Fotojournalisten gehören zum Beispiel zu den freiberuflich tätigen Fotografen, während ein Hochzeitsfotograf einen Gewerbeschein beantragen muss. Noch kniffliger wird es, wenn Sie mit Ihrer Arbeit unterschiedliche Bereiche abdecken. Insbesondere Berufsanfänger bieten häufig diverse Leistungen, um sich möglichst viele Einnahmequellen zu sichern. Wie verhält es in diesem Fall? Diese und weitere Aspekte beleuchten wir in den folgenden Abschnitten.
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Freiberuflicher oder gewerblicher Fotograf – eine komplexe Frage
Der Gesetzgeber listet im Einkommensteuergesetz Katalogberufe: Diese und vergleichbare Berufe definiert er als freie Berufe. Wenn Sie sich in einem dieser Berufsfelder selbstständig machen, arbeiten Sie im Regelfall freiberuflich. Eine nähere Betrachtung des § 18 EStG zeigt auf, dass die Einordnung fotografischer Tätigkeiten herausfordernd ist: Der Begriff Fotograf fehlt in der Aufzählung. Stattdessen findet sich dort die Bezeichnung Bildberichterstatter. Führen Sie Ihre fotografische Arbeit in einem journalistischen Sinne aus, profitieren Sie von den Vorzügen der Freiberuflichkeit.
Zudem definiert dieser Paragraf künstlerische Tätigkeiten als freiberuflich. Das ist im Bereich Fotografie ein weiterer Ansatz, um sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In anderen Fällen schreibt der Staat die Beantragung eines Gewerbescheins vor.
Der Beruf des freiberuflichen Bildberichterstatters
Wenn Sie sich als Fotojournalist selbstständig machen, arbeiten Sie als Freiberufler. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren Werken journalistische Kriterien erfüllen. Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
– Ihre Fotos müssen sich auf journalistisch relevante Inhalte beziehen. Sie dokumentieren das Zeitgeschehen.
– Ihre Bilder transportieren Inhalte. Sie liefern auch ohne Beschreibungstext einen informativen Mehrwert.
– Sie veröffentlichen Ihre Fotos in analogen oder digitalen Medien mit journalistischem Ansatz.
Selbstständig als Fotokünstler
Künstlerische Tätigkeiten jedweder Art zählen zu den freien Berufen. Wenn Sie als Fotograf einen künstlerischen Anspruch verfolgen, können Sie sich bei Ihrem Finanzamt als Freiberufler anmelden. Die Arbeit eines Fotokünstlers zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Fotos ohne detaillierte Vorgaben eines Auftraggebers fertigt. Fotokünstler erschaffen künstlerisch wertvolle Werke mit einer relevanten Schöpfungshöhe.
Fotograf als Gewerbetreibender
Viele Fotografen müssen ein Gewerbe anmelden. Das gilt für alle Selbstständigen, die vornehmlich nach den Anweisungen ihrer Auftraggeber fotografieren. Ob Bewerbungsfotos, Hochzeitsfotos oder Produktfotos für Werbekampagnen: Solche Aufträge fallen in den gewerblichen Bereich. Sie setzen handwerkliche Fähigkeiten und in einem gewissen Maße Kreativität voraus: Der kreative Anteil reicht aber nicht aus, um sich als Fotokünstler bezeichnen zu können.
Fotograf für Zeitschriften: Es kommt auf die Art der Fotos an!
Manche nehmen an, dass Medien als Auftraggeber automatisch den freiberuflichen Status sichern. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Die Einstufung in Freiberufler oder Gewerbetreibender ist komplexer, sie basiert auf der konkreten Tätigkeit.
Zeitschriften in Bereichen wie Lifestyle weisen zahlreiche Fotos auf: Die verantwortlichen Fotografen arbeiten meist gewerblich. Sie erledigen Auftragsarbeiten, wenn sie zum Beispiel für eine Heimwerker-Zeitschrift Inneneinrichtungen fotografieren. Diese Tätigkeit ist nicht mit der Arbeit eines journalistischen Bildberichterstatters gleichzusetzen.
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Gemischte Tätigkeit als Fotograf: Getrennte Erfassung kann sich lohnen
Sie wollen als selbstständiger Fotograf mit unterschiedlichen Leistungen Umsätze erwirtschaften? Sie möchten zum Beispiel Fotokunst anfertigen und Ihr Einkommen zugleich mit Werbefotografie aufbessern? In diesem und in anderen Fällen empfiehlt es sich, die Einnahmen separat zu erfassen und zu verbuchen. Mit einer getrennt gemischten Tätigkeit sind Sie Freiberufler und Gewerbetreibender: Auf diese Weise sichern Sie sich die Vorteile des freien Berufs zumindest teilweise. Fragen Sie am besten Ihre Guhr Steuerberatung, ob diese Trennung für Ihren Zweck sinnvoll ist!
Das hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Wenn Sie journalistisch oder künstlerisch tätig sind, können Sie freiberuflich arbeiten. Bei Auftragsarbeiten müssen Sie dagegen ein Gewerbe anmelden. Zu den Gewerbetreibenden gehören zum Beispiel Event- und Werbefotografen.
Senden Sie Ihrem Finanzamt den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. In diesem Dokument teilen Sie auch mit, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Weitere Schritte sind nicht erforderlich – einen Gewerbeschein müssen Sie ausschließlich als Gewerbetreibender beantragen!
Das Finanzamt geht von einer gewerblichen Arbeit aus, wenn Auftraggeber größtenteils die Art der Fotos bestimmen. Beispiele sind Bewerbungsfotos, Hochzeitfotos und Produktfotos. Fotografen können ihrer Kreativität nur in einem eng gesteckten Rahmen freien Lauf lassen.
Als freier Fotograf arbeiten sie selbstständig und erfüllen zugleich die Kriterien des freien Berufs. Das trifft auf Fotojournalisten und Fotokünstler aus. Sie müssen keinen Gewerbeschein beantragen und keine Gewerbesteuer zahlen. Das Finanzamt begnügt sich zudem mit einer einfachen Buchhaltung.