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Freiberufler und die Umsatzsteuer: Alles was Sie wissen sollten!

Viele Freiberufler müssen sich zum Start ihrer Selbstständigkeit zum ersten Mal mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Diese Abgabe fällt in Deutschland für fast alle Dienstleistungen und Waren an (§ 1 Abs. 1 UStG).
Inhaltsübersicht

Diese Abgabe fällt in Deutschland für fast alle Dienstleistungen und Waren an (§ 1 Abs. 1 UStG). Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent, für Bücher und viele Lebensmittel liegt er z.B. bei sieben Prozent. Doch inwiefern spielt das für die Freiberuflichkeit eine Rolle?

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Umsatzsteuer – was ist das?

Für alle Umsätze mit Leistungsort im Inland müssen Freiberufler – wie auch Unternehmen und andere Selbstständige – Umsatzsteuer berechnen. Allerdings dürfen Freiberufler die Umsatzsteuer nicht einbehalten, sondern müssen sie ans Finanzamt abführen.

 

Die Umsatzssteuervoranmeldung

Wer als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig ist, muss in bestimmten Zeiträumen eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Wie oft diese erfolgen muss, hängt davon ab, wie hoch die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ausgefallen ist.

 

Haben Sie im vorausgegangenen Geschäftsjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, ist eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung am 10. des aufs Quartal folgenden Monats erforderlich. Ab 7.500 Euro müssen Sie dieser Pflicht monatlich (jeweils am 10. des Folgemonats) nachkommen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal der Finanzämter erfolgen.

 

Für viele Freiberufler stellt die Umsatzsteuervoranmeldung einen erheblichen Aufwand dar. Das Team der Guhr Steuerberatung entlastet Sie gerne bei diesen Aufgaben, sodass Sie mehr Zeit für Ihre Aufträge und Kunden haben.

 

Wer muss keine USt-Voranmeldung abgeben?

 

Kleinunternehmer

Wer von der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ Gebrauch macht, ist als Freiberufler nicht zur Abgabe von USt-Voranmeldungen verpflichtet (UStG § 19).

 

Voraussetzung dafür: Die erzielten Umsätze dürfen im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigen. Für das laufende Jahr liegt die (geschätzte) Obergrenze bei 50.000 Euro. Wichtig: Die Rechnungen müssen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden!

 

Die Kleinunternehmerregelung hat für Freiberufler einige Vorteile:

 

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Die Umsatzsteuervoranmeldungen und -überweisungen an das Finanzamt entfallen
  • Sie können Ihre Dienstleistungen gegenüber Privatpersonen günstiger anbieten
  • Steuerberaterkosten fallen in der Regel geringer aus

 

Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie infrage kommt oder ob Sie als Freiberufler Umsatzsteuer besser ausweisen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die Steuerberatung Guhr berät Sie gerne ausführlich dazu – sprechen Sie uns an!

 

Bestimmte Berufsgruppen

Neben Kleinunternehmern sind manche Berufsgruppen von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 UStG). Zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.

 

Gleiches kann für Lehrkräfte gelten, die auf Honorarbasis unterrichten. Gerne prüft das Team der Guhr Steuerberatung, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer auf Sie zutrifft.

 

Sonstige

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgabe von USt-Voranmeldungen sind Freiberufler, die im vorausgegangenen Jahr unter 1.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen haben. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung genügt.

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Quellen

 

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