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Erinnerung an Abgabe der Steuererklärung erhalten: Handeln Sie schnell!
Die meisten Finanzämter erinnern Steuerzahler schriftlich an die rechtzeitige Abgabe der Einkommensteuererklärung. Auch bei anderen Steuerarten gibt es entsprechende Erinnerungsschreiben. Was bedeuten diese Schreiben konkret? Versendet jede Finanzbehörde diese Erinnerungen? Welche Folgen drohen, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns im folgenden Artikel!
Was ist ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts?
Finanzbehörden versenden diese Dokumente automatisiert, wenn diese Voraussetzungen zutreffen:
– Es besteht eine Pflichtveranlagung. Das gilt zum Beispiel für alle Selbstständige, die ihre Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet haben.
– Steuerzahler haben ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht.
In der Regel erhalten Sie kurz vor Ablauf der Abgabefrist dieses Schreiben. Betrachten Sie es als freundliche Erinnerung: Wenn die Frist nicht verstrichen ist, drohen keine Konsequenzen. Kümmern Sie sich sofort um diese Angelegenheit. Reichen Sie die Steuererklärung ein oder senden Sie Ihrem Steuerberater fehlende Daten und Unterlagen!
Die Steuererklärung Erinnerung unterscheidet sich von einem Aufforderungsschreiben. Eine Aufforderung versendet das Finanzamt, wenn bisher keine Pflichtveranlagung vorlag und sich dieser Sachverhalt verändert hat. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer, die im Vorjahr Kurzarbeitergeld erhalten haben und damit verpflichtend eine Steuererklärung einreichen müssen. Selbstständige können sich im Gründungsjahr damit konfrontiert sehen, sofern sie im Vorjahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Erinnerung an Steuererklärung: Finanzämter agieren unterschiedlich
Bei den Erinnerungsschreiben der Finanzbehörden handelt es sich um eine Serviceleistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Das zuständige Finanzamt will mit der Erinnerung an
die Steuererklärung verhindern, dass Steuerzahler die Abgabefrist versäumen und eventuell einen Verspätungszuschlag zahlen müssen.
Die Abgabepflicht und die jeweilige Frist existieren aber unabhängig von einem Erinnerungsschreiben. Auch wenn Sie kein Schreiben empfangen, müssen Sie für eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärungen sorgen!
In der Praxis versenden die meisten Finanzverwaltungen diese Schreiben. Es gibt jedoch regionale Unterschiede. Nicht jedes Finanzamt erinnert rechtzeitig an das Einreichen der Einkommensteuererklärung und weiterer Steuererklärungen. Verlassen Sie sich nicht darauf!
Einige Steuerzahler erhalten einen Brief vom Finanzamt, obwohl die Erinnerung unnötig ist: Ihr Steuerberater oder sie selbst haben die Steuererklärung bereits abgesandt. Der Grund liegt meist in einer zeitlichen Überschneidung. Die Verwaltungen benötigen einige Tage, um die Briefe anzufertigen und zu versenden. Diese Schreiben können Sie ignorieren! Folgen weitere Briefe der Finanzbehörde, sollten Sie aber handeln. In diesem Fall hat das Finanzamt die Steuererklärung falsch zugeordnet oder bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
Erinnerungsschreiben vom Finanzamt: Verlieren Sie keine Zeit!
Wenn Sie eine Erinnerung an die Steuererklärung erhalten, sollten Sie sofort die notwendigen Schritte einleiten. Kooperieren Sie mit einem Steuerberater, fehlen wahrscheinlich noch Daten oder Dokumente. Senden Sie Ihrer Steuerberatung alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, damit sie Ihre Steuererklärung vervollständigen kann!
Sie wollten Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, Ihnen fehlt dafür aber die Zeit oder das Know-how? Dann wenden Sie sich spätestens nach dem Erhalt des Erinnerungsschreibens an einen kompetenten Steuerberater. Er erklärt Ihnen, wie Sie mögliche Sanktionen verhindern können!
Alternative: Fristverlängerung beantragen
In Ausnahmefällen stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung zu. Einen entsprechenden Antrag reichen Sie schriftlich und begründet ein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Sie sind auf die Kulanz des Sachbearbeiters angewiesen.
