist, gibt es dennoch Chancen auf Korrektur. Die gewöhnliche Einspruchsfrist gilt nicht, wenn Sie nur einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten haben oder der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

 

Einsprüche und Anträge auf Änderung sind komplex: Überlassen Sie diese Aufgabe am besten Steuerexperten!

 

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Wie hoch ist die Strafe wenn man keine Steuererklärung macht?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel setzt das Finanzamt ein Zwangsgeld fest: Dieses müssen Sie aber nicht zahlen, wenn Sie die Steuererklärung nachreichen. Bei einer hartnäckigen Weigerung kommt auch eine Zwangshaft infrage. Zusätzlich bestraft die Finanzbehörde die versäumte Abgabefrist mit einem Verspätungszuschlag und gegebenenfalls mit einer Steuerschätzung und Verspätungszinsen. Bei allen drei Sanktionsmitteln entscheidet unter anderem die Höhe Ihres gewöhnlichen Einkommens über die Höhe der Strafe.

Wie lange kann man rückwirkend die Steuererklärung machen?

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gibt es keine zeitliche Grenze. Das Finanzamt beharrt darauf, dass Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Dies wird es mit Zwangsmaßnahmen deutlich machen. Geben Sie die Steuererklärung schnell ab, wenn Sie den Abgabetermin versäumt haben. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen können. Das kann zum Beispiel für Gründer gelten: Sie mussten bisher keine Steuererklärung abgeben, können aber für die Steuerjahre vor der Selbstständigkeit Steuern sparen? Sie haben dafür vier Jahre Zeit!

Kann man eine Steuererklärung nachreichen?

Ja, das ist problemlos möglich. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sind Sie sogar dazu verpflichtet. Ihre Pflicht erfüllen Sie erst, indem Sie die Steuererklärung absenden. Denken Sie hierbei an die drohenden Sanktionen wie Verspätungszuschläge und Zwangsgeld. Je länger Sie mit dem Einreichen der Steuererklärung warten, desto höhere Kosten kommen auf Sie. Besonderheiten bei einer späteren Abgabe gibt es nicht: Senden Sie das Formular wie gewohnt über Elster ab oder überlassen Sie diese Aufgabe Ihrer Steuerberatung!

Wann erinnert das Finanzamt an die Steuererklärung?

Das hängt von der Arbeitsbelastung der lokal zuständigen Finanzbehörde ab. Manche Finanzämter senden wenige Wochen nach Ablauf der Abgabefrist ein Erinnerungsschreiben, bei anderen kann es mehrere Monate dauern. Bei einer bloßen Erinnerung droht noch keine Zwangsmittel, Finanzämter können jedoch im späteren Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag festlegen. Spätestens im zweiten Schreiben folgt die Androhung eines Zwangsgelds: Auch hier existieren zwischen den einzelnen Ämtern große zeitliche Unterschiede.

 

Quellen:

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Grundsätzlich gibt es eine klare Regelung: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese im Folgejahr bis Ende Juli einreichen. Schalten Sie eine Steuerberatung ein, verlängert sich diese Frist um sieben Monate. In Einzelfällen kommt es aber vor, dass Selbstständige diese Pflicht über einen längeren Zeitraum ignorieren. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, die Konsequenz ist dieselbe: Das Finanzamt übt Druck aus, die fehlenden Steuererklärungen nachzureichen. Manche Steuerpflichtige geben deshalb mehrere Steuererklärungen kurz nacheinander ab.
Viele Steuerzahler fragen sich, ob sie ihre Steuererklärung oder einzelne Unterlagen für die Steuer nachreichen können. Die gute Nachricht ist: Das Nachreichen ist grundsätzlich möglich, bei einer verpflichtenden Steuererklärung empfiehlt es sich sogar dringend. Auch bei einer freiwilligen Steuererklärung können Sie das entsprechende Formular nachträglich einreichen - beachten Sie in diesem Fall die relevante Frist!
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