Bis wann müssen Sie dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen? Das ist eine Frage, die viele Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften interessieren dürfte. Eine pauschale Antwort verbietet sich aus zwei Gründen:
- Zwischen der handels- und steuerrechtlichen Pflicht gibt es diverse Unterschiede, das gilt auch für die Fristen beim Jahresabschluss.
- Im Handelsrecht hängen die Fristen von der Größe Ihrer Kapitalgesellschaft ab. Dabei gilt der Grundsatz: Kleinen Unternehmen gewährt der Gesetzgeber mehr Zeit.
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Handelsrechtliche Fristen für den Jahresabschluss bei der GmbH und UG
Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass Kapitalgesellschaften und Unternehmen weiterer Rechtsformen jährlich einen Jahresabschluss anfertigen. Dieser Jahresabschluss enthält unter anderem eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, die detailliert über die ökonomische Situation informieren.
Die Frist ist vergleichsweise knapp bemessen: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personengesellschaften müssen diese Pflicht bis Ende März erfüllen.
Liberaler zeigt sich der Gesetzgeber bei kleineren Kapitalgesellschaften: Hier verdoppelt sich die Frist. Diese Höchstfrist gilt aber nur dann, wenn Unternehmen den Jahresabschluss aus nachvollziehbaren Gründen nicht früher erstellen können. Sie sind unsicher, ob diese Regelung auf Sie zutrifft? Erkundigen Sie sich vorsichtshalber bei Ihrer Guhr Steuerberatung!
Zusätzlich interessiert, was danach folgt. Das Handelsrecht gewährt bis zur offiziellen Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung eine Frist von acht Monaten – beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres. Bei kleinen GmbHs kann sie elf Monate betragen. Spätestens am 31.12. müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss veröffentlichen.
Steuerrechtlicher Jahresabschluss: Das müssen Sie bei GmbHs und UGs beachten
Die Fristen für den steuerrechtlich relevanten Jahresabschluss weichen davon ab. Sie geben Ihren Jahresabschluss zusammen mit Ihrer Steuererklärung ab, bei Kapitalgesellschaften ist dies die Körperschaftssteuererklärung.
Im Regelfall gelten für GmbHs, UGs und andere Unternehmen folgende Fristen: Die Steuererklärung muss das zuständige Finanzamt spätestens am 31.07. nach dem Steuerjahr erreichen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist deutlich: Sie endet am 28.02. des Folgejahres. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Abgabefristen vorübergehend nach hinten verschoben. Beraten Sie sich am besten mit Ihrer Steuerkanzlei!
Kompetente Hilfe bei der fristgerechten Erstellung des Jahresabschlusses
Sie wollen sicherstellen, dass Sie die Fristen für die Aufstellung und Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses einhalten? Dann beauftragen Sie eine etablierte Steuerberatung für diese komplexe und wichtige Aufgabe! Die Guhr Steuerberatung ist Ihr bewährter Ansprechpartner – erfahrene Steuerexperten erstellen Ihren Jahresabschluss und informieren Sie umfassend.
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Fragen und Antworten
Für den handelsrechtlichen Jahresabschluss verbleiben Ihnen nach Ende des Geschäftsjahres drei oder sechs Monate. Die konkrete Abgabefrist hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Beim steuerrechtlichen Jahresabschluss kommt es auf die Frist zur Abgabe der Steuererklärung an. Wenn Sie die Expertise einer Steuerberatung nutzen, verschiebt sich die Abgabefrist um mehrere Monate nach hinten. Die gewöhnlichen Abgabetermine für die Steuererklärung zur Körperschaftssteuer sind der 31.07., bei der Hilfe durch einen Steuerberater ist der 28.02. des Folgejahres das entscheidende Datum.
Für den Jahresabschluss sieht das Handelsrecht eine Frist von drei oder sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vor. Das Geschäftsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften kommt in der Regel die Sechs-Monate-Frist zum Tragen. Aus eigenem Interesse sollten Verantwortliche diesen Zeitrahmen aber nicht ausschöpfen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung informieren Gesellschafter und Geschäftsführung detailliert über die aktuelle Lage: Die Inhaber und Führungskräfte sollten so schnell wie möglich über diese Zahlen verfügen!
Die Fristen zur Erstellung und zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses weichen voneinander ab. Das liegt daran, dass zwischen diesen beiden Schritten die Feststellung durch die Gesellschafter erfolgen muss. Bei einigen Kapitalgesellschaften besteht darüber hinaus die Pflicht, Wirtschaftsprüfer mit der standardisierten Prüfung zu beauftragen. Spätestens am 31.12. des Folgejahres müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss veröffentlichen.