Entsprechend des vorläufigen Endergebnisses der Bundestagswahl 2021 gewinnt die SPD die Wahl.
Im Parteiprogramm der SPD findet sich neben der Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen und einer Anmerkung zur Reformbedürftigkeit der Erbschaftsteuer auch ein klares „Ja“ zur Vermögensteuer.
Die Vermögensteuer besteuert das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen, die Bemessungsgrundlage umfasst also alle in Geld ausgedrückten Werte abzüglich der Schulden.
Bereits in der Antike wurde sie im Römischen Reich erhoben, auch international war sie häufig anzutreffen. Wesentlichstes Argument für die Steuer ist das Leistungsfähigkeitsprinzip (Art. 3 Abs. 1 GG), wesentlichstes Argument dagegen sind negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum (u.a. Studien von EY und ifo), insbesondere auch das Verschrecken internationaler Investoren.
Seit 1997 ist die Vermögensteuer ausgesetzt, damals hatte das Bundesverfassungsgericht die konkrete Ausgestaltung dieser Steuer als verfassungswidrig eingestuft. Dies soll sich nach dem Willen der SPD nun ändern, um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen. Lt. Internationalem Währungsfonds (IWF) verfügt das reichste Prozent der privaten Haushalte über etwa ein Drittel des Nettovermögens.
Olaf Scholz schlägt eine Vermögenssteuer von 1% im Jahr ab zwei Millionen Euro vor. Hierbei soll es keine Steuerfreiheit für die selbst genutzte Wohnung geben, erst recht nicht für vermietete Immobilien. Bei steigenden Grundstücks- und Wohnungspreisen wird die Vermögensteuer somit auch schnell für kleine Unternehmer relevant, die Altersvorsorge betreiben, nicht nur für Superreiche.
In welcher Ausgestaltung die Vermögensteuer sich bei den Koalitionsverhandlungen durchzusetzen vermag bleibt abzuwarten, sie wird in jedem Fall ein sehr ernstes Thema bleiben.
Im Rahmen der strategischen ganzheitlichen Beratung von Unternehmen und Unternehmern kommt hier vermutlich zeitnah ein neuer Spielball hinzu. Wir bleiben für Sie dran!