Pflicht für Freiberufler: Anlage S der Steuererklärung ausfüllen
In der Anlage S erfasst das Finanzamt alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sofern die Einnahmen nicht aus einem Gewerbebetrieb stammen. Vor allem freiberuflich Tätige tragen ihre Einkünfte in diesem Formular ein. Sie verdienen als Freiberufler haupt- oder nebenberuflich Geld? Dann müssen Sie zwingend die Anlage S der Steuererklärung abgeben.
VonKarsten Guhr · Geschäftsführer & SteuerberaterGeprüfter ArtikelLaien wundern sich vielleicht, warum das Formular mit einem Umfang von zwei Seiten vergleichsweise kurz ist. Viele Unternehmer tragen in dieser Anlage ausschließlich ihren Gewinn oder Verlust ein - der Aufwand für das Ausfüllen ist überschaubar. Das liegt daran, dass die detaillierte Gewinnermittlung in einem anderen Formular (EÜR) erfolgt. In der Anlage S halten Sie ausschließlich das Resultat dieser Gewinnermittlung fest.
Erzielen Sie im Veranlagungsjahr Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, müssen Sie beim Finanzamt die Anlage S einreichen. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten. Wenn Sie als Gewerbetreibender Umsätze erzielen, fordert die Finanzbehörde die Anlage G. Lassen Sie sich von der allgemeinen Bezeichnung "selbstständige Arbeit" nicht in die Irre führen - sämtliche Einkünfte aus gewerblicher selbstständiger Arbeit erfasst das Finanzamt separat.
Wenn Sie mehreren freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen, können Sie die Einkünfte in einer einzigen Anlage S eintragen. Das Formular hält hierfür eine weitere Zeile bereit. Sie müssen nicht mehrere Formulare ausfüllen!
Bei einer Zusammenveranlagung mit Ihrem Ehepartner dürfen Sie die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit jedoch nicht zusammenfassen. Jeder Ehepartner muss eine eigene Anlage S ausfüllen.
Die Abgabe der Anlage S ist verpflichtend, wenn Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit verzeichnen. Die Höhe Ihrer Einkünfte spielt keine Rolle. Auch Verluste müssen Sie in diesem Formular erfassen. Das zuständige Finanzamt wünscht eine vollständige Übersicht über Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten als Unternehmer.
Die zentrale Zahl tragen Sie in Zeile 4 der Anlage S ein: Dort halten Sie Ihren Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit fest. Einen Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit fügen Sie in Zeile 5 hinzu. Beim Gewinn handelt es sich um die Summe, die sich aus der Rechnung Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt.
In den weiteren Feldern geben Sie diverse separate Einnahmen an. Dazu gehören Einnahmen aus Beteiligungen an Gesellschaften wie einer GbR. Informieren Sie das Finanzamt auch über Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Hierzu zählen unter anderem Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder.
Zudem können Sie in Zeile 16 die Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG beantragen.
Auf der zweiten Seite der Anlage S finden Sie den Abschnitt zu Veräußerungsgewinnen. Hier müssen Sie nur Angaben tätigen, wenn Sie Ihr Unternehmen im Veranlagungsjahr verkauft oder Ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben.
Der Abschnitt "Sonstiges" schließt dieses Formular ab: Tragen Sie in diesen Feldern Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten ein. Erfassen Sie zum Beispiel eine Aufwandsentschädigung für Ihre Arbeit als Übungsleiter in einem Sportverein.
Der Gesetzgeber schreibt für Freiberufler und Gewerbetreibende das Anfertigen einer Einnahmenüberschussrechnung vor. Hierfür müssen Sie das Formular EÜR verwenden. Auf diesem Formular finden Sie vielfältige Felder für unterschiedliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Schlüsseln Sie Ihre Einnahmen- und Ausgabenposten entsprechend auf. Bei den Betriebsausgaben fragt sich, ob die Ausgaben unbeschränkt oder beschränkt abziehbar sind. Größere Investitionen schreiben Sie über mehrere Jahre ab. Mithilfe dieses Formulars ermitteln Sie einen Gewinn oder einen Verlust, den Sie in der Anlage S nennen.
Wenn Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung der Guhr Steuerberatung übertragen, kümmern sich erfahrene Mitarbeiter auch um die Anlage S der Steuererklärung. Unsere Experten beraten Sie zudem ausführlich: Bei der Anlage S fragt sich zum Beispiel in manchen Fällen, ob Freiberufler die Steuervergünstigung gemäß § 34a EStG nutzen sollten. Bei der Guhr Steuerberatung erhalten Sie auf diese und weitere Fragen fundierte Antworten!
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Wie übermittele ich Anlage S an das Finanzamt?
- Bildquelle: Garsya - de.depositphotos.com

Über den Autor
Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater
Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.
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