Die gute Nachricht zuerst: Die Kostenberechnung basiert auf den Geschäftszahlen Ihres Betriebs. Für Start-ups und kleinere Unternehmen bedeutet dies, dass das Honorar für den Jahresabschluss vergleichsweise niedrig ist. Das gilt zumindest dann, wenn Steuerberater auf der Grundlage der rechtlich verankerten Gebührenordnung abrechnen und keine abweichende Honorarvereinbarung fordern. Die Guhr Steuerberatung rechnet nach dieser Gebührenordnung ab – perfekt für Existenzgründer und kleinere Betriebe!
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Welche Rolle spielt die Gebührenverordnung für Steuerberater?
Hinter dem sperrigen Begriff Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verbirgt sich der rechtliche Kostenrahmen für Steuerberater. Diese Verordnung sieht drei Abrechnungsmodelle vor:
– Wertgebühren
– Zeithonorar
– Pauschalhonorare
Besonders verbreitet sind die Wertgebühren, die sich auf Basis eines Gegenstandwerts berechnen lassen. Sie benötigen als Unternehmer eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann fungieren Ihre Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben als Gegenstandswert. Sie brauchen einen Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung? Dann errechnet sich der Gegenstandswert anhand des Mittels zwischen berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung.
Mit diesem Gegenstandswert lässt sich die Grundgebühr für die Leistung Ihres Steuerberaters ermitteln. Die entsprechende Tabelle findet sich in der Verordnung im Anhang, die Grundgebühr steigt mit der Höhe des Gegenstandswerts. Bei 50.000 Euro liegt sie aktuell bei 248 Euro (Tabelle B – Kosten für Abschlussarbeiten).
Nun kommt der letzte Schritt der Kostenberechnung: Für die vielfältigen Leistungen gibt die Gebührenordnung einen Kostenrahmen in Zehntel vor. Diesen Faktor multiplizieren Steuerkanzleien mit der Grundgebühr.
Wenn Sie als Gewerbetreibender von der Bilanzpflicht ausgenommen sind und stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt, liegt der Gebührensatz hierfür zwischen 5/10 und 30/10. Die Kosten bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro betragen zwischen 124 Euro (248 Euro x 0,5) und 744 Euro (248 Euro x 3).
Jahresabschluss: Diese Kostenpunkte fallen an
Sie unterliegen der Bilanzpflicht, eine EÜR genügt nicht? In diesem Fall beauftragen Sie Ihren Steuerberater mit dem Erstellen eines Jahresabschlusses. Dieser setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen, weitere Dokumente wie ein Anhang können hinzukommen.
Der Gebührenfaktor für das Erstellen des Jahresabschlusses liegt zwischen 10/10 und 40/10. Wie bei der EÜR basiert die Kostenberechnung auf der Grundgebühr nach Tabelle B (Abschlussarbeiten). Für das Anfertigen eines Anhangs darf Ihr Steuerberater einen Wert zwischen 2/10 und 12/10 heranziehen. Zudem können Sie sich zwischen folgenden Leistungen entscheiden:
– Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss: 2/10 – 10/10
– Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz: 5/10 – 12/10
Die meisten Selbstständigen und Unternehmen lassen auch alle anfallenden Steuererklärungen von ihrer Steuerberatung bearbeiten. Folgende Sätze gelten, diese beziehen sich auf die Grundgebühren aus Tabelle A (Beratung):
– Körperschaftssteuererklärung: 2/10 – 8/10
– Einkommenssteuererklärung: 1/10 – 6/10
– Umsatzsteuererklärung: 1/10 – 8/10
– Gewerbesteuererklärung: 1/10 – 6/10
Beachten Sie, dass die Berechnung des Gegenstandswertes bei diesen Steuerarten abweichen kann. So liegt der Gegenstandswert bei der Umsatzsteuererklärung bei 10 % der relevanten Entgelte, mindestens jedoch bei 8.000 Euro.
Als Selbstständiger oder Verantwortlicher in einem Unternehmen können Sie die Honorare für den Jahresabschluss als Betriebsausgaben geltend machen. Dadurch sinken Ihr Gewinn und Ihre Steuerlast. Ihre Guhr Steuerberatung weist die entsprechenden Kostenanteile auf Ihrer Rechnung übersichtlich aus.
Empfehlenswerte Steuerberater für Jahresabschluss: Kosten sind transparent
Die Gebührenverordnung gewährt Steuerberatern große Ermessensspielräume. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Steuerkanzleien ihren tatsächlichen Aufwand und weitere Aspekte wie Haftungsrisiken berücksichtigen können. In der Praxis verwenden viele Beratungsgesellschaften einen Mittelwert innerhalb der jeweiligen Bandbreite.
Ihre Guhr Steuerberatung informiert Sie im Vorfeld transparent über die Kosten für Ihren Jahresabschluss!
Fragen & Antworten
Die Gebührenverordnung für Steuerberater gibt einen Kostenrahmen vor. Bei Leistungen wie dem Erstellen des Jahresabschlusses hängen die Gebühren vom Gegenstandswert ab. Innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens verfügen Steuerkanzleien über Spielräume. Darüber hinaus erlaubt die Verordnung individuelle Honorarvereinbarungen. Die Guhr Steuerberatung teilt Ihnen die Kosten vorab mit!
Erstens kommt es darauf an, welche konkreten Leistungen Sie buchen. Genügt es Ihnen, wenn Ihre Steuerberatung den Jahresabschluss erstellt? Sollen die Experten auch Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen bearbeiten? Wünschen Sie Zusatzleistungen wie die Übernahme der Buchhaltung? Zweitens fragt sich, welche Pflichten das Steuerrecht vorsieht. Drittens bestimmt bei Aufgaben wie dem Jahresabschluss der Gegenstandswert die Höhe der Gebühren.
Auch hierfür sieht die Gebührenverordnung der Steuerberater einen Kostenrahmen vor. Bei der Finanzbuchführung beziehen sich die Kosten auf den Gegenstandswert, der sich entweder aus dem Jahresumsatz oder aus der Summe des Aufwandes ergibt. Mit der Höhe des Gegenstandswerts steigt die sogenannte volle Gebühr nach Tabelle C (Buchführung). Steuerberatungen multiplizieren diese mit einem Faktor zwischen 2/20 und 12/10. Für die Kontierung von Belegen beträgt die Bandbreite 1/10 bis 6/10.
Mehrere Aspekte beeinflussen die Gesamtkosten: So interessiert, welche Dokumente sie aus handels- und steuerrechtlichen Gründen erstellen müssen. Reichen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder benötigen Sie zusätzlich einen Anhang? Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist das Ausmaß Ihrer Geschäftstätigkeit. Die Gebühren beziehen sich auf einen Gegenstandswert – beim Jahresabschluss ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betriebliche Jahresleistung relevant.