Sie wollen Ihren Jahresabschluss für die Steuerberatung vorbereiten? Sie interessieren sich grundsätzlich für dieses Thema? Erfahren Sie in dieser Checkliste, was in einen Jahresabschluss gehört!
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Jahresabschluss für Freiberufler und Gewerbetreibende
Der Begriff Jahresabschluss bedeutet, die Buchführung für ein Geschäftsjahr korrekt abzuschließen. Der konkrete Arbeitsumfang hängt von Ihrem Status als Unternehmer ab:
– Bei Freiberuflern genügt es, den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu ermitteln. Dasselbe gilt für Einzelunternehmer, die ein Kleingewerbe betreiben. Fragen Sie als Gewerbetreibender am besten bei Ihrer Guhr Steuerberatung nach, welche handels- und steuerrechtlichen Regeln für Ihren Betrieb gelten!
– Die meisten Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften fallen unter die Bilanzierungspflicht. Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Je nach Rechtsform und Geschäftsvolumen kommen weitere Pflichten hinzu.
Sie arbeiten als Freiberufler, eine EÜR reicht? In manchen Fällen erweist es sich als klug, dass Sie sich dennoch für eine doppelte Buchführung inklusive Bilanzierung entscheiden. Das geht zwar mit einem größeren Aufwand einher, im Gegenzug profitieren Sie von Transparenz. Als Unternehmer behalten Sie Ihre betriebswirtschaftliche Situation im Blick. Ihre Geschäftspartner, Kreditgeber und Investoren schätzen es ebenfalls, wenn sie Ihre ökonomische Lage fundiert einschätzen können.
Checkliste für den Jahresabschluss: Basics
Beide Varianten des Jahresabschlusses erfordern diverse grundlegende Vorarbeiten. Dazu zählt, dass Ihre Buchhaltung des Geschäftsjahres vollständig ist. Ob einfache Auflistung der Einnahmen und Ausgaben oder doppelte Buchführung: In Ihrer Finanzbuchhaltung müssen Sie alle Transaktionen erfassen!
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber eine Belegpflicht vor. Bewahren Sie alle Belege analog oder digital in geordneter Weise auf. Ihnen mangelt es an den Ressourcen für die Buchhaltung? Lagern Sie diese an Guhr Steuerberatung aus!
Bei der doppelten Buchführung gehen die vorbereitenden Maßnahmen weit darüber hinaus. Wichtig ist zum Beispiel, dass Sie sämtliche Unter- und Hauptkonten in der Buchhaltung abschließen. Im Anschluss erfolgt die komplizierte Bilanzerstellung.
Das Steuerrecht sieht in einigen Bereichen Optionen vor, das trifft unter anderem auf gewisse Abschreibungen zu. Wählen Sie in diesem Fall die Variante, die finanziell vorteilhaft ist. Ihre Guhr Steuerexperten zeigen Ihnen transparent die Möglichkeiten auf! Besonders groß sind diese Spielräume bei bilanzpflichtigen Unternehmen.
Bilanzpflichtige Unternehmen: Jahresabschluss vorbereiten
Doppelte Buchführung, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung: Wenn Sie zu den bilanzpflichtigen Soloselbstständigen oder Geschäftsinhabern gehören, sehen Sie sich mit einer facettenreichen und schwierigen Aufgabe konfrontiert.
Diese Checkliste für den Jahresabschluss nennt die wichtigen Schritte:
– Inventur: Bei der Inventur stellen Sie den tatsächlichen Vermögensbestand fest. Als Einzelhändler erfassen Sie zum Beispiel Ihren Warenbestand. Die Inventur bezieht sich auf viele weitere Bereiche wie das Büroequipment, den Fuhrpark und Bargeld-Kassen.
– Bonitätsprüfung bei Schuldnern: Die meisten Unternehmen weisen ausstehende Forderungen auf. Sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Schuldner diese Forderungen begleichen, müssen Sie eine separate oder pauschale Wertberichtigung vornehmen.
– Abschreibungen: Ihr Anlagevermögen verliert im Laufe der Zeit an Wert. Die Nutzungsdauer der unterschiedlichen Anlageobjekte spielt hierbei eine zentrale Rolle. Ermitteln Sie die konkreten Zahlen oder überlassen Sie dies Ihrer Steuerberatung!
– periodengerechte Erfolgsermittlung: Der Jahresabschluss soll ein fundiertes Bild des jeweiligen Geschäftsjahres ermöglichen. Das setzt voraus, dass Sie Einnahmen und Ausgaben optimal den Geschäftsjahren zuordnen. Wertvolle Dienste leisten Rechnungsabgrenzungsposten und die Bildung von Rückstellungen.
– Bildung von Rücklagen: Im Rahmen des Jahresabschlusses bilden Sie auch gesetzlich verpflichtende Rücklagen. Zugleich können Sie die Möglichkeit wahrnehmen, freiwillige Rücklagen in die Bilanz einzustellen. Lassen Sie sich von Ihren Guhr Steuerexperten beraten!
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Buchhaltung und Jahresabschluss an Steuerberatung outsourcen
Das Erstellen des Jahresabschlusses erfordert zeitliche Kapazitäten, Erfahrung und Expertise. Übertragen Sie diese Aufgabe Ihrer Guhr Steuerberatung, entlasten Sie sich massiv. Zusätzlich können Sie die laufende Buchführung an Ihre Steuerberater auslagern. Schnüren Sie mit Ihrer Guhr Steuerberatung ein individuelles Leistungspaket!
Hier kommt es darauf an, ob Sie eine Bilanz erstellen müssen. Bei Freiberuflern begnügt sich das Finanzamt mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Bilanzpflicht erweist sich im Vergleich als komplexer. Im ersten Schritt schließen Sie Ihre doppelte Buchführung ab. Danach analysieren Sie Ihre Vermögenssituation: In Ihrer Bilanz berücksichtigen Sie unter anderem Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen.
Wichtig ist, dass Sie sich penibel an die steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften halten. Prüfen Sie zudem, inwieweit Sie existierende Spielräume zu Ihren Gunsten ausschöpfen können. Vergewissern Sie sich, dass alle Zahlen korrekt sind und Sie der Belegpflicht nachkommen. Eine Steuerberatung unterstützt Sie bei dieser Herausforderung umfassend! Sie können auch die komplette Buchführung an eine Steuerberatung outsourcen.
Ihre Steuerberatung benötigt sämtliche Dokumente, die für die EÜR oder die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung relevant sind. Dazu gehören Rechnungen, Barquittungen, Geschäftsverträge, Kreditverträge und vieles mehr. Ihre Guhr Steuerberatung informiert Sie detailliert mit einer Checkliste für den Jahresabschluss! Noch besser: Lagern Sie Ihre vollständige Buchführung an Ihre Guhr Steuerexperten aus!