Anlage G der Steuererklärung: Funktion und Tipps
Für Einkünfte aus Gewerbebetriebe sieht das Finanzamt eine separate Anlage vor. Fügen Sie Ihrem Mantelbogen die Anlage G hinzu! In dieses Formular tragen Sie insbesondere Ihren Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit ein. Diese Angabe dient der Steuerberechnung.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelIn der Anlage G nennen Sie nur Ihren Gewinn, die Berechnung erfolgt an anderer Stelle. Die Gewinnermittlung nehmen Sie entweder mit dem Formular EÜR oder mit einer Bilanz vor. Die Anlage G weist einen zusammenfassenden Charakter auf, zudem fragt das Finanzamt verschiedene spezielle Angaben ab. Viele Unternehmer tragen in diese Anlage ausschließlich Ihren Gewinn ein, andere Abschnitte sind für sie irrelevant.
Wenn Sie mit einem Gewerbebetrieb Umsätze erwirtschaften, schreibt das Finanzamt die Abgabe der Anlage G vor.
Unter anderem diese Personengruppen sind zum Einreichen der Anlage G verpflichtet:
- Kaufleute
- Betreiber von Hotels und Restaurants
- Inhaber von Industrie- und Handwerksunternehmen
- Besitzer von Dienstleistungsfirmen, sofern sie nicht freiberuflich arbeiten
- Beteiligte an gewerblichen Personengesellschaften
- Vermieter von Ferienwohnungen, wenn sie ähnlich wie eine Beherbergungsstätte agieren
- Miteigentümer von Kapitalgesellschaften bei Veräußerungsgewinnen
Dieses Formular setzt sich aus vier Abschnitten zusammen:
- Gewinn
- Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
- Veräußerungsgewinn (vor Abzug etwaiger Freibeträge)
- Sonstiges
Im Folgenden stellen wir Ihnen diese vier Bestandteile kurz vor.
Als Gewerbebetrieb können Sie auf unterschiedliche Weise Gewinne erzielen. Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind, tragen Sie Ihren Gewinn in Zeile 4 ein. Sie betreiben einen weiteren Gewerbebetrieb? Nutzen Sie hierfür Zeile 6. Viele Unternehmer beteiligen sich alternativ an Personengesellschaften wie OHGs und KGs: Die Gewinnanteile halten Sie in Zeile 8 fest.
Darüber hinaus enthält dieser Abschnitt weitere Felder zu diversen Themen. Geben Sie in Zeile 16 zum Beispiel an, ob Sie eine Steuerbegünstigung nach § 34a EStG wünschen. Diese Begünstigung können Sie für Gewinne, die Sie im Unternehmen belassen, beantragen.
Der Staat ermäßigt die Einkommensteuer, wenn Gewerbetreibende kommunale Gewerbesteuer abführen. Das Finanzamt benötigt zusätzliche Angaben, um diese Steuerermäßigung konkret zu berechnen. Das umfasst insbesondere den Gewerbesteuermessbetrag und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Wenn Sie mehrere Gewerbebetriebe betreiben, müssen Sie diese Daten getrennt auflisten.
In diesem Abschnitt halten Sie mögliche Veräußerungsgewinne fest: Diese können sich durch den Verkauf Ihrer Firma oder die Geschäftsaufgabe ergeben. Auch der Verkauf von Unternehmensanteilen findet in diesem Teil der Anlage G der Steuererklärung Berücksichtigung.
Zudem müssen Sie den Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs in die entsprechenden Felder eintragen, sofern sie mindestens 1 % des Gesellschaftsvermögens besitzen oder besessen haben. Die Gewinne für die veräußerten Anteile fallen ausdrücklich nicht unter die Abgeltungssteuer, das Finanzamt berechnet Einkommensteuer.
Der letzte Abschnitt beinhaltet diverse Angaben zu unterschiedlichen Einkünften und Ausgaben. Nennen Sie hier zum Beispiel Gewinne aus gewerblicher Tierzucht und gewerblichen Termingeschäften sowie Zinsaufwendungen nach § 4h EStG.
Wenn Sie die Guhr Steuerberatung für alle steuerrechtlichen Aspekte Ihres Gewerbebetriebs beauftragen, kümmern wir uns auch um die Anlage G. Zu unseren Leistungen gehört zudem das Erstellen der Einnahmenüberschussrechnung oder der Bilanz: Versierte Steuerberater ermitteln Ihren Gewinn akribisch und nutzen vorhandene Wahlmöglichkeiten bei Aspekten wie Abschreibungen zu Ihren Gunsten!
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Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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