Gute Gründe für eine Fristverlängerung sind unter anderem:
– fehlende Unterlagen
– längere schwere Krankheit
– längerer Auslandsaufenthalt
Nennen Sie auch den gewünschten Zeitraum der Verlängerung. Hierbei gilt der Grundsatz: Je kürzer, desto besser!
Wenn Sie mit einer Steuerberatung zusammenarbeiten, verschiebt sich die Abgabefrist um mehrere Monate. Die Einkommensteuererklärung für 2023 müssen Sie zum Beispiel bis zum 02. September 2024 einreichen, mit der Hilfe eines Steuerberaters endet die Frist erst am 02. Juni 2025. Beachten Sie, dass die angegebenen Fristen momentan durch Corona-Ausnahmen nach hinten verschoben sind. Im Normalfall sind der 31. Juli und der letzte Tag im Februar des Folgejahres die beiden entscheidenden Termine.
Diese Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung
Nehmen Sie die Abgabefristen und einen Brief vom Finanzamt als Erinnerung ernst! Wenn Sie die rechtzeitige Abgabe versäumen, drohen gravierende Folgen.
Dazu gehört der Verspätungszuschlag, der je Monat 0,25 % der Steuerschuld und mindestens 25 Euro beträgt. 14 Monate nach dem Ablauf des Besteuerungsjahrs erhebt Ihr Finanzamt diesen Verspätungszuschlag verpflichtend, zuvor kann es aus Kulanz darauf verzichten. Verlassen Sie sich aber nicht auf eine kulante Handhabung!
Wenn Sie sich nicht beim Finanzamt melden, setzt die Behörde zudem Zwangsmaßnahmen fest. Im Regelfall entscheidet sie sich für ein Zwangsgeld, dass Druck ausüben soll. Reagieren Sie nicht, kommt es zu einer Konto- oder Gehaltspfändung. Zusätzlich kann Ihre Finanzverwaltung einen Steuerbescheid auf Basis einer Steuerschätzung erstellen. Denken Sie auch an drohende Verspätungszinsen!
Den Finanzämtern stehen mehrere Sanktionsoptionen offen – alle diese Instrumente haben erhebliche Folgen. Das gilt zum Beispiel für das Zwangsgeld und die damit einhergehende Androhung von Pfändungsmaßnahmen. Die meisten Finanzbehörden greifen rasch zu dieser Maßnahme, bereits wenige Tage nach der versäumten Abgabefrist kann ein Zwangsgeld auf Sie zukommen!
Mit einer Steuerberatung sind Sie auf der sicheren Seite!
Für Selbstständige erweist sich das Ausfüllen von Steuererklärungen als Herausforderung. Beauftragen Sie am besten eine etablierte Steuerkanzlei wie die Guhr Steuerberatung: Sie entlasten sich damit enorm! Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie von einer verlängerten Abgabefrist profitieren.
Viele Bürger können freiwillig eine Steuererklärung abgeben, eine Pflicht besteht nicht. Das kann sich aber unter anderem nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ändern: In diesem Fall sendet das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Anders verhält es sich bei Erinnerungsschreiben. Diese Briefe erhalten zum Beispiel Selbstständige, die seit Jahren verpflichtend eine Steuererklärung einreichen müssen. Der Versand erfolgt meist kurz vor der Abgabefrist.
Das Finanzamt mahnt die Abgabe an und droht mit Verspätungszuschlägen und der Festsetzung eines Zwangsgelds. Wenn die Behörde ein Zwangsgeld festgesetzt hat, können Sie die Zahlung mit dem nachträglichen Einreichen der Steuererklärung meiden. Ignorieren Sie diese Maßnahme, drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Häufig setzen die Behörden die Steuerschuld auch auf Basis einer Steuerschätzung fest.
Eine Aufforderung erhalten Sie, wenn Sie im Gegensatz zu früher verpflichtend eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei den Finanzbehörden fließen vielfältige Informationen zusammen, zum Beispiel über Schenkungen, Rentenzahlungen und den Bezug von Kurzarbeitergeld: Anhand dieser Mitteilungen kann das Finanzamt feststellen, ob Bürger eine Steuererklärung abgeben müssen. Mit einer Aufforderung zur Abgabe weisen sie darauf hin.
Quelle :
https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/steuererklaerung-wer-sie-wann-beim-finanzamt-abgeben-muss-24